Wer heuchelt, der meuchelt!

29. Mai 2012

Wahlversprechen sind immer so eine Sache, wenn es Zeit wird, sie einlösen zu müssen, um nicht den Unmut des Wählerklientels auf sich zu ziehen, welches speziell davon ihre Wahlentscheidung abhängig gemacht hatte. So schickt sich nun der stellvertretende Fraktionsführer der CDU im saarländischen Parlament an, das eher beiläufige Thema des geplanten Internetausbaus medienwirksam aufzugreifen. Roland Theis bezieht sich in einer Pressemitteilung speziell auf den Teilaspekt von öffentlichen WLAN- Zugängen:

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU- Landtagsfraktion, Roland Theis, hat eine erste parlamentarische Initiative für öffentlich zugängliche WLAN-Netze gestartet. Im Rahmen einer Anfrage wirbt er für die Beseitigung der rechtlichen Hürden für öffentliche WLANs im deutschen Telekommunikationsrecht.

Quelle:  http://www.cdu-saar.de/content/news/251240.htm

Diese rechtlichen Hürden, die Herr Theis hier thematisiert, wurden jedoch unter Regierungsbeteiligung der CDU so gestaltet, dass Unternehmen, Vereine, Verbände und auch Verwaltungen wegen der sogenannten Störerhaftung davor zurückschrecken. Hierbei kann unter Umständen der Betreiber eines entsprechend frei zur Verfügung gestellten WLAN haftbar für die Umtriebe der Nutzer gemacht werden. So ist es wenig verwunderlich, dass sich potentielle WLAN- Betreiber dagegen sträuben, ein freies WLAN anzubieten, auch wenn sie es selbst grundsätzlich befürworten würden. Die CDU ist im Prinzip mit dafür verantwortlich, dass eben so wenig öffentlich zugängliches WLAN angeboten wird. Es klingt da schon ziemlich arrogant, sich nun als Retter der selbst verschuldeten Situation hinstellen zu wollen…

Die deutsche Rechtsprechung ist in der Beurteilung diverser Fälle völlig unberechenbar, wie schön auf dieser Internetpräsenz nachzuvollziehen ist:  http://www.schwarz-surfen.de/storerhaftung/

Den Vorstoß von Roland Theis (CDU) darf man also durchaus als populistisch werten, zumal je nach Bundesland die Gerichte unterschiedlich urteilen und eine entsprechende juristische Lösung eigentlich auf Bundesebene erreicht werden müsste. Ganz nebenbei erwähnt, läßt sich die WLAN- Erreichbarkeit nicht an Ländergrenzen festbinden…

In Deutschland hingegen steht dieser Möglichkeit die telekommunikationsrechtliche Störerhaftung des Anbieters öffentlich zugänglicher WLAN-Netze entgegen. Ich habe daher die Landesregierung gebeten, die Initiativen der Länder Bremen, Hamburg und Berlin zur Beseitigung dieser Hürden zu prüfen. Es ist nun unser politisches Ziel, mehr öffentliches WLAN zu ermöglichen.

Immerhin ist sich Herr Theis bewusst, dass die bereits erwähnte Störerhaftung das maßgebliche Problem darstellt. Offensichtlich haben bereits andere Landesregierungen dieses Hemmnis erkannt und möchten etwas dagegen unternehmen. Im Saarland sind wir augenscheinlich längst nicht so weit, denn sein Antrag verliert sich in der Bitte um “Prüfung”.

Etwas lächerlich wird die Aussage der Pressemitteilung an dieser Stelle:

Theis greift damit eine Initiative der Jungen Union Wadern auf, die die Einrichtung eines öffentlichen WLAN für Wadern und hierfür eine Überarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Netze gefordert hatte.

Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD wird auf Seite 61 dieses Thema in ähnlicher Weise bereits thematisiert. Dort geht man jedoch einen Schritt weiter und spricht sich immerhin für einen Ausbau aus. Somit erübrigt sich eigentlich diese Pressemitteilung und das medienwirksame Ansinnen des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU- Fraktion im Saarland. Oder sollte die Junge Union Merzig- Wadern einen derart großen Einfluss auf unsere Landesregierung besitzen, dass dieses in Wadern verortete Problem nun auch akut für das gesamte Land entdeckt wurde?

Bemerkenswert ist jedoch, dass im A_K_K – Regierungsprogramm für die Legislaturperiode 2012 bis 2017 der Begriff “WLAN” keinerlei Erwähnung findet. Das unterstreicht die willkürliche Unterstellung, dass Roland Theis sich womöglich mit fremden Federn schmücken möchte, denn neben der Piratenpartei haben selbst alle anderen Parteien ein deutlich aufgeschlosseneres Verhältnis zum Internet und dessen Möglichkeiten. Ja so ist es, wenn der Hund dem eigenen Schwanz hinterher jagt…

Schnelle Netzzugänge für das Saarland mit einer annähernd flächendeckenden (75%) Anbindung  von 50 MBit/s stellen ein ambitioniertes Ziel für die CDU dar, wenngleich sie parallel das böse Internet weitreichend regulieren möchte. Wie passt es zusammen, wenn man die Vorratsdatenspeicherung, ACTA oder weitere haarsträubende Maßnahmen gegen Meinungsfreiheit und Bürgerrechte etablieren möchte, aber dem gegenüber schnelle Internetanschlüsse bereit stellen will? Oder mal anders formuliert: Was nutzt es den Leuten, ein schnelles Internet zu besitzen, wenn sie es nur eingeschränkt nutzen dürfen?

Es wird sicher spannend bleiben, die Entwicklung des Breitbandausbaus im Saarland unter der großen Koalition von CDU und SPD genau zu beobachten. Ähnliche Wahlversprechen wurden übrigens auch schon 2009 verkündet, ohne dass man hätte wirklich Erfolge verzeichnen können.  

Auch wir sind “die” Urheber – eine virtuelle Gegendemo

11. Mai 2012

Bisweilen wirkt es schon ziemlich dekadent, wenn sich gewisse Leute unserer Gesellschaft plakativ als “die” Urheber vorstellen bzw. darstellen. So geschehen mit der Internetpräsenz Wir sind die Urheber

Diese Formulierung impliziert die falsche Vorstellung, dass genau diese Leute und keine anderen zum elitären Kreis der Urheber zählen. Wer nicht mitzeichnet, ist dieser Naivität folgend, somit kein Urheber. Doch lassen wir diese Wortspielereien…

Natürlich habe ich wie so oft auch in diesem Fall versucht, den Dialog zu suchen. Erwartungsgemäß ist mir das auch diesmal nicht gelungen, was ausgerechnet bei jenem Thema sehr auffällig wirkt. Die sogenannten Urheber neigen zu populistischen Aktionen und suchen die Aufmerksamkeit der Medien. Auf einen konstruktiven Dialog lassen sie sich nur ungern oder gar nicht erst ein.

Wie schon in anderen Fällen wage ich mich daher an meine einsame und hoffentlich auch aufklärende Analyse. Dieses Mal jedoch versuche ich nicht nur die Gegner des bestehenden Urheberrechts gegen die Angriffe der Content- Industrie zu verteidigen, sondern möchte im Gegenzug Antworten auf essentielle Fragen erhalten:

1. Bin ich nach Ihrer Auffassung ebenfalls Schöpfer geistigen Eigentums, wenn ich eine Software entwickele, die innerhalb meiner Firma zum Einsatz kommt?

2. Wenn ja – wer besitzt die Urheberrechte an dieser Software?

3. Bin ich nach Ihrer Auffassung ebenfalls Schöpfer geistigen Eigentums, wenn ich eine Idee umsetze, die technisch bzw. mechanisch und chemisch, Nacktschnecken davon abhält, meine Blumen im Garten kahl zu fressen?

4. Wenn ja – wer besitzt die Urheberechte oder genau genommen die Patentrechte an dieser Idee?

5. Wie definieren Sie eigentlich geistiges Eigentum?

6. Wie kann man überhaupt geistiges Eigentum stehlen?

In einer arbeitsteiligen Gesellschaft geben Künstler die Vermarktung ihrer Werke in die Hände von Verlagen, Galerien, Produzenten oder Verwertungsgesellschaften, wenn diese ihre Interessen bestmöglich vertreten und verteidigen.

Die Zitate entstammen der bereits oben erwähnten Internetpräsenz von Matthias Landwehr, der natürlich diese Fragen vor Veröffentlichung an dieser Stelle erhalten hat. 

Als Arbeitnehmer geben viele Menschen durch geistige wie auch durch körperliche Arbeit, ihre Leistung an Unternehmen weiter, die damit Umsätze generieren. Insoweit unterscheidet sich die Situation vieler Menschen rational betrachtet wenig von der Situation zwischen Künstlern und deren Verwertungsgesellschaften. Als IT- Administrator bin ich ständig in meinem beruflichen Umfeld damit beschäftigt, meine geistigen Fähigkeiten einsetzen zu müssen. Ich erarbeite Strategien für effizienteren Support und setze auch viele Ideen praktisch um. Von mir wird von meinem Arbeitgeber verlangt, dass ich mein Know How an Kollegen weiter gebe und sogar dokumentiere, damit später neue Mitarbeiter schneller in die Lage versetzt werden können, ihre Arbeit gewinnbringend umsetzen zu können. Das ist gelebte Praxis in eigentlich allen Berufen mit abhängiger Beschäftigung. Mit dem Monatsgehalt wird man auch für das Verbreiten des eigenen geistigen Eigentums entlohnt. Nur in Ausnahmefällen beteiligt das Unternehmen seine Mitarbeiter für den erwirtschafteten Mehrwert ihrer geistigen Leistung. Sehr häufig geschieht es sogar, dass hochqualifizierte Mitarbeiter, wenn sie ihr Know How umfassend an ihren Arbeitgeber ausgeschüttet haben, durch billige Arbeitskräfte fortan der „Urheber des Erfolgs“ ersetzt wird. So sieht die gängige Praxis in Unternehmen aus und somit sind diese Unternehmen im Prinzip auch Verwerter. Die Nacktschneckenfalle funktioniert übrigens und ich hätte keine Chance, es seriös einklagen zu können, wenn meine Nachbarn diese Idee kopieren (stehlen – nach Ihrer Auffassung).

7. Ist es nicht anmaßend, wenn sich „Künstler“ (Definition steht noch offen) als alleinige Schöpfer geistigen Eigentums betrachten?

8. Welche Interessen des Urhebers werden mit einem Leistungsschutzrecht vertreten, dass deutlich über den Tod des Urhebers hinaus gelten soll?

Die neuen Realitäten der Digitalisierung und des Internets sind kein Grund, den profanen Diebstahl geistigen Eigentums zu rechtfertigen oder gar seine Legalisierung zu fordern.

Was diese Urheber und noch mehr die Verwerter kritisieren, war und ist für Menschen in normalen abhängigen Beschäftigungsverhältnissen seit je her Realität. Jeder Handwerksmeister gibt seine Fähigkeiten an seine Lehrlinge weiter. Diese werden später selbst Handwerker und betreiben nicht selten ein eigenes Unternehmen. Die erworbenen Fähigkeiten entstammen jedoch dem geistigen Eigentum des früheren Meisters. Das können beispielsweise raffinierte Techniken sein, Fließen zu verlegen oder andere geniale Arbeitstechniken. Auch wenn der ehemalige Lehrling in seiner eigenen Firma später diese erlernten Techniken anwendet, wird sich sein ehemaliger Meister kaum auf sein Urheberecht berufen können. Man macht somit deutliche Unterschiede, welche geistige Leistung auch als solche angesehen und geschützt wird. Die Digitalisierung hat plötzlich für viele Künstler die Situation geschaffen, mit welcher viele andere Menschen seit je her leben müssen.

9. Warum nennt man es im Beispiel des Lehrlings nicht ebenfalls Diebstahl des geistigen Eigentums?

Das Urheberrecht ermöglicht, dass wir Künstler und Autoren von unserer Arbeit leben können und schützt uns alle, auch vor global agierenden Internetkonzernen, deren Geschäftsmodell die Entrechtung von Künstlern und Autoren in Kauf nimmt. Die alltägliche Präsenz und der Nutzen des Internets in unserem Leben kann keinen Diebstahl rechtfertigen und ist keine Entschuldigung für Gier oder Geiz.

Es ist unter anderem auch das Bestreben der Piratenpartei, dass Urheber auch unter den neuen Umständen von ihrer Arbeit leben können sollen. Von Legalisierung des Diebstahls geistigen Eigentums ist nirgends die Rede, zumal dies faktisch gar nicht möglich ist. Ein Diebstahl setzt voraus, dass ein Besitztum den Besitzer unrechtmäßig wechselt. Das ist nicht der Fall. Das Original bleibt erhalten, Kopien werden verbreitet. Dass jedoch genau dieser Umstand die Einnahmemöglichkeiten der Verwertungsgesellschaften reduzieren kann, ist uns natürlich bewusst. Diese Einnahmeeinbußen werden auch gerne an die Urheber entsprechend rechtfertigend herangetragen. Dass jedoch in erheblichem Maße die Verwertungsgesellschaften dazu beitragen, dass illegale Kopien angefertigt und verbreitet werden können, darf man in dieser Diskussion nicht verschweigen. Der Status Quo lässt sich nicht mehr ändern, es sei denn, man reglementiert das Internet so sehr, dass jegliche Innovation stirbt. Die Lösung muss in einer Reform des Urheberrechts zu finden sein, nicht am Festhalten an einem veralteten maroden System.

10. Nehmen Sie zur Wahrung Ihrer Interessen in Kauf, dass Menschen (Internetnutzer) pauschal kriminalisiert werden?

11. Möchten Sie Ihre potentiellen Kunden durch ein kompliziertes, nicht zeitgemäßes Urheberrecht in ihrer persönlichen Freiheit einschränken?

12. Wer sucht Ihrer Ansicht nach, Gier und Geiz zu entschuldigen?

Meine Fragen wurden erwartungsgemäß nicht von Matthias Landwehr oder einem der anderen Protagonisten, welche auf seiner Internetpräsenz ihre Solidarität für dieses fehlerbehaftete Pamphlet zeigen, beantwortet…

Ausgerechnet im Berliner Magazin Cicero fand ich dann einen interessanten Artikel über den “Urheber” der Initiative “Wir sind die Urheber”. Er gehört, wenn man der Autorin Hanna Leitgeb Glauben schenkt, in der Nahrungskette dieser Branche zwischen Urheber und Verlag. Er selbst ist demzufolge weniger Urheber als vielmehr Dienstleister. Genau diese Tätigkeit würde im Falle einer Reform des Urheberrechts zur Disposition gestellt werden. Macht er seine Arbeit gut, hat selbst dieses Geschäftsmodell eine zukünftige Daseinsberechtigung. Es ist immer wieder bemerkenswert, dass ausgerechnet solche Initiativen größtenteils von Verwertern ins Leben gerufen werden.

Eine Gegeninitiative gibt es inzwischen auch: Wir sind die Bürger!

Das Urheberrecht – Die Religion der Verwertungsindustrie

8. Mai 2012

Bereits die Überschrift des Beitrags vom ARD- Magazin Monitor klingt polarisierend negativ: „Enteignung durch die Hintertür

Ich habe mir erlaubt, den Beitrag an manchen Stellen zu analysieren.

Ein Auto ist etwas, das ein anderer entworfen und produziert hat. Und wenn ich so ein Auto will, muss ich bezahlen. Schwieriger wird es schon mit geistigem Eigentum, mit Literatur, Musik oder Software, denn die kann ich kopieren, so oft ich will.

Hier werden materielle Güter mit Immaterialgütern verglichen. Dass jedoch bis zur Konstruktion eines Autos auch eine Menge geistigen Eigentums verwendet wurde, sollte nicht unerwähnt bleiben. Eigentlich dürfte es nur eine einzige Automarke geben, hätten nicht andere sich des geistigen Eigentums von Carl Benz bemächtigt, sofern man diesen als Urheber des Kraftfahrzeugs mit Verbrennungsmotor bezeichnen möchte. Dadurch dass viele weitere Menschen die Ursprungsidee aufgegriffen hatten, war erst Innovation und Fortschritt möglich.

Industriespionage, oft durch Länder wie China praktiziert, aber wegen der „guten“ Beziehungen zwischen den Nationen gerne verschwiegen, ist ein wesentlicher Bestandteil, wie Urheberechte (Patentrechte) plakativ missachtet werden. Das physische Objekt, im Beispiel das Auto, kann man stehlen, während man geistiges Eigentum eben nur kopieren kann. Das geistige Eigentum bleibt folglich bei seinem Urheber, während das Auto den Besitzer wechselt. Das ist ein wesentlicher Unterschied, den man nicht in der Betrachtung des Sachverhaltes verdrängen darf. Während das eine subtilen Diebstahl darstellt, ist das andere möglicherweise ein Verstoß gegen geltendes Urheberrecht.

 Jupiter Jones, die Punkrock-Band aus Hamburg gibt es seit zehn Jahren. Bis zu ihrem Hit „Still“ haben sie sich gerade so über Wasser gehalten. Seitdem können sie von ihrer Musik leben.

Alle Bands, die ich kenne, haben Musik als Hobby betrieben und zum Teil darauf gehofft, damit Karriere machen zu können. Den wenigsten ist zu Beginn ihres Musikerlebens bewusst, was auf sie zukommen wird, wenn sie aus ihrem Hobby einen Beruf machen wollten. Viele Musiker bleiben auch Hobbymusiker, wie auch viele Fußballer immer Hobbyfußballer bleiben. Gerade Bands spielen in ihrer Anfangszeit Klassiker und Hits anderer Künstler und machen erstmals Bekanntschaft mit dem Urheberrecht und in Deutschland mit der GEMA. Nicht immer sind diese angehenden Musiker glücklich über die Fallstricke der Bürokratie und der Rechtslage. Mit dem ersten Plattenvertrag und vielleicht dem ersten Hit vergessen die ehemaligen Hobbymusiker ihren damaligen Frust recht schnell. Das System hat sie schnell vereinnahmt…

In § 53, Absatz 6 fordern sie: Die Legalisierung von Tauschbörsen. Software, Texte und Songs sollen dann frei aus dem Internet heruntergeladen, kopiert und weiterverbreitet werden können. Egal an wen, egal wie oft.

Tauschbörsen sind nicht illegal. Das können sie gar nicht sein, da es sich dabei lediglich um ein Netzwerkprotokoll und ein Stück interaktive Software handelt. Die Nutzer können unter Umständen die angebotene Plattform missbrauchen. Das tun aber nicht grundsätzlich alle Benutzer von Tauschbörsen. Deswegen kann man nicht pauschal Tauschbörsen kriminalisieren. Ein Hammer ist ja auch zunächst ein Werkzeug und wird nicht grundsätzlich illegal in seiner Verwendung, weil gelegentlich damit Leute erschlagen werden.

Software, Texte und Songs sollen nicht frei aus dem Internet heruntergeladen, kopiert und weiterverarbeitet werden können, sondern es wird faktisch getan, weil es schlicht möglich und nicht zu verhindern ist. Das ist weder mit Gesetzen noch mit technischen Maßnahmen zu unterbinden. Allerdings wird genau dies versucht. Mit DRM (Digital Rights Management) und bisweilen sogar per Virus (Sony’s BMG Rootkit) und einigen weiteren bösartigen Kopierschutzmaßnahmen wird die Verwendbarkeit legal erworbener Medien stark eingeschränkt. Das Recht der Privatkopie wird damit verweigert. Viele Leute haben erst aufgrund dieses Ärgernisses die Möglichkeit entdeckt, von ihren rechtmäßig erworbenen Daten eine kopierfähige Variante über eben solche Tauschbörsen zu bekommen. Ich möchte keineswegs bestreiten, dass hierbei auch ausreichend Potential für illegale Aktivitäten gegeben ist. Dies hat aber mit den Forderungen der Piratenpartei nichts zu tun. Die kommerzielle Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken bleibt nach wie vor illegal. Die Trennlinie zwischen legal und illegal ist leider sehr unscharf und sollte mit der Reform des Urheberrechts nachjustiert werden.

Das wird zu einer kompletten Enteignung der Musiker führen. Denn wenn das geschieht, wird das gesamte musikalische Programm der Welt in Tauschbörsen frei erhältlich sein und das wird dazu führen, dass nur noch sehr wenige Konsumenten aus legalen Quellen gegen Entgelt diese Musik erwerben.

Diese Behauptung ist falsch, Herr Prof. Dr. Hegemann. An einigen Beispielen lässt sich das sehr eindrucksvoll nachweisen.

Justin Bieber wurde durch das Video- Portal YouTube zum Superstar (http://www.facelinking.com/2011/06/youtube-justin-bieber/). Hier nutze ein junger Musiker das Internet, um seine Karriere anzukurbeln sehr effektiv. Finanziell scheint es sich gelohnt zu haben, das Medium zu nutzen, dass die Verwertungsindustrie so gerne reglementieren und überwachen möchte.

Auch in der Filmindustrie beklagt man einen Rückgang der Umsätze, obwohl eigentlich das Gegenteil der Fall ist: http://www.gulli.com/news/775-trotz-filesharing-deutsche-kinos-erzielen-rekordergebnis-2009-07-24

Bei der Musikindustrie tut man sich schwer mit der digitalen Revolution und der veränderten Situation. Scheut man nicht den Schritt, neue Geschäftsmodelle anwenden zu wollen, kann man durchaus erfolgreich bleiben: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,828129,00.html

Es gibt sogar renommierte Musiker (z.B. die Rockband Marillion), die ihre Musik kostenlos angeboten hat, um neue Geschäftsmodelle zu erkunden: http://www.thewebgermany.de/wiwwy.htm

Ihre Prognose ist grundlegend falsch, da gegenteilige Effekte eingetreten sind. Entscheidend wird jedoch immer sein, wie der Konsument das jeweilige Angebot annimmt. Kopiergeschützte Downloads, welche nur auf einem einzigen Abspielgerät nutzbar sind oder eben Tonträger, die durch einen restriktiven Hardware- Kopierschutz teilweise gar nicht verwendbar sind, treiben die verprellten Kunden förmlich zu Tauschbörsen und womöglich zu illegalen Aktivitäten. An Portalen wie Apples iTunes kann man deutlich erkennen, dass man Kunden durchaus mit legalen Angeboten überzeugen kann. Die Konsumenten von Musik und Videos sind nicht grundsätzlich Gesetzesbrecher. Und Tauschbörsen sind nicht grundsätzlich illegal. Kennen Sie die Erdbeerfelder? In unserer Gegend gibt es diese Felder, wo Leute sich selbst Erdbeeren pflücken können. Auch Blumen sind manchmal so zu bekommen. Diebstahl ist so leicht möglich, da die Felder frei zugänglich sind und niemand das Pflücken dauerhaft überwacht. Trotzdem ist dieses Geschäftsmodell noch nicht gestorben. Das liegt sicher nicht daran, dass alle Menschen vom Grundsatz her Diebe sind…

Die Aussagen der Bandmitglieder von Jupiter Jones treffen nicht zu. Sobald eine Band vertraglich an ein Label gebunden ist und sich daraus Gewinne generieren lassen, ändern sie ihre Meinung recht schnell. Zuvor, ohne Plattenvertrag, haben sie alle Möglichkeiten genutzt, um Aufmerksamkeit zu erzielen. Es erfordert immer Investitionen, um das eigene Produkt zu promoten, selbst wenn dies noch nicht kommerzialisiert ist. Cover- Bands müssen (eigentlich) an die GEMA entsprechende Gebühren zahlen, damit sie überhaupt auftreten dürfen. Selbst verdienen sie über diese Schiene (noch) nichts. Ihre Einnahmen richten sich nach der Nachfrage. Spielen die Bands selbst komponierte Lieder, sind diese auch deren geistiges Eigentum. Ein Verdienst aus Verkäufen lässt sich nicht erzielen. Besteht womöglich eine Nachfrage nach den eigenen Werken der Band, müssen sie sich ein Vermarktungskonzept überlegen. Diesen Weg beschreiten wohl viele Künstler und werden nicht selten durch schlechte Verträge geknebelt. Der faktische Schaden für Musiker außerhalb eines Status als Superstar durch Raubkopien ist nicht wirklich nachweisbar. Wie bereits erwähnt, haben sich sogar etliche Künstler erfolgreich mit der digitalen Revolution arrangieren können. Das veraltete analoge Geschäftsmodell wird auch ohne eine Reformation der Urheberrechts nicht überlebensfähig bleiben. Die Reformation des Urheberrechts soll aber die Urheber genau davor schützen.

Die Konsumenten von Musik und Filmen sind die Lebensgrundlage für die Künstler. Das sollte man nie vergessen. Auch deren Interessen sollen berücksichtigt werden. Eine pauschale Kriminalisierung wird diesem Prozess nicht gut tun. Genau dies jedoch geschieht zur Zeit. Mit der Digitalisierung hat man Geräte (CD/DVD- Brenner) auf den Markt geworfen, womit die Industrie prächtig Geld verdienen konnte. Ebenso wurden beschreibbare Rohlinge in den Markt geworfen. Auf beides zahlt der Kunde übrigens versteckte Abgaben an die Verwertungsindustrie. Nun hat man die Möglichkeiten geschaffen, dass jeder kopieren kann, jetzt möchte man es wieder per Gesetz verbieten. Ist das nicht irgendwie paradox?

“Verkürzung des Urheberrechts auf höchstens zehn Jahre nach dem Tod“ festlegen. Was heißt das im Klartext?

„Das wird dazu führen, dass die Verleger den Autoren deutlich weniger Geld bezahlen können und Geld bezahlen werden. Denn sie können die Werke nur noch eine sehr viel kürzere Zeit auswerten.“

Ist es bei einer Lebensversicherung nicht auch so? Ein junger Mensch bezahlt geringere Beiträge als ein vergleichsweise deutlich älterer Mensch. Natürlich findet eine Risikobewertung statt. Mit Hits von Elvis Presley lässt sich noch lange nach seinem Tod Geld verdienen. Auf den frühen Tod des Rock’n’Roll Stars hat man nicht spekuliert. Es wäre sicher gewinnversprechender gewesen, wenn der „King“ noch etliche Jahre länger im Geschäft geblieben wäre. Andere Musiker, die weniger erfolgreich sind, werden 70 Jahre nach ihrem Tod auch kein Unternehmen finanziell am Leben halten können. Diese Argumentation ist arg spekulativ. Es ist sicher nicht davon auszugehen, dass ein Musiklabel einer Lady Gaga oder (national) Dieter Bohlen wegen einer Verkürzung der Schutzfrist, einen dermaßen schlechten Vertrag anbieten würde, dass beide Seiten um ihre Existenz fürchten müssten. Ich kenne kein Unternehmen, welches bereits jetzt für das Jahr 2082 einen Budgetplan erstellt…

Schriftsteller wie Herr Jakob Hein lassen sich nicht in die gleiche Schublade stecken wie Musiker. Das Geschäftsmodell ist ein anderes. Trotzdem darf man aber nicht vergessen, dass die Verlage durch den technischen Fortschritt erhebliche Erleichterungen erfahren durften. Durch neue, effiziente Technik und das Internet generell wurde die Herstellung und Verbreitung von Druckerzeugnissen deutlich einfacher. Personalkosten und Herstellungskosten wurden eingespart. Die Verlage haben alle erdenklichen Möglichkeiten der digitalen Revolution für sich genutzt. Dass die damit verbundene Kopierbarkeit der Printerzeugnisse ebenfalls vereinfacht wurde, war kalkulierbar. Mit Vorsatz hat man die neuen Verbreitungswege genutzt, beklagt aber gleichzeitig die vorhersehbaren Nachteile. Wenn die Autoren nun für die Fehler der Verlagsgesellschaften Einnahmeeinbußen hinnehmen müssen, stimmt etwas nicht am Verhältnis zwischen Autoren und Verlagen.

 „Wenn ich mit jemandem darüber spreche, der sagt, ich bin von der Piratenpartei, dann möchte ich von dem nicht die Antwort bekommen, auch eine interessante Frage, ich google das jetzt mal. Sondern ich möchte, dass er mir sagt, was seine Meinung dazu ist. Der hat aber keine Meinung, weil er ja das erst mal nachgucken muss.“

Lieber Herr Hein, wenn ich mit jemandem spreche, der sagt, ich bin von der CDU, dann möchte ich von dem nicht die Antwort bekommen, Atomkraftwerke waren bis zum Unglück von Fukushima eine tolle Sache, Frau Merkel hat ja nur deswegen die Energiewende beschlossen. Nicht jeder, gleich welcher Partei er angehören mag, wird aus dem Stehgreif zu allen Themen eine fachlich fundierte Antwort liefern können. Meine persönliche Meinung zu Sachverhalten, worüber ich mich vorher nicht kundig getan habe, ist womöglich stark vom Mainstream beeinflusst. Es ist in solchen Fällen durchaus eine gewissenhafte Entscheidung, sich vor einer Aussage darüber zu informieren.

Keine Meinung, eine andere Meinung, eine neue? Wie erklären die Spitzenvertreter der Piraten ihre Forderungen?

Polemisierung ist nicht zielführend. Ich besitze keine Meinung zu Sachverhalten, die ich nicht kenne. Das kann ich allerdings bei Bedarf ändern, indem ich mich informiere. Eine andere Meinung wie Sie zu haben oder jemand anderes, ist legitim. Meinungen können sich ändern, wenn man sich mit einem Thema beschäftigt und man zuvor nicht alle Hintergründe kannte, die zur anfänglichen Meinung führten. Ich erkenne nicht Ihr Problem, Herr Hein.

Noch gefährlicher könnten die Piraten für Softwarehersteller werden. Denn ihre Produkte sollen nicht nur in Tauschbörsen kopiert und verbreitet werden können, auch die Programme dahinter sollen offengelegt werden. Und: Nutzer sollen an einer Software weiterschreiben können, quasi wie es ihnen gefällt. In den §§ 69 d und e heißt es freundlich: „Software als normales Eigentum“.

Hier fehlt eine grundlegende Spezifizierung. Unfreie Software soll und darf es natürlich weiterhin geben. Wurde die Entwicklung der Software jedoch von Steuermitteln finanziert, muss die Software auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Freie Software soll gegenüber unfreier Software bevorzugt im behördlichen Umfeld eingesetzt werden, nicht zuletzt wegen der Kostenreduzierung. Freie und quelloffene Software bietet bessere Möglichkeiten zur schnellen Fehleranalyse und verhindert vorsätzliche Datenspionage. Für welches Softwaremodell sich die jeweiligen Softwarehersteller entscheiden, liegt natürlich in ihrem Ermessen.

 „Kein Softwarehersteller wird mehr viel Geld in seine eigenen Programme investieren können. Dieser Markt wird verschwinden.“

Erneut ist diese Behauptung falsch. Wäre dies nämlich der Fall, gäbe es das Betriebssystem Linux längst nicht mehr und alle Unternehmen, die mit diesem quelloffenen System Geld verdienen, müssten Insolvenz anmelden. Dieser Markt ist in den letzten Jahren stetig gewachsen.

Der Idee, die so genannten Quellcodes und damit sämtliche Programmierdaten freizugeben, kann Carsten Fichtelmann nichts abgewinnen.

Wenn Herr Fichtelmann den Quellcode seiner Programme nicht offen legen möchte, dann darf er das auch gerne weiterhin so handhaben. Auch hier wird zu sehr pauschalisiert. Um Computerspiele geht es vordergründig gar nicht.

„Ich kann ja auch nicht in den Louvre gehen und an der Mona Lisa rum malen, und kann sagen, ich meine, das müsste jetzt anders aussehen. Die Nase muss zur anderen Seite. Und da sollte man einfach auch die Ideen, die ursprünglichen Ideen der Schöpfer respektieren.“

Das Beispiel ist falsch. Es müsste lauten: Ich fotografiere im Louvre die Mona Lisa und verändere die Kopie. Das gibt es sogar:

http://uncyclopedia.wikia.com/wiki/File:MonaLisa.jpg

oder

http://www.redhotpogo.com/2011/11/mona-lisa-remix-7.html

Ob man dadurch dem Schöpfer weniger oder mehr Respekt zollt, bleibt dahin gestellt. Schaden tut man ihm damit jedenfalls nicht. Im Gegenteil, man macht letztendlich sogar Werbung für das Original.

 „Ich glaube, dass sie gar nicht wissen, was sie da fordern. Und sozusagen gar nicht die Vielfältigkeit von kreativen Abläufen erkennen. Wenn man immer alles sozusagen umsonst und frei im Internet bekommen hat, und auch so aufgewachsen ist, dann kann man das möglicherweise auch gar nicht einschätzen, was es bedeutet, sozusagen solche Inhalte herzustellen.“

Jeder Künstler oder auch Softwareentwickler soll selbst bestimmen, wie er sein Werk erstellt und vermarktet. Um Computerspiele geht es hierbei eigentlich gar nicht. Software, die beispielsweise in sensiblen Bereichen zum Einsatz kommt, kann schnell auf Schwachstellen überprüft werden, wenn der Quellcode offen liegt. Das ist im Prinzip das Erfolgsmodell von Linux. Auch lassen sich dadurch effektiv Schadroutinen vermeiden, die es in Software nicht selten gibt. So gab es sogar schon nachweisliche Vorfälle, wo Sicherheitssoftware

(Zonealarm – http://labnol.blogspot.de/2006/03/zone-alarm-no-longer-phones-home.html)

ungewollte Funktionen beherbergte, die den Nutzern nicht bewusst waren. Ist die jeweilige Software nicht quelloffen, muss man eine hohe Vertrauensbasis schaffen. Leider gab es bereits genügend Missbrauchsfälle (Staatstrojaner, E- Perso u.v.m.). Das ist der eigentliche Ansatz, der leider gerne falsch verstanden wird. Wenn eine Softwarefirma mit der Erstellung einer Software beauftragt wird und erhält dafür die gerechte Entlohnung, soll dem Kunden zugestanden werden, dass dieser mit der Software machen kann und darf, was er will. Auch eigene Veränderungen sollen dann erlaubt sein. Das Tuning eines Autos wäre ein adäquater Vergleich. Der Kunde soll natürlich dadurch nicht das Recht erlangen, die gekaufte Software als eigenes Produkt weiter zu vermarkten. Dagegen gibt es übrigens Gesetze.

„Stehen Sie für die Position, dass bei Software sämtlicher Urheberschutz aufgelöst werden soll?“

Leider ist die Fragestellung bereits falsch. Es soll nicht sämtlicher Urheberschutz aufgelöst werden. Das Urheberrecht soll reformiert werden. Ist das so schwer zu begreifen?

Es mag sein, dass die Urheberrechtsreform der Piratenpartei zu radikal wirkt. Das muss aber so sein, um Aufmerksamkeit erzeugen zu können. Diese Maximalforderungen werden niemals Konsens erzielen, aber wenn alle Betroffenen sich daran beteiligen, kann eine Reform des Urheberrechts eine Anpassung an die digitalen Gegebenheiten bewirken. Insbesondere die Urheber sollen davon profitieren, ohne dass dadurch die Konsumenten pauschal kriminalisiert und eingeschränkt werden. Ich suche übrigens den Dialog und beharre nicht auf meiner Position oder der Position meiner Partei. Sollte mich eine Argumentation überzeugen, die der Programmatik der Piratenpartei widerspricht, werde ich mich nicht scheuen, einen entsprechenden Änderungsantrag einzubringen.

Leistungsschutzrecht – der Blinddarm des Urheberrechts

27. April 2012

Welche Leute betrifft in welcher Form das Leistungsschutzrecht?

http://www.youtube.com/watch?v=wRVGzhD60S4&list=UUw-Vgt3nHhxcE-OTGC_PKMg&index=1&feature=plcp

Der Konsument sucht sich das aus, was ihm am besten gefällt. Viele nutzen nach wir vor am liebsten “tote Bäume” (Zeitungen & Magazine). Das Internet bietet eine Alternative, zum großen Teil sogar kostenlos und vielfältig.

Verlagsgesellschaften kümmern sich um Produktion und Verbreitung und Vervielfältigung von redaktionellen Inhalten.

Kommerzielle Raubkopierer sind Nutzer, die diese Inhalte umsonst kopieren und kommerziell verwerten. Das ist strafbar und verursacht Schaden für die Branche.

Blogger sind meist Hobbyautoren, die eigene Inhalte zur Verfügung stellen oder bereits existierende Inhalte neu aufbereiten, analysieren oder anders interpretieren. Das ist nicht illegal, aber durch das komplizierte Urheberrecht kann gelegentlich ein Verstoß vorkommen.

Autoren sind Schöpfer geistigen Eigentums. Ob man ein Buch schreibt, ein Musikstück oder ein Artikel in der Zeitung oder in einem Blog, all diese Leute sind Autoren und besitzen das Recht am eigenen Werk.

Um allen beteiligten Gruppen gerecht werden zu wollen, versucht man dies über das sogenannte Leistungsschutzrecht. Das wäre soweit auch in Ordnung, würden dabei nicht die Ansprüche der Verwerter über alle anderen gestellt werden.

Der Autor eines Artikels ist der Schöpfer des entsprechenden geistigen Eigentums. Dazu gehört auch eine intensive Recherchearbeit und eine gewisse kreative Gabe, ein Werk von allgemeinem Interesse zu erzeugen. Handelt es sich um einen Romanautor, ist der Aufwand deutlich besser zu kalkulieren als wenn ein Journalist eine brisante Story unter Zeitdruck zusammenbastelt. Der (private) Blogger bewegt sich sehr variabel dazwischen. Ob nun Buchautor oder Zeitungsredakteur, das Ergebnis der jeweiligen Leistung soll gerecht entlohnt werden. Nicht zuletzt wird der Erfolg von der Nachfrage bestimmt.

Ein Vergleich mit anderen Berufsgruppen soll nicht von Beginn an ausgeschlossen werden. Softwareentwickler erarbeiten im Prinzip auch Inhalte, welche dem geistigen Eigentum zugesprochen werden können. Sind sie Angestellte eines Unternehmens und erhalten ein monatliches Einkommen, so beschwert sich niemand aus dieser Berufsgruppe, wenn die Firma mit dem Ergebnis dieser Arbeit ein Vielfaches verdient. Ist das Geschäftsergebnis besonders gut, werden die Mitarbeiter gelegentlich am Erfolg zusätzlich beteiligt. Dieses Konzept wird gesellschaftlich akzeptiert. Freiberufler handeln entsprechende Vergütungen mit Verwertern aus oder schließen entsprechende Verträge ab. Wieso gibt es kaum Beschwerden aus dieser Richtung bezüglich des Urheberrechts?

Auch Software besitzt den Status, kopierfähig zu sein. Es besteht also die gleiche Gefahr wie bei redaktionellen Inhalten, dass diese Software kopiert und unrechtmäßig weiter vertrieben werden kann. Die Vertriebswege von Softwareprodukten unterscheiden sich nicht sonderlich von denen der Autoren von Printmedien. Die Digitalisierung hat hier neue Möglichkeiten geschaffen, die sowohl Fluch als auch Segen für die Verlage darstellen. So war es vor Jahrzehnten noch deutlich mühsamer, Printerzeugnisse herzustellen. Über die Effizienz von Schreibmaschinen gegenüber Computern muss man sich sicherlich nicht auslassen. Die Produktion wurde durch die digitale Revolution erheblich vereinfacht und auch effektiver. Die einfache Vervielfältigungsmöglichkeit ist aber gleichsam zum Problem geworden. Die Verlage haben erkannt, dass das Internet ihr ursprüngliches Geschäftsmodell nachhaltig verändert. Sie haben dieses neue Medium auch für sich erschlossen und müssen nun leidvoll erfahren, dass ihre Inhalte plötzlich unkontrolliert verbreitet werden. Dagegen lässt sich im Prinzip nichts machen, es sei denn, sie beschränken sich auf ihr eigentliches Kerngeschäft, die Printmedien. Jedoch der Konkurrenzdruck treibt die Verlage dennoch ins Internet, womit die Kontrolle über die eigenen redaktionellen Inhalte verloren geht. Dem Dilemma will man per Gesetz begegnen, dem Leistungsschutzrecht.

Umstritten und von grober Unkenntnis der Technik geprägt ist die Forderung, dass  für Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren die Nutzung kostenpflichtig sein soll. Im Prinzip würde das bedeuten, dass Inhalte von Verlagen nicht mehr in Suchmaschinen auftauchen dürften, wenn diese nicht dafür bezahlen. Es sollen also diejenigen für ihre Akquisition von potentiellen Kunden auch noch Geld bezahlen. Weigert sich Google & Co., schneiden sich die Verlage ins eigene Fleisch. Kaum jemand wird noch den virtuellen Weg zu den Anbietern finden oder danach suchen. Es soll auch nicht unerwähnt bleiben, dass jeder Anbieter selbst die Möglichkeit besitzt, sich dem Indizieren von Suchmaschinen zu entziehen. Dabei gibt es sehr vielversprechende Geschäftsmodelle über Abo- Angebote bis hin zur Werbefinanzierung. Es scheint so, als wollten die Verlage kein Stück von dem Kuchen abgeben, der ihnen längst nicht mehr allein gehört bzw. ihnen eigentlich auch nie allein gehörte. Einerseits wollen sie die Vorzüge des Internets in Anspruch nehmen, aber andererseits die Nachteile per Gesetz zum Vorteil umwandeln.

Die eigentlichen Urheber, also die Autoren, wirken wie ohnmächtige Beobachter in einem Spiel, dass sie nie gewinnen können. Anstatt sich von der Regulierungswut der Verwertungsgesellschaften abzuwenden,  wäre es für die Autoren sinnvoller, sich mit den Verlagen und Verwertern auf neue Bezahl- und Beteiligungsmodelle zu einigen. Der Softwareentwickler oder Programmierer kann bei seinem Chef eine Gehaltserhöhung einfordern, wenn er denkt, unter Wert entlohnt worden zu sein. Abhängig ist diese Verhandlungssache von der Nachfrage nach dem Produkt und der Leistung des Arbeitnehmers. Die Wertschätzung findet somit nicht erst beim Konsumenten statt, sondern im Wesentlichen schon beim Verwerter. Viele Urheber erkennen in der Zwischenschaltung der Verwertungsindustrie eine unverzichtbare Notwendigkeit. Tatsächlich ist es aber grundlegend anders, insbesondere seit durch das Internet völlig neue Möglichkeiten für Urheber und Konsumenten entstanden sind. Ein Leistungsschutzrecht würde demnach lediglich diese zum Teil überflüssig gewordene Verwertungsindustrie massiv gegenüber Konsumenten und Urhebern stärken. Die Blogger führen es eindrucksvoll vor, wie man die Verwertungsgesellschaften aus dieser digitalen Nahrungskette erfolgreich entfernen kann. Nun müssen die meisten Blogger nicht von ihrem geistigen Eigentum ihren Unterhalt bestreiten, sodass womöglich die Verwertungsindustrie doch noch eine Existenzberechtigung zu besitzen scheint. Tatsächlich ist das auch so. Als Dienstleister in beide Richtungen können Verwertungsgesellschaften die geistigen Produkte von Urhebern vermarkten und nutzen. Das etablierte Konzept der Verwertung und Nutzung von geistigem Eigentum entspricht längst nicht mehr den Gegebenheiten.

Als weitere Scheinargumentation werden dann Raubkopierer ins Spiel gebracht, die sich ohne Bezahlung das geistige Eigentum anderer aneignen und damit Geschäfte machen. Die Verwertungsindustrie, die mit erheblichem Aufwand diese Immaterialgüter erst verwendbar aufbereitet hat, muss angeblich dadurch hohe Verluste hinnehmen. Das ist nur zum Teil richtig, denn die Vertriebswege können sie selbst bestimmen und sind nicht gezwungen, diese Produkte umsonst anbieten zu müssen. Falls sie das dennoch tun, ist nicht der Konsument dafür verantwortlich zu machen, wenn Umsatzeinbußen die Folge sind. Was zusätzlich noch durch Raubkopieren, also dem sogenannten Diebstahl geistigen Eigentums, an Schaden zu beklagen ist, kann juristisch ohne zusätzliches Leistungsschutzrecht geahndet werden. Was im realen Leben verboten ist, gilt auch für die virtuelle Welt. Das Märchen vom rechtsfreien Raum existiert schlichtweg nicht. Interessanterweise bietet die technische Einbettung des Netzes hervorragende Strukturen, das geltende Urheberrecht, vorausgesetzt man versteht es, durchsetzen zu können. In der analogen Welt ist die Strafverfolgung ungleich schwieriger. Es ist deshalb völlig absurd, schärfere Gesetze im Internet umsetzen zu wollen, auch ein Leistungsschutzrecht ist obsolet.

Die Verwertungsgesellschaften, im Printbereich also die Verlage, verweisen gerne auf Ihren Aufwand, die redaktionellen Inhalte attraktiv zu gestalten und in Form des gerne überstrapazierten Qualitätsjournalismus anbieten zu können. Für wirkliche Qualität sind die Kunden sogar bereit, etwas zu bezahlen und die Bereitschaft, entsprechende Angebote zu nutzen, besteht durchaus. Leider haben sich viele Vertreter der renommierten Presselandschaft an Lobbyisten prostituiert oder unterliegen parteipolitischen Zwängen. Der Informationsgehalt des sogenannten Qualitätsjournalismus hat sich selbst entwertet, indem die Neutralität der Berichterstattung oftmals verloren geht. Der geneigte Leser erwartet aber eine ungefilterte Berichterstattung, die keinen politischen Einflüssen unterliegt. Die Bloggerszene hat darauf reagiert. Die Möglichkeit der Meinungsbildung aus verschiedenen Quellen ist erst durch das Internet geschaffen worden. Die Verlage müssen verlorengegangenes Vertrauen zurück gewinnen.

Verlage sind wichtig und keineswegs überflüssig. Sie müssen allerdings lernen, mit den neuen Bedingungen zu Recht zu kommen. Es mag sein, dass das goldene Kalb geschaltet und restlos verwertet wurde und nunmehr nur noch ein silbernes zur Verfügung steht, welches man mit noch mehr Leuten teilen muss. Rechtfertigen diese neuen Umstände tatsächlich ein Leistungsschutzrecht, welches nur einseitig Vorteile erzeugt?

Die Urheberknechte – Reloaded

26. April 2012

Die Verwertungsindustrie macht massiv Druck auf alle Bestrebungen, das geltende Urheberrecht in eine gerechte Form zu reformieren. Ein eher minder professionell publizierter Blogartikel ruft zur Demonstration auf:

Geistiges Eigentum braucht eine Zukunft

Nun ist es durchaus legitim, für ein solches Anliegen zu werben, doch wäre es wünschenswert, wenn man Fakten anbieten würde, anstatt unbewiesene Behauptungen als Tatsachen zu präsentieren.

Leider habe ich erfolglos versucht, in einem Kommentar diese Fakten in Erfahrung zu bringen. Der Kommentar wurde schlichtweg nicht veröffentlicht. Zensur ist ein probates Mittel dieser Leute, um Lobbyinteressen besser durchsetzen zu können. Völlig unabhängig davon, ob nun die Gegner des veralteten Urheberrechts oder dessen Befürworter die bessere Alternative bieten, sollte es durchaus den interessierten, objektiven Leser verblüffen, dass man sich bereits in dieser Phase solchen umstrittenen Zensurmaßnahmen bedient:

projekturheberrechtWie man deutlich erkennen kann, schlummert mein Kommentar seit dem 24. April 2012 10h41 in der Moderationsschleife. Das muss nichts bedeuten, da es ja nun erst einen Tag her ist. Doch schaut man sich die aktuellen Kommentare an, wird es offensichtlich, dass man bewusst meinen Kommentar zurückhält:

Quelle: http://projekturheberrecht.wordpress.com/Zwei weitere, nachfolgende Kommentare wurden veröffentlicht. Dass diese beiden Kommentare sich positiv zum Artikel verhalten, zeigt den Charakter dieser Internetpräsenz.

Nun wurde inzwischen folgende Passage wieder aus dem Blog- Artikel entfernt:

Eben hat mich Frau Olga Wilde, die Pressesprecherin des BDI e.V., angerufen.

Der BDI e.V. möchte aus Angst vor negativer Berichterstattung ab sofort nicht mehr als Partner der Veranstaltung auftreten. Frau Wilde hat aber ebenfalls mitgeteilt, dass sich der BDI an seine Zusage Freigetränke anzubieten halten wird. Wir finden es Schade, dass der BDI e.V. und Frau Wilde sich scheinbar dem Druck der sozialen Netzwerke beugen. Wir halten aber selbstverständlich an der Veranstaltung fest.

Das hat natürlichen einen nachvollziehbaren Grund, denn die Aussage ist laut Frau Dr. Wilde, mit der ich ein angenehmes Telefonat diesbezüglich führte, völlig absurd. Ich zitiere mit Erlaubnis von Frau Dr. Wilde:

Das Ganze ist von A bis Z gefaked. Natürlich habe ich nie mit denen telefoniert. Sie können mich gerne nochmal dazu anrufen.

Das Vorhaben, den eigenen Standpunkt im sehr komplexen Thema Urheberrecht deutlich zu machen, ist vollkommen legitim, solange man fair bleibt und sich keiner Falschaussagen befleißigt. Vergleicht man das Logo der Internetpräsenz übrigens mit dem Logo der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft so erkennt man gewisse Übereinstimmungen:

 

Quelle: http://projekturheberrecht.wordpress.com/impressum/Quelle: http://projekturheberrecht.wordpress.com/

 

Quelle: http://www.insm.de/insm/

Quelle: http://www.insm.de/insm/

Es wurden diesbezüglich schon heftige Auseinandersetzungen geführt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das Logo der Firma Jack Wolfskin (http://www.markenmagazin.de/abmahnung-jack-wolfskin-tatzen-logo/). Ich gehe einfach davon aus, dass die Unterstützer Wolfgang Clement, Prof. Dr. Michael Hüther, Florian Gerster und Prof. Dr. Hans- Werner Sinn, die zusätzlich auch abgebildet sind, darüber informiert sind und ihre Zustimmung gegeben haben?

Ja, das Urheberrecht ist kompliziert, deshalb muss es auch unbedingt reformiert werden. Die Reformation dieses veralteten Urheberrechts soll die Schöpfer geistigen Eigentums gerecht entlohnen und würdigen, aber auch die Konsumenten nicht juristisch überfordern bzw. unter Generalverdacht stellen. Was ist an dieser Zielsetzung falsch?  

Update 26. April 2012

Die Demo wurde offensichtlich wegen überwiegendem Desinteresse auch von Seiten angeblich Verbündeter abgesagt. Das hält den Initiator dennoch nicht davon ab, die verbale Prügelstrafe anzuwenden:

Die im Februar aufgeflammten Proteste vornehmlich sehr junger und schlecht-informierter Menschen habe ich aufmerksam in den Medien verfolgt. Fast alle Informationen zum ACTA-Abkommen im Internet waren falsch. Die jungen Anhänger des Protestes nahmen diese völlig falschen Fakten auf und gaben sie öffentlich wieder. In zahlreichen Interviews der sogenannten “Netzgemeinde” manifestierte sich vor allem Unwissenheit und Feindlichkeit gegenüber unserer freien Marktwirtschaft.

Dazu wäre anzumerken, dass es die Proteste gegen ACTA schon deutlich länger gibt. Die ACTA- Gegner sind keineswegs ausschließlich sehr junge oder schlecht informierte Menschen. Wenn Informationen im Internet kursieren, die falsch sein sollen, sollte man diese Behauptung auch mit entsprechenden Quellen belegen können. Wer hier unwissend und feindlich einen Propagandafeldzug veranstaltet, darüber darf sich bitte jeder selbst ein Urteil bilden.

Maßlos enttäuscht bin ich aber über meine ehemaligen Mitstreiter auf Seiten des BDI e.V.

Nach meinem Kenntnisstand gibt es diese Mitstreiter gar nicht, immerhin habe ich ja mit der Pressesprecherin des BDI e.V. deswegen gesprochen…

Außerdem wusste ich nicht, dass eine Werbeagentur bezahlte Demonstranten für meine Demonstration am 26.4. organisieren sollte. Darüber wurde ich bei den Treffen nie aufgeklärt. Ein solches Vorgehen halte ich für beschämend und unwürdig für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Ich fühle mich vom BDI und dem Bundesverband Musikindustrie hintergangen.

Ich denke, allmählich wirds lächerlich. Erneut stellt der Blog- Autor Behauptungen auf, dessen Nachweis er schuldig bleibt. Welche Werbeagentur soll Interesse daran zeigen, Demonstranten zu organisieren? Vermutlich wollte niemand an dieser peinlichen Aktion teilnehmen, nicht einmal die ACTA- Befürworter noch Interessensverbände, die das aktuelle Urheberecht verschärfen möchten. Wie sich BDI und der Bundesverband der Musikindustrie zu diesen Anschuldigungen äußern, ist nicht meine Angelegenheit, aber Kommentare in diesem Blog werden definitiv nicht zensiert…

 

Die Urheberknechte

21. April 2012

Anlass für diesen Artikel war dieser Artikel in der FAZ:

Unter Piraten – Artikel von Tatort- Autor Niki Stein

Sehr geehrter Herr Stein,

gerne nehme ich den Dialog an, obwohl ich Pirat bin. Womöglich bin ich sogar selbst Urheber, da ich Blogartikel verfasse, Computerprogramme schreibe und meine geistigen Ideen beinahe täglich umsetze.

Für meine Blogartikel erhalte ich keine finanzielle Entlohnung, vielleicht gelegentlich etwas Zustimmung und Anerkennung. Meine Computer- Tools, so hat man mir gesagt, gehören im Prinzip dem Unternehmen für welches ich arbeite, sofern ich diese während meiner Arbeitszeit programmiere. Meine anderen geistigen Ergüsse konnte ich bislang noch nicht in finanzielle Vorteile umsetzen, ist wohl zum Teil auch mein eigener Fehler.

Irgendwann verkaufte ich ein Drehbuch an das „Kleine Fernsehspiel“ des ZDF. Ich bekam 15.000 Mark.

Lieber Herr Stein, genauso machen viele Leute ihre Geschäfte und handeln für ihr angebotenes Produkt eine entsprechende Entlohnung aus. Ein Liter Milch kostet im Supermarkt ca. 1 € und ein Kleinwagen bekommt man schon für knapp 9000 €. Alles hat irgendwie seinen Preis. Die Nachfrage beeinflusst diesen nachhaltig. Sie haben also für Ihr Drehbuch eine Entlohnung erhalten. Damit wurde Ihr Aufwand gewürdigt und beide Verhandlungspartner waren sich wohl einig. In einem solchen Fall spielt das Urheberrecht nur eine untergeordnete Rolle und kommt erst wieder zum Tragen, wenn Ihr Drehbuch erneut auf Interesse stößt. Das geltende Urheberrecht gesteht Ihnen bzw. dem Verwerter, mit welchem Sie den Handel getätigt haben, eine weitere Verwertung zu, anderen jedoch nicht.

Bleiben wir zunächst beim Liter Milch, dessen Urheber wohl ein Landwirt bzw. dessen Kuh wäre, würde man Milch als Immaterialgut akzeptieren, was es ja nicht ist. Für den Sachverhalt spielt es aber keine Rolle, das Drehbuch liegt schließlich auch irgendwie in greifbarer Form vor. Niemand interessiert es, ob der Käufer die Milch zur Herstellung eines Puddings verwendet oder sie seiner Katze gibt. Verwendet aber jemand ihr Drehbuch, um daraus ein Theaterstück auf einer Bühne mit einer Laienspieltruppe aufzuführen, verlangen die Verwertungsgesellschaften erneut nach Entlohnung. Auch der Kleinwagen darf beliebig oft den Besitzer wechseln und sogar neu lackiert werden, niemand käme auf den Gedanken, den rechtmäßigen Besitzer dafür abmahnen zu wollen. Ich gebe zu, die Vergleiche sind weit hergeholt,  sollen auch nur ein gängiges Geschäftsmodell verdeutlichen.

Ich versuche zu verstehen: Weil man theoretisch das von mir geschaffene Produkt Film im Internet beliebig oft reproduzieren und ohne Kosten zur Verfügung stellen kann, darf man mich dafür nicht entlohnen.

Lieber Herr Stein, ich dachte, Sie wurden bereits entlohnt? Sie verkaufen Ihre Drehbücher für Geld. Wenn Ihre Verhandlungsbasis nicht dem Ergebnis entspricht, ist das nicht die Schuld der Konsumenten. Gerade weil sich die Umstände durch die digitale Revolution erheblich verändert haben, ist es erforderlich, das eigene Geschäftsmodell an die neue Situation anzupassen. Alternativ könnte man auch jegliche Digitalisierung untersagen, Innovationen und somit den Fortschritt verhindern, um überholte Geschäftsmodelle künstlich am Leben zu erhalten. Es war sicher schmerzlich für Pferdekutschen- Unternehmer, als mit der Industrialisierung das Automobil deren Geschäftsgrundlage nachhaltig zerstörte. Kaum jemand kennt noch den Scherenschleifer, dessen Dienstleistung heutzutage niemand mehr wirklich in Anspruch nehmen muss.

Nun bedeutet es nicht, dass durch die Möglichkeit der digitalen Reproduktion, Ihnen Ihr Urheberrecht entzogen werden soll. Wird Ihr Werk kommerziell ohne Ihre Zustimmung verwertet, können Sie dagegen vorgehen. Leider verfolgt die Verwertungsindustrie in hohem Maße Konsumenten, die Filme und Musik ohne kommerziellen Nutzen untereinander tauschen. Das gab es auch schon vor dem digitalen Zeitalter. Manche Künstler wurden auf diese Weise, gerade weil ihr geistiges Eigentum sich rasant um den Globus verbreitete, erst dadurch berühmt und konnten eine Karriere starten. Diesen Leuten war jedoch von Beginn an bewusst, dass das alte Geschäftsmodell der Verwertungsindustrie nicht von Nutzen sein würde und sowieso nicht funktionieren kann.

Denn das Bezahlen der Nutzung würde einen Überwachungsapparat generieren, der die Freiheit des Einzelnen beschneidet.

Genauso ist es. Mit ACTA will man ein solches Monster schaffen, dass alle Menschen, die am digitalen Leben partizipieren, unter Kontrolle bringen und unter Generalverdacht stellen. Massiv will man sich in teilweise intime Angelegenheiten der Menschen einmischen, nur um herausfiltern zu können, wer womöglich gegen das Urheber- oder Patentrecht verstoßen haben könnte. Dabei ist das derzeit aktuelle Urheberecht so kompliziert, dass selbst sogenannte Experten daran kläglich scheitern. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses der Bundesregierung und nebenbei ausgewiesener Jurist, Siegfried Kauder (CDU), Verfechter von schärferen Regelungen beim Urheberecht, wurde selbst Opfer in seiner eigenen Falle. Damit zog er sich zu Recht Hohn und Spott zu.

Ich versuche eine Übertragung in die Vergangenheit: Da die Verkaufswege in einem Kaufhaus selbst bestimmt sind und ohne die Kontrolle durch einen Verkäufer auskommen, muss ich die Ware auch umsonst abgeben. Denn die Einführung eines Überwachungssystems, etwa eines Ladendetektivs oder von Überwachungskameras, bedeutet eine Beschneidung der Freiheit des Warenhausbesuchers. Er muss sich beobachten lassen und wird zu Zwangshandlungen genötigt: dem Bezahlen an der Kasse. Das ist aber einer Gesellschaft nicht zuzumuten. Deswegen sollte man die Ware besser gleich umsonst abgeben.

Jetzt wird’s peinlich, Herr Stein. Eine Übertragung in die Vergangenheit ist genau die Zielsetzung der Verwertungsindustrie, um sich nicht an die Gegenwart anpassen zu müssen. Ihr Kaufhaus- Exempel basiert übrigens nun auch auf physischen Waren und keineswegs auf Immaterialgütern, um die es eigentlich geht. Es gibt dort übrigens Ladendetektive und Überwachungskameras, nur um diesen Umstand klar zu stellen. Um aber dem Vergleich gerecht zu werden, würde es übertragen in die Gegenwart oder Zukunft (ACTA) bedeuten, dass jeder, der das Kaufhaus verlässt, ob er nun etwas gekauft hat oder nicht, eine Komplettüberprüfung samt aller Intimbereiche über sich ergehen lassen muss. Der Besucher des Kaufhauses wäre zu solchen Zwangshandlungen genötigt. Das ist einer Gesellschaft also zumutbar?

Habe ich da jetzt etwas falsch verstanden?

Ja!

Sie sagen, auch wenn ich nicht für meine Leistung bezahlt werden kann, ziehe ich einen Nutzen daraus. Denn meine Arbeit wird von mehr Menschen nachgefragt, wird also effizienter.

Sie wurden doch bereits für Ihre Arbeit bezahlt? 15.000 Mark, wenn ich mich recht entsinne? Wenn dies für Sie nicht leistungsgerecht erscheint, sollten Sie besser mit den Verwertungsgesellschaften verhandeln. Das mag jetzt hart klingen, aber dem Pferdekutschen- Unternehmen nutze dies Ende des 19. Jahrhundert auch nicht viel, sich über die Autos zu beschweren…

Ist Ihr Film, also Ihre geistige Schöpfung, so bemerkenswert gut beim Publikum angekommen, ziehen Sie tatsächlich einen Nutzen daraus. Neue Aufträge könnte das für Sie bedeuten. Ihr Marktwert steigt. Die Nachfrage nach Ihren Produkten (Drehbüchern) versetzt Sie in eine bessere Verhandlungsposition.

Übertragen auf das Kaufhaus bedeutet das: Wenn ich die Herrensocke umsonst abgebe, gebe ich nicht nur hundert, sondern vielleicht Hunderttausende Paare unter die Leute. Der kreative Schaffensprozess, der hinter der Socke steht, wird also viel wirkungsvoller eingesetzt, bezogen auf das Gesamtwohl der Konsumenten.

Das Kaufhaus hat es Ihnen angetan und es war Ihre Idee, Ihr Drehbuch mit einer Herrensocke zu vergleichen. Entscheidend für den Kaufhauskunden ist, ob ihm die Socke gefällt und ob er bereit ist, den dafür festgesetzten Preis zu zahlen, vorausgesetzt sie passt. Ich konstatiere jetzt einfach mal, dass der eigentliche Urheber, also der Erfinder der Socke, keinen erwähnenswerten Gewinn aus seinem Prototyp ziehen konnte. Die Nachahmer bis heute in die Gegenwart hingegen konnten mit der Socke als Bekleidungsstück sehr viel Geld verdienen. Gefällt dem Kunden das Muster und die Farbe, kann er sich dies ihm Gedächtnis merken, auf notieren oder gar per Smartphone digital festhalten, um sich davon zuhause ein Duplikat zu häkeln. Diesen Aufwand wird wohl niemand betreiben, wenn das Preis- Leistungsverhältnis in Ordnung ist.

Die von Ihnen beschriebene Marketingstrategie gibt es jedoch wirklich. Tagtäglich werden Konsumenten mit Gratis- Angeboten dazu verleitet, andere Produkte zu kaufen. Der kreative Schaffensprozess spielt zu diesem Zeitpunkt keine Rolle mehr und der Schöpfer sollte längst gerecht entlohnt worden sein. Hat er diesen Zeitpunkt verpasst, sind doch nicht die Leute daran schuld, die nun mit kostenlosen Socken geködert werden…

Ich ringe mich zu der vielleicht profanen Frage durch: Wer bezahlt mich dann für meine Arbeit? In meinem Fall ginge diese Frage an den Produzenten meiner Filme: Wer steckt noch viele Millionen Mark in die Produktion eines Spielfilms?

Ich muss es tatsächlich nochmal erwähnen. Sie bekamen doch 15.000 Mark für Ihr Drehbuch. War das zu wenig? Das Internet hat mit diesem Sachverhalt zunächst noch gar nichts zu tun, also tun Sie nicht so, als wäre Ihr damaliges schlechtes Verhandlungsgeschick jetzt nicht mehr relevant. Mit den Produktionskosten von Spielfilmen kenne ich mich weniger aus, muss mich jedoch immer wieder wundern, dass Film- und Fernsehstars durchaus gut entlohnt werden. Wenn die Autoren hierbei schlechter wegkommen, liegt das doch nicht am Fernsehzuschauer oder dem Internet.

Das heißt, dass der Verleger, der meine geistige Schöpfung vermarktet, nach Ansicht der Piratenpartei mehr von einem Urheberrecht profitiert, als ich das tue. Um diese Frage zu klären, bedarf es einer Einsicht in bestehende Vergütungssysteme.

Genau dies ist der Fall. Es gibt Einsichten in bestehende Vergütungssysteme, die die Ansichten der Piratenpartei sogar belegen.

Ich spreche für den Film: Ein Drehbuchautor schreibt ein Drehbuch. Er verkauft es an einen Produzenten, der ein Nutzungsrecht erwirbt. Der Umfang des Nutzungsrechts wird in einem Vertrag geregelt und erfolgt nach streng kapitalistischen Regeln: Das heißt, Marktmacht und -stellung der Marktteilnehmer regeln Umfang der Übertragung und den Preis. Ein erfolgreicher Autor wird einen höheren Preis erzielen als ein weniger erfolgreicher. Er wird vielleicht eine Beteiligung am Einspiel erstreiten oder Rechte bei sich behalten, wie Wiederholungsrechte Neuverfilmungs- oder Buchrechte. Erfolg ist in meiner Branche zuallererst definiert durch Zuschauerzahlen, ein wenig durch Anerkennung (Preise, gute Kritiken). Tatsächlich, da haben die „Piraten“ recht, ist der Markt zurzeit ein Käufermarkt.

Ich bin erstaunt, wogegen richten Sie eigentlich Ihre Kritik? Sie kommen selbst zur Erkenntnis, dass weniger das Urheberrecht den finanziellen Ausgleich schaffen kann als vielmehr der Markt und die Nachfrage.

Die Urheber sind auf dem Rückzug, was die Verteidigung ihrer Rechte angeht.

Und genau deswegen will die Piratenpartei das marode Urheberrecht reformieren. Die digitale Revolution verlangt neue Geschäftsmodelle und Strategien, um die Schöpfer geistigen Eigentums auch zukünftig gerecht entlohnen zu können. Die Verwertungsindustrie hingegen möchte allerdings an ihrem bewährten, jedoch nicht mehr zeitgemäßen Geschäftsmodell festhalten, wodurch jedoch die eigentlichen Urheber die Verlierer sein werden. Sie haben es leider nur noch nicht kapiert…

In der Zwischenzeit fallen Nutzungsrechte ohne Anspruch auf Vergütung an die Verwerter: Die Ausstrahlung in Spartenkanälen, DVD-Auswertung, das Recht an unbekannten Nutzungsarten sind hier zu nennen.

Sie geben sich die Antwort eigentlich selbst. Die Verwerter möchten die eigenen Interessen schützen, die Urheber werden dabei gar nicht berücksichtigt. Selbst an DVD- Rohlingen verdient die Verwertungsindustrie, also im Prinzip sogar an Raubkopien, die darauf gespeichert werden.

Es gibt zu viele Regisseure und Drehbuchautoren auf einem begrenzten Markt, der vor allem abhängig ist von den Geldflüssen der Fernsehanstalten und öffentlichen Fördertöpfen. Denn anders als die Musik- oder Buchbranche ist der Filmmarkt, bis auf den kleinen Bereich Kino, kein offener Markt. Die Rundfunkanstalten und privaten Sender zahlen einen festen Preis für das bestellte Produkt an den Produzenten. Jetzt jubeln die „Piraten“ und sagen: Na, wenn die Sache sowieso schon bezahlt wurde, dann kann man sie doch auch kostenlos ins Internet stellen!

Die Mehrzahl aller Arbeitnehmer muss sich mit einem begrenzten Markt begnügen und auch deren Arbeitgeber können nicht jederzeit die Branche wechseln. Mein Mitleid für Regisseure und Drehbuchautoren hält sich in Grenzen, denn der gesamte Arbeitsmarkt kennt Grenzen.

Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl schöpferischer Tätigkeiten finanziert, die als Produkt urheberrechtlich geschützte Werke hervorbringen. Da diese Werke von der Allgemeinheit finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stehen. (Aus dem Parteiprogramm der „Piraten“.)

Eigentlich wird hier über eine Selbstverständlichkeit geredet. So verhält es sich ja auch in meinem persönlichen Fall, den ich anfangs erwähnt habe. Erstelle ich ein Computerprogramm im Auftrag meiner Firma, ist diese Dienstleistung durch mein Monatsgehalt entlohnt worden. Es ist schlimm genug, dass eine Partei überhaupt eine solche Selbstverständlichkeit in ihr Programm schreiben muss und dafür auch noch kritisiert wird.

Tatsächlich findet das schon statt…. Bieten die „Piraten“ einen Ausweg? Sind sie unsere Verbündeten im Kampf gegen eine stärker werdende Marktstellung der Verwerter?

Soweit ist das Konzept von Mediatheken vollkommen in Ordnung, lediglich die Beschränkung der Vorhaltezeit von Filmbeiträgen auf wenige Wochen ergibt keinen Sinn. Es ist unstrittig, dass der Gebührenzahler für audiovisuellen Beitrag bezahlt hat. Weshalb wird dieser dann trotzdem entfernt? Die Piraten werden definitiv zu Verbündeten der Urheber werden, wenn sie es nicht schon sowieso sind. Es wäre allerdings wünschenswert, wenn diese Urheber dann auch nicht ständig gegen die Piratenpartei vorgehen würden. Einen Ausweg aus diesem Dilemma wird man nur gemeinsam finden können.

Verstehe ich das richtig? Der Verwerter ist außen vor. Es geht nur noch um den Ausgleich zwischen meinen Interessen als Urheber und denen der Öffentlichkeit. Und da ich ja bei der Schaffung meines Werkes sowieso überall und bei jedem geklaut habe, ist es nur gerecht, dass mein Werk an die Öffentlichkeit zurückgegeben wird, natürlich ohne Bezahlung. Wer ist denn jetzt der Dieb und wer der Beklaute?

Ja, das verstehen Sie falsch. Die Verwertungsindustrie ist sicher nicht komplett ausgeschlossen, soll aber auch nicht die maßgebliche Instanz bleiben. Nirgendwo in diesem Abschnitt aus dem Piraten- Parteiprogramm gibt es Anhaltspunkte dafür, dass man Urheber mit Dieben vergleicht oder gleich setzt. Hier geht es ausschließlich darum, dass ein Schöpfer geistigen Eigentums, der bereits für seine Leistung entlohnt wurde und dies im Auftrag der Öffentlichkeit bzw. des Steuerzahlers getan hat, dieses Werk auch seinem Auftraggeber dauerhaft zur Verfügung stellt. Worin besteht nun die Ungerechtigkeit, die bei diesem Vorwurf durchklingt?

Langsam steigt die Wut. Ich werde beklaut und muss mich dafür auch noch entschuldigen? Immerhin gibt man mir Gelegenheit, einen kleinen Beitrag zur „Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeit“ zu leisten. Ist das jetzt der pure Zynismus oder nur der dummdreiste Versuch, etwas umsonst zu bekommen, wofür man früher bezahlen musste?

Wo und wie werden Sie beklaut, Herr Stein? Und bei wem sollen Sie sich entschuldigen? Sie schaffen im Auftrag von öffentlich- rechtlichen Sendeanstalten ein Werk, wofür Sie auf Grundlage eines Vertrages, den Sie selbst ausgehandelt haben, entlohnt werden. Was spricht dagegen, dass der Gebührenzahler, der dafür bezahlt hat, dieses Werk nicht dauerhaft nutzen darf?

Ich muss langsam lernen, dass die virtuelle Welt der „Piraten“ eine andere Welt ist als die, die ich zu kennen glaube. Es ist eine Welt, die von der Netzgemeinde geschaffen wurde und erhalten wird. Zumindest formulieren die „Piraten“ diesen Machtanspruch. Sie geben sich Gesetze in einem transparenten Miteinander von Bedürfnisbefriedigung – und wenn es das Gesetz ist, dass es keine Gesetze gibt. Sie beanspruchen den Besitz dieser Welt wie amerikanische Rinderbarone vor mehr als hundert Jahren die Weite der Prärie. Das ist atemraubende Anarchie. Ich erlaube mir einen letzten, naiven Erklärungsversuch: Wenn die Scheibe zum Warenhaus erst mal eingeschlagen wurde und die Masse der Gemeinde beginnt, Waschmaschinen, Toaster, Haartrockner und Herrensocken heraus zu tragen, hat es einfach keinen Sinn mehr, dieses Loch zu schließen. Vor allem nicht, wenn niemand da ist, der sich darüber aufregt.

Ihre Vorstellungen, Herr Stein, sind völlig abstrus. Ein Bild, einen Text oder einen Film, der ins Netz gestellt wird, kann nicht mehr kontrolliert vermarktet werden. Über dieses Faktum sollte jeder Bescheid wissen, der das Internet benutzt. Wie immer Sie die Netzgemeinde zu definieren versuchen, es wird nicht gelingen. Die Piratenpartei könnte man beinahe als Teilmenge dieser Netzgemeinde bezeichnen, während andere Parteien doch eher mehr oder weniger Schnittmengen darstellen. Gesetze kann man sich und auch sonst niemandem im globalen Internet geben, eine sogenannte Netikette kann sich jeder für seinen Verantwortungsbereich verleihen. Ansonsten existiert der gerne zitierte „rechtsfreie Raum“ im Internet nicht. Es gelten die jeweiligen Gesetze der Staaten, wo die jeweilige Internetpräsenz gehostet wird. Dass sich die Staaten untereinander schwer tun, diese Gesetze durchzusetzen, ist nicht das Verschulden der Netzgemeinde oder gar der Piratenpartei. Dass die Verwertungsindustrie ihre eigenen Ansprüche durchsetzen möchte und dafür die jeweiligen Staaten dazu instrumentalisiert und dies im Bewusstsein unter Hinnahme von Kollateralschäden durchzusetzen versucht, empfinde ich als möglich Betroffener für unverschämt.

Der Warenhausvergleich hinkt erneut. In diesem Fall wäre es eher ein Marktplatz in einer Fußgängerzone mit vielen kostenlosen Attraktionen und auch gewerblichen Angeboten. Das Stopfen von Löschern in einem Fischernetz käme Ihrem Lochvergleich deutlich näher.

Und in dem heißt es dann, dass „Tatort“-Autoren für einen Film 25.000 Euro bekommen. Die Zahl stimmt. Was man aber wissen sollte, ist, dass ein Autor ein halbes Jahr an so einem „Tatort“-Krimi arbeitet. Dass er, wenn er Glück hat, jedes Jahr einen solchen Auftrag bekommt. Und dass er damit rechnen muss, von heute auf morgen nicht mehr gefragt zu sein. Er muss Rücklagen bilden, vielleicht Kinder versorgen, in Krankenkassen einzahlen, Steuern abführen, GEZ-Gebühren entrichten, kurz: Er muss von seiner Arbeit leben.

Es gibt Leute, die das gesamte Jahr mit dieser oder gar einer geringeren Summe trotz Vollzeitbeschäftigung auskommen müssen und ebenfalls eine Familie zu versorgen haben. Dieses Argument ist haltlos. Ebenso gibt es Leute, die als Selbstständige ein erhebliches unternehmerisches Risiko tragen. Dass es Bestrebungen fast aller Parteien gibt, einen Mindestlohn einführen zu wollen, zeigt deutlich, dass es Menschen gibt, die sozial offensichtlich noch einen schlechteren Lebensstandard ertragen müssen.

Um den gesetzlichen US-Mindestlohn von monatlich 1160 US-Dollar zu verdienen, muss eine Band entweder 1161 Alben verkaufen, 12399 Songs auf iTunes absetzen oder rund vier Millionen Mal auf dem Streaming-Dienst Spotify abgerufen werden, mit dem man gegen eine Monatsgebühr so viel Musik auf Computern oder Smartphones abspielen kann, wie man will.

Dieses Argument klingt fürwahr abenteuerlich und man darf mir sicher nicht böse sein, wenn ich dies gerne nachgewiesen hätte. Wenn es tatsächlich so sein sollte, lassen sich die Urheber von ihren Verwertern ganz schön abzocken. Tatsache ist nämlich, dass nachweislich Milliarden- Umsätze generiert werden. Es wäre also schon dramatisch, wenn die Urheber derart heftig über den Tisch gezogen werden.

Warum eigentlich hat sich diese neue, junge Partei so auf uns Urheber eingeschossen?

Die Piratenpartei hat sich dem nicht mehr zeitgemäßen Urheberrecht angenommen, nicht auf die Urheber eingeschossen.

Warum soll man nicht Warnhinweise erlauben, die Nutzer auf rechtlich zweifelhafte Internetseiten hinweisen? Wird damit die Netzgemeinde kriminalisiert?

Wo, lieber Herr Stein, möchten Sie diese Warnhinweise anbringen? Wer entscheidet, welche Internetseite gebrandmarkt werden darf? Im Themenspektrum „Kinderpornographie“ wurde anhand der Sperrlisten verschiedener Länder, welche Internetsperren betreiben, festgestellt, dass der Großteil der gesperrten Seiten, eigentlich nichts mit Kinderpornographie zu tun hatten. Die Befürchtung nach Zensur ist faktisch begründet.

In Frankreich hat sich eine solche Praxis bewährt: Wurden im vorigen Jahr in der ersten Stufe noch 700000 Warnungen auf rechtlich bedenkliche Seiten ausgesprochen, waren es in der zweiten Stufe nur noch 20000. Nur hundert illegale Downloads wurden am Ende rechtlich verfolgt.

Auch für diese Behauptungen möchte ich gerne die Nachweise erhalten. Offensichtlich reden Sie vom umstrittenen HaDoPi- Gesetz, welches ebenso erhebliche Kollateralschäden in Kauf nimmt wie die Internetsperren, nur um am Ende einige wenige böse Downloader zu erwischen. Glauben Sie wirklich, dass Sie davon besser bezahlt werden? Denken Sie wirklich, dass Sie sich damit Ihre Existenz als Tatort- Autor sichern können?

Aber die Trojaner, die Facebook, Apple, Amazon wahrscheinlich schon längst in euren Computern installiert haben, sind euch offenbar egal.

Allein meine langjährige Berufspraxis in der IT- Branche befähigt mich dazu, mit dieser Problematik umgehen zu können. Mit Urheberechten und der hier geführten Debatte hat das allerdings wenig zu tun.

Das Netzt bietet da großartige Möglichkeiten. Aber die Entscheidung darüber, ob das unentgeltlich geschieht oder nicht, liegt bei jedem selbst. Mit dieser Freiheit im Netz kann auch ich als Urheber gut leben.

Hier erliegen Sie einem Trugschluss, der technisch begründet ist. Sobald etwas im Netz veröffentlicht wurde, können Sie gar nicht mehr kontrollieren, ob diese Daten vielfach kopiert werden. Den möglichen Aspekt der Illegalität dieses Kopierens darf man nicht unmittelbar mit der technischen Machbarkeit kombinieren. Es ist ein Dilemma für Schöpfer geistigen Eigentums, die sich dem Fortschritt zwangsweise anpassen müssen, anstatt gegen Windmühlen ankämpfen zu wollen. Mit neuen Innovationen muss man diese Windmühlen antreiben, um erfolgreich bestehen zu können. Es gibt etliche erfolgreiche und erfolgversprechende Konzepte, die jedoch immer wieder von der Verwertungsindustrie untergraben werden. Die Urheber haben die begründete Angst, zwischen den Fronten zerrieben zu werden.

Ein Scheiterhaufen für die Piratenpartei

18. April 2012

Ein ziemlich piratenfeindlicher Artikel auf der Internetpräsenz der Konrad Adenauer Stiftung hat mich veranlasst, selbst einen Artikel zu verfassen. Ursprünglich wollte ich an Ort und Stelle den Artikel kommentieren, doch bietet sich leider keine Möglichkeit dazu. Sozusagen ist es ein offener Brief an den Autor geworden.

Der Redensart “Man soll die Kirche im Dorf lassen” wird durch diesen Artikel eine neue Bedeutung zugesprochen…

Sehr geehrter Herr *******,

zunächst möchte ich kritisieren, dass Sie für Ihr Postulat gegen die Piratenpartei das Web 2.0 nutzen, aber jegliche Interaktivität in Form einer Kommentarfunktion unterbinden. Ich greife daher Ihren Artikel hier auf, denn eine Kommentarfunktion zur Meinungsäußerung ist implementiert…

Worum geht es? Der Artikel mit dem verheisungsvollen Titel: Wie die Piratenpartei die Religionsfreiheit kapert

Nun schreiben Sie ja Ihren Artikel auf der Internetpräsenz der Konrad Adenauer Stiftung, welche man mit Bestimmtheit nicht als politisch neutral einstufen kann. Doch nun zu Ihrem Pamphlet im Einzelnen:

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass diese Forderungen der Piratenpartei nicht nur a-religiös, sondern sogar anti-religiös motiviert und von einem anti-kirchlichen, wenn nicht sogar anti-christlichen Grundton geprägt sind.

Auch wenn Sie persönlich sich diesem Eindruck nicht erwehren können oder wollen, er ist schlichtweg falsch. Dennoch pauschalisieren Sie Ihren eigenen Eindruck und suggerieren, als sei es Konsens der Allgemeinheit.

Das belegen auch zahlreiche Äußerungen von aktiven Piraten in Internetforen.

Wenn Sie sich genau informieren würden, hätten Sie feststellen können, dass in den von der Piratenpartei zur Verfügung gestellten Foren nicht ausschließlich Mitglieder der Piratenpartei Beiträge verfassen und keineswegs diese Beiträge die offizielle Parteimeinung widergeben. Ihr Beleg ist nicht einmal die 10 Sekunden wert, welche man benötigt, um diesen Satz niederzuschreiben.

Weil es sich bei den christlichen Feiertagen um Feiertage für die Mehrheit der Menschen handelt, hat das Grundgesetz diese Feiertage unter den besonderen Schutz des (weltanschaulich neutralen) Staates gestellt.

Man kann sicher über diese Begründung streiten und hinterfragen, ob dieser Status Quo noch zeitgemäß ist. Dass Sie mit den Klammern als Satzzeichen den weltanschaulichen neutralen Staat in gewisser Weise in Frage stellen, bestätigt ja beinahe die Forderungen der Piratenpartei. Dazu möchte ich Sie fragen, wieso überhaupt religiöse Feiertage nicht in allen Bundesländern flächendeckend gelten? Wieso ist beispielsweise der 6. Januar, der sogenannte Dreikönigstag, ausschließlich in Bayern, Baden- Württemberg und Sachsen- Anhalt ein Feiertag? Gilt das Grundgesetz nicht für das gesamte Deutschland? Warum diese Unterschiede? Wird so etwas anhand von Volkszählungen und Klassifizierungen vorgenommen?

Dies führt zum zweiten Widerspruch in der Stellungnahme der Piratenpartei, denn christlicher Glaube darf im Verständnis der Piratenpartei gerne das “Leben aller” beeinflussen, wenn es um Vorteile wie einen zusätzlichen arbeitsfreien Tag geht.

Sie drehen mit Ihrer Behauptung einfach die Forderungen der Piratenpartei so um, dass diese aufgrund einer selbst hergeleiteten Logik diesen Widerspruch ergeben muss. Nun ist es aber gar nicht so, dass die Piratenpartei am Dogma des Schmarotzertums festhalten möchte. Schon lange bevor die Piratenpartei überhaupt existierte, profitierten auch Nicht- Christen von diesen Feiertagen. Das erweckt den falschen Anschein, als sei es der Kirche zu verdanken, dass dem arbeitenden Volk ein großzügiges Zugeständnis zu teil würde. Ist es so unwahrscheinlich, dass der Staat in seiner Weltanschaulichkeit und Neutralität entsprechende Feiertage festlegen kann, die nicht einer einzigen Religion zugesprochen werden müssen? Der Staat besitzt die Macht, Feiertage abzuschaffen bzw. demzufolge auch zu schaffen.

In der Logik der Piraten, dass beispielsweise der Karfreitag als christlicher Feiertag Nicht-Christen etwa durch ein Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen nicht einschränken dürfe, wäre es folgerichtig, dass Nicht-Christen auch nicht von der Arbeitsbeschränkung in Form eines arbeitsfreien Tages profitieren.

Da Sie sich ja offenkundig sehr intensiv mit Piratenlogik beschäftigen, sollten Sie sich auch die Mühe machen, diese Logik zu verstehen, ohne daraus eine eigene Logik ableiten zu wollen, die sich von der ursprünglichen Piratenlogik weit entfernt hat. Tatsächlich ist es nämlich so, dass sowohl viele Christen wie auch Nicht- Christen am besagten Karfreitag keinem arbeitsfreien Tag frönen können oder dürfen. Haben Sie womöglich die Bediensteten in der Gastronomie, das Personal in Krankenhäusern oder im öffentlichen Nah- und Fernverkehr vergessen? Man könnte noch unendlich viele arbeitende Menschen aufführen, die am Karfreitag zwar nicht tanzen, aber durchaus recht bewegungsintensiven Tätigkeiten nachgehen (müssen). Andere wiederum, darunter auch Christen, nutzen diesen Feiertag durchaus für weniger besinnliche Tätigkeiten. Mitunter wäre es sicher lustig, allen Katholiken, die an diesem Feiertag, zum Teil auch öffentlich, beispielsweise Fleisch zu sich nehmen, eine Abmahnung des jeweilig zuständigen Kirchenoberhauptes angedeihen zu lassen.

Konsequent wäre im Sinne der Piratenforderung nach der “Privatisierung von Religion” die Forderung nach genereller Abschaffung christlicher Feiertage als staatlich anerkannte Feiertage. Das aber ist von der Piratenpartei nicht zu hören.

Es gibt bereits im Landesverband Saarland der Piratenpartei einen entsprechenden Antrag. Dieser wurde bislang noch nicht behandelt, da andere Programmpunkte schlicht für wichtiger und dringender betrachtet wurden. Abgesehen davon, sollten die Forderungen dieser innerparteilichen Säkularisations- Politik bei der Piratenpartei zum Thema in Parlamenten werden, würde sich die Diskussion an dieser Problematik automatisch entfachen. Ist es denn sinnvoll eine Wohnung zu tapezieren, wenn überhaupt noch nicht geklärt ist, ob man einziehen darf oder kann?

Schon weil sie die staatlich gewährleisteten Vorteile religiöser Feiertage gerne in Anspruch nehmen, ist die Forderung der Piraten nach “Privatisierung” der Religion scheinheilig. Auch im Blick auf den Umgang mit kirchlichen Feiertagen gilt: Wer Rechte hat, der hat auch Pflichten.

Scheinheiligkeit ist ein Begriff, den ich im Gegenzug immer wieder gerne bei unseren (so) christlichen Parteien verwende. Scheinheilig kann nur jemand sein, der sich zuvor den Status der Heiligkeit zugesprochen hat. Die Piraten können das sicher nicht sein. Gerne zitiere ich deshalb aus dem Grundsatzprogramm der CDU:

 Kapitel VIII, Absatz 2 ist betitelt mit: Für Freiheit und Frieden eintreten – Deutschlands Rolle in der Welt.

Darin steht ein bemerkenswerter Satz unter einer Menge anderem Gesülze:

Wir wollen die internationalen Beziehungen weiter intensivieren, damit Interessenskonflikte möglichst kooperativ und gewaltfrei gelöst werden.

Quelle:  http://www.grundsatzprogramm.cdu.de/doc/071203-beschluss-grundsatzprogramm-6-navigierbar.pdf

Wie gewaltfrei und kooperativ gerade in Syrien der Konflikt gelöst wird, erfahren wir täglich aus den Medien. Zu Syrien gibt es offensichtlich keine Beziehungen oder vielleicht nur auf Basis von Waffenlieferungen…

Es ist kein Geheimnis, dass die deutsche Regierung, unter maßgeblicher Beteiligung der Christlichen Union Waffentransporte in die gesamte Welt genehmigt und unterstützt. Selbst in Krisengebiete werden aus Deutschland bzw. mit deutscher Beteiligung Waffen geliefert. Wie lässt sich diese Tatsache mit dem Grundsatzprogramm der CDU vereinbaren? Oder ist das alles nur wieder ein großes Missverständnis?

Bevor Sie, Herr ******, die Wertevorstellungen der Piratenpartei kritisieren und öffentlich anprangern, sollten Sie zunächst mal den eigenen Stall ausmisten. Um zum eigentlichen Thema zurück zu kehren – erklären Sie mir bitte einmal, weshalb kirchliche Würdenträger ab dem Amt eines Bischofs vom Staat bezahlt werden? Weshalb ist der Staat für die Erhebung der Kirchensteuer zuständig? Warum genießen andere Religionsgemeinschaften neben der katholischen und evangelischen Kirche nicht die gleichen Vorzüge?

Glücklicherweise ist das düstere Mittelalter vorbei, sonst müssten Mitglieder der Piratenpartei fürchten, als Ketzer auf dem Scheiterhaufen verbrannt zu werden. So versucht man eben verbal und plakativ die tatsächlichen Positionen der Piratenpartei soweit zu verfremden, dass so manch uninformierter Leser wenigstens mit dem Feuerzeug einen Kaperbrief abfackelt. Christlich ist das sicher auch nicht…

Update 19. April 2012 – 21h38

Nachdem sich nun Herr Dr. Eisel von der Konrad Adenauer Stiftung per Kommentar zu Wort meldete, dass ja durchaus Kommentare dort möglich seien, ich diese Möglichkeit offensichtlich jedoch übersehen hätte, habe ich ja meine Schwierigkeiten damit auch dargestellt. Es ist eben nicht wirklich offensichtlich, dass eine Kommentarfunktion existiert, da die aufgeführten Links anders betitelt sind. Außerdem führen die Links zu einer anderen Online- Plattform, offensichtlich zur privaten von Dr. Eisel, wo dann der gleiche Artikel erneut zu finden ist. Dort sind auch Kommentare möglich, stellt aber eine unnötige Umständlichkeit dar. Dennoch habe ich mich bemüht, dort einen Kommentar los zu werden und habe schließlich feststellen müssen, dass Herr Dr. Eisel augenscheinlich Zensur betreibt:

Blog von Dr. Eisel

Mein Kommentar steht seit morgens um 6h55 in der Moderationswarteschlange, während ein Folgekommentar von 15h00 bereits freigeschaltet und gegenkommentiert wurde. Nebenbei bemerkt, arbeitet das Blog von Dr. Eisel in einer falschen Zeitzone, denn diesen Kommentar verfasste ich etwa 2 Stunden später als hier angegeben. Ist man zynisch, könnte man daraus schließen, dass Herr Dr. Eisel unliebsame Kommentare, auf welche er nicht gerne antworten möchte, einfach nicht veröffentlicht. Na ja, glücklicherweise kenne ich mich ja ein wenig im Umgang mit der Informationstechnologie aus und kann in diesem Fall die Lücke schließen.

Wenn Journalisten sich selbst überschätzen…

4. April 2012

…kann das heftige Folgen für diejenigen haben, welche ein solcher Vertreter der schreibenden Zunft ins Visier seiner Berichterstattung genommen hat.

Am 30. März 2012, unmittelbar nach der Landtagswahl im Saarland, welche recht erfolgreich für die Piratenpartei verlief, machte sich ein Redakteur des Magazins Cicero auf digitale Spurensuche.  Vor Veröffentlichung des Artikels setzte er der Landesvorsitzenden der Piratenpartei Saarland, Jasmin Maurer, noch ein Ultimatum,  zu diversen Rechercheergebnissen Stellung zu nehmen.

Datum: Thu, 29 Mar 2012 17:14:42 +0000
Betreff: Stellungnahme
Liebe Frau Maurer,
nach dem derzeitigen Stand der Recherche gehen wir davon aus, dass sie auf der
Plattform spin.de unter den Pseudonymen DarkAngel89, SatansBraut89 und hermine89
folgende Einträge verfasst haben. Wir werden uns mit den Zitaten kritisch
auseinandersetzen und möchten Ihnen bis morgen um 12h die Gelegenheit zur
Stellungnahme bieten.

Sowohl in einer Email als auch in einem Telefonat (innerhalb der Solbach’chen Fristsetzung) konnte ich Herrn Solbach nicht von seiner Dummheit abhalten, einen derart desolat recherchierten Artikel zu veröffentlichen.

Datum: Fri, 30 Mar 2012 11:56:02 +0000
 
Betreff: Ihre Recherche bezüglich Jasmin Maurer
Guten Tag Herr Solbach,
 
die Piratenpartei Saarland distanziert sich generell von privaten Aussagen in Foren und Blogs ihrer Mitglieder, insbesondere, wenn diese nicht der offiziellen Parteiposition entsprechen oder zumindest missverständlich interpretiert werden könnten. Die Positionen der Piratenpartei zu Rassismus oder Rechtsextremismus können Sie auf unseren Websites in Erfahrung bringen... 
...Was unsere Parteimitglieder in ihrer Freizeit unternehmen, geht uns nichts an. Diese sind für ihr Handeln selbst verantwortlich. 
Außerdem muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihr derzeitiger Recherchestand bedauerlicherweise falsch ist. Der dort von Ihnen aufgespürte User „DarkAngel89“ ist nicht Jasmin Maurer. Frau Maurer nutzt diese Online- Plattform „spin.de“ nicht und war dort nie angemeldet. Die beiden anderen Accounts „SatansBraut89“ und „hermine89“ sind nicht einmal existent und sind auch sonst nicht Frau Maurer zuzuordnen. Ein Bildervergleich offenbart Ihren Trugschluss. (Im Anhang die Profilbilder von DarkAngel89)
 
Betrachten Sie dieses Schreiben als die von Ihnen verlangte Stellungnahme. Ein kritischer Umgang mit den Zitaten dieser jungen Frau aus Friedrichsthal, die Sie mit Frau Maurer verwechselten, ist trotzdem zu begrüßen. Ich möchte Ihnen bis morgen um 12h00 Gelegenheit geben, zu Ihrer fragwürdigen Recherche im Bezug auf Frau Maurer, Stellung zu nehmen.

Aufgrund seines Artikels wurden in der Folge zwei junge Frauen sehr heftig in der Öffentlichkeit diskreditiert. Wie ich finde, ein trauriges Kapitel für den Journalismus…

Auf seiner Abschussliste stand offensichtlich die frisch gebackene Landtagsabgeordnete Jasmin Maurer von der Piratenpartei Saarland. Im Internet schnüffelte Herr Solbach nach ihrer Vergangenheit und fand für seine Verhältnisse brisante Dinge heraus.

Als Teenager startete die damals 16 jährige Jasmin Maurer ihre ersten Versuche, eine eigene Internetpräsenz zu erstellen und suchte Rat in einem Forum.

jasmin_board_galaxy

Das ist weder ungewöhlich noch verwerflich und entspricht dem allgemeinen Lebensstil von Jugendlichen. Über das Ergebnis darf man durchaus geteilter Meinung sein, sollte aber nicht zum Anlass genommen werden, die spätere politische Laufbahn von Jasmin Maurer in Frage zu stellen.

Anstatt Tiere zu quälen oder dem Komasaufen zu frönen, hat sich die junge Jasmin Maurer für das Erstellen einer eigenen Internetpräsenz interessiert, durchaus eine typische Beschäftigung von Jugendlichen. Das nicht sonderlich ungewöhnliche Pseudonym Satansbraut89, welches Jasmin damals verwendete, sollte nun zwei jungen Frauen zum Verhängnis werden.

Seine Recherche begann Solbach offenbar im Piraten- Wiki, wo er auf das Profil von Jasmin Maurer aufmerksam wurde oder sogar speziell danach gesucht hat. Eine, noch bis vor kurzen dort sichtbare, ICQ- Nummer führte ihn zu Jasmins Homepage aus Teenager- Zeiten. (Jasmin Maurer löschte diese ICQ- Nummer aus dem Profil, da im Wahlkampf einige Leute darüber Kontakt mit ihr aufnehmen wollten, sie aber diesen Kommunikationskanal nicht mehr nutzte. So wollte sie lediglich verhindern, dass Anfragen nicht unbeantwortet blieben, weil sie ins Leere laufen würden.)  Jedoch begang er einen fatalen Fehler, indem er fortan seine Recherche auf dem Namen Satansbraut89 aufbaute. Der faktische Zusammenhang war damit abgerissen.

Auf der Online-Plattform www.spin.de stieß er scheinbar erneut auf diesen Account. Die andere Schreibweise (SatansBraut89) störte ihn ebenso wenig wie die Tatsache, dass solche Namen auf verschiedenen Online- Plattformen von völlig anderen Personen wieder verwendet werden. Die junge Frau, die nun dieses Profil besitzt, kommt zufällig auch aus dem Saarland, heißt Jasmine und ist ausgerechnet auch noch im gleichen Alter.

Diese Jasmine besitzt noch weitere Pseudonyme wie beispielsweise DarkAngel89. Nach eigenen Angaben wohnt sie in Friedrichsthal, während die Piraten- Jasmin in Lautzkirchen bei Blieskastel lebt. All diese Unterschiede interessieren Herrn Solbach offensichtlich nicht, denn nur das Ergebnis zählt. Die junge Frau diskutiert mit anderen über ihre Vorlieben bei Männern und Soldaten im Irakkrieg. Es geht unter anderen auch darum, dass man diesen Krieg für unsinnig hält und Lebensgefährtinnen von Soldaten in einem gefährlichen Auslandseinsatz gute Nerven besitzen müssen. Im Grunde wäre es eine ziemlich belanglose Diskussion, sofern nicht ausgerechnet eine Politikerin der Piratenpartei daran teilnehmen würde. Das ist zwar nicht der Fall, aber Solbach will oder kann es nicht erkennen…

Im Grunde wäre der Sachverhalt völlig banal und lässt sich im Internet tausendfach in ähnlicher Form finden. Jedoch hat dieser Artikel im Cicero nun beide junge Frauen stark strapaziert. Die Piraten- Jasmin muss als Politikerin seither um ihre Glaubwürdigkeit kämpfen, denn die falschen Anschuldigungen haben sich längst verbreitet. Der Cicero weigert sich hartnäckig, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen, weil die Redaktion immer noch ihrem eigenen Rechercheergebnis vertraut. Die andere Jasmine aus Friedrichsthal kam durch diese Story zu fragwürdiger Berühmtheit und hat nun am eigenen Leib erfahren müssen, dass das Internet gefährliche Fallen für Menschen bereit hält, die leichtfertig mit ihren Daten umgehen.

Jasmin Maurer

Jasmin Maurer

Nachdem sich die Piratenpartei vehement für eine Richtigstellung der Tatsachen eingesetzt hatte und sich mit der anderen Jasmine in Verbindung setzen konnte, war das Magazin Cicero endlich dazu zu bewegen, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen. Erst eine eidesstattliche Erklärung von Jasmine konnte Cicero zur Einsicht zwingen:

“In einer früheren Fassung des Textes befand sich eine Passage, die Verbindungen zwischen den Nicknames Satansbraut89 und SatansBraut89 herstellt. Der Nickname existierte im gesamten von Google erfassten Netz in dieser unterschiedlichen Kapitalisierung zwei Mal; beide Personen kommen aus der gleichen Region des Saarlandes, tragen nahezu den gleichen Vornamen, wurden im gleichen Jahr geboren und sehen sich ähnlich. Die in diesem Zusammenhang verbreiteten Zitate der Nutzerin SatansBraut89 stammten jedoch nicht von Jasmin Maurer. Die tatsächliche Nutzerin des Nicknames SatansBraut89 hat uns dies eidesstattlich versichert. Wir entschuldigen uns bei den Betroffenen für diese Verwechslung.”

http://www.cicero.de/berliner-republik/jasmin-maurer-piraten-saarland-verhaengnisvolle-spuren-im-netz/48803?seite=3

Zudem wurden einige diskreditierende Passagen inzwischen gelöscht. Dennoch wirkt die Reaktion des Cicero immer noch kindisch trotzig:

Der Nickname existierte im gesamten von Google erfassten Netz in dieser unterschiedlichen Kapitalisierung zwei Mal…

Das stimmt in dieser Form nicht. Beide Namen fanden sich auch bereits vor dieser schmierigen Inszenierung unter diversen Google- “Treffern”, die sogar noch zu völlig andere Personen führten.

…beide Personen kommen aus der gleichen Region des Saarlandes…

Auch diese Rechtfertigung ist so nicht haltbar. Im Bezug auf die gesamte Größe des Saarlandes ist die Entfernung zwischen Lautzkirchen und Friedrichsthal nicht unerheblich. Es dürften etwa 20 Kilometer sein. Bei einem Gesamtdurchmesser des Saarlandes von stellenweise  70 km darf man diese Aussage in Frage stellen.  

…tragen nahezu den gleichen Vornamen…

Das ist ja ulkig. Dies würde beinahe implizieren, dass alle Menschen mit einem identischen Vornamen quasi ständig miteinander verwechselt würden. Da muss man ja richtig froh sein, dass unsere Behörden mit Namen offensichtlich weniger Probleme besitzen als die Redaktion eines Magazins.

…und sehen sich ähnlich

Aus dem Auge des jeweiligen Betrachters mag das wohl als Ausrede gelten dürfen. An seriösen Journalismus stelle ich höhere Ansprüche… 

Ich möchte allen Beteiligten der SG- Presse und der AG- Recht für ihren Einsatz danken. Auch Jasmine möchte ich für ihre Mitwirkung danken, denn nur so konnte weiteres Ungemach verhindert werden. Man muss die Piratenpartei nicht mögen und man darf gerne konstruktive Kritik am Politikstil der Piratenpartei üben, aber ein Mindestmaß an Fairness sollte eingehalten werden.

Die Qual der Wahl – oder doch einfach Piratenpartei?

29. Februar 2012

Wahlkampf an der Saar bedeutet für die Piratenpartei, Politik im Zeifraffer zu gestalten. Ministerpräsidentin Kramp- Karrenbauer nahm keine Rücksicht auf die längerfristig geplante Aufbauarbeit der Saarpiraten, während sie einer unglücklich regierenden Jamaika- Koalition den Todesstoß versetzte. Seither gibt es für die inzwischen ca. 330 Freizeitpolitiker der Piratenpartei Saarland  neben einer anstrengenden Wahlkampfarbeit kein anderes Hobby mehr. Weitgehend alles muss von den Basispiraten selbst organisiert und durchgeführt werden. Mit ungebremstem Enthusiasmus und dem Drang nach Veränderung im politischen Machtgefüge wird in der Kürze der Zeit viel improvisiert, aber dennoch strukturiert gearbeitet. Die Schaltzentrale der Saarpiraten bildet der aktuelle Landesvorstand um die 22 jährige Vorsitzende Jasmin Maurer. Ein eingespieltes Team, welches bis auf  Michael Hilberer (3. v.r.) seit 2009 den kleinen

(v.l.n.r. Andreas Augustin, Jan Niklas Fingerle, Jasmin Maurer, Thomas Brück, Michael Hilberer, Martin Gisch, Dominik Vogelgesang)

Landesverband am Leben erhalten hatte. Inzwischen hat sich einiges geändert. Die Mitmachpartei gründete sogar während der Wahlkampfphase mehrere Kreisverbände und erarbeitet parallel das eigene Programm. Kurios mag dabei erscheinen, dass sogar Leute außerhalb der Partei, womöglich Angehörige anderer politischer Lager, fleißig an der Programmatik der Piraten mitwirken. Dies ist definitiv ein Alleinstellungsmerkmal der Piratenpartei, denn die Philosophie der Piraten basiert auf dem Gedanken, dass möglichst alle Bürger in politische Entscheidungsprozesse eingebunden werden sollen. Wo kann man besser damit beginnen, als bei der Gestaltung der eigenen politischen Idendität?

Transparenz wurde zum Leitbegriff für bürgernahe und offene Politik. Auch andere Parteien haben diesen überstrapazierten Begriff inzwischen für sich entdeckt, können sich aber nicht annähernd so deutlich damit identifizieren wie es die Piraten praktizieren. Welche andere Partei bietet den Bürgern die Möglichkeit, an Vorstandssitzungen live teilnehmen zu dürfen oder auf die daraus resultierenden Protokolle uneingeschränkten Zugriff zu erhalten? Was haben andere zu verbergen? Kann man ehrlich mehr Transparenz in der Politik einfordern, wenn man sie selbst nicht lebt?

“Der Vorstand lenkt, die Basis denkt” besitzt bei den Piraten eine entscheidende Bedeutung. Weitreichende Entscheidungen werden prinzipiell im Kollektiv getroffen, die Vorstände besitzen eher verwaltende und organisatorische Funktionen. Während in anderen Parteien die Mitglieder als Parteisoldaten den Eingebungen der Spitzenfunktionäre gehorsam folgen, pflegen die Piraten bisweilen eine reinigende Streitkultur bis so manches Ergebnis gefunden werden kann. Anstrengend ist das zuweilen schon, aber so ist Basisdemokratie eben…

“Handeln statt reden” erfreut sich in der Piratenpartei sehr hoher Beliebtheit. Während die sogenannten Politikprofis über alle Themen trefflich reden und debattieren können, setzen die Piraten solche Dinge gerne im Rahmen ihrer Möglichkeiten um. Bestes Beispiel sind die aktuellen Demonstrationen gegen ACTA, dem undurchsichtigen Handelsabkommen gegen Produktpiraterie. Andere reden darüber, die Piraten organisieren die Demos und gestalten sie aktiv mit.

ACTA Demo from forenwanderer on Vimeo.

ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) wird leider in der Öffentlichkeit in regelmäßiger Beständigkeit als heilsbringende Lösung für Schöpfer geistigen Eigentums publiziert. Das ist auch kaum verwunderlich, da beispielsweise Printmedien durch die rasend schnelle Verbreitung von Nachrichten im Internet ihre Existenz gefährdet sehen. Diese Angst ist begründet und auch verständlich, doch darf nicht wegen der technischen Entwicklung an alten Dogmen festgehalten werden. Im 19. Jahrhundert mussten die Pferdekutschen Lokomotive und Auto Platz machen. Diesen Umbruch erleben wir nun wieder und Innovation sollte nicht mit fragwürdigen Abkommen aufgehalten werden.

Dass die Schöpfer geistigen Eigentums, also die wahren Urheber, von diesem Abkommen in keiner Weise profitieren, wird beharrlich verschwiegen. Es klingt beinahe schon unverschämt, wenn Vertreter der Verwertungsindustrie behaupten, nur durch ACTA könnten neue Innovationen erreicht werden. Man bezieht diese Aussage auf den Umstand, dass nur finanzielle Anreize für Fortschritt sorgen können. Das stimmt definitiv nicht, denn bleibt die Möglichkeit neuer Innovationen in den Händen einer Lobby, können Ideen von außerhalb durch restriktive Patent- und Urheberrechtsbestimmungen erfolgreich abgeblockt werden. Es gibt genügend Beispiele aus der Industrie, die letzteres bestätigen.

Quo vadis, Saarland? oder schwarz + rot = tot?

17. Januar 2012

Eine Analyse von Gerd R. Weber

Gerade einmal etwas mehr als zwei Jahre hat die Saarmaika-Koalition gehalten. Hätte man einen Bruch der Koalition ursächlich eher den Grünen zugesprochen, so wurden man hier eines anderen belehrt.

Die Saar- FDP, die sich, analog zur Mutterpartei, innerhalb kürzester Zeit in bei-spielloser Art und Weise gänzlich demontiert hat, wird für die CDU zum Anlass, die Koalition zu kündigen. Ein Schritt, der eindeutig schon länger geplant war und dann erstaunlich pünktlich zum Dreikönigstreffen der Bundes- FDP vollzogen wurde. Ganz klar ist auch, dass die Ministerpräsidentin deutlich früher als angegeben bei der SPD angeklopft hatte, um sicherzustellen, dass sie die Regierungsgewalt nicht durch Neuwahlen riskiert. Schließlich würde AKK in diesem Falle als die Ministerpräsidentin mit der kürzesten Amtszeit in die Geschichte eingehen. Ob die CDU die Macht nun mit FDP und Grünen, oder stattdessen  mit der SPD teilt, bleibt im Endergebnis gleich.

Dass unser Land nun allerdings innerhalb einer Legislaturperiode die zweite Regierung erhält, die so nicht von den WählerINNEn gewollt war, bleibt leider von unseren gewählten Volksvertretern, wie so oft, unberücksichtigt. Vielmehr scheint unsere Landesregierung zu einem Spielplatz zu verkommen, auf dem jeder gerne mal spielen möchte. Dass die wichtigen Probleme unseres Landes immer noch nicht gelöst werden, ist zu erwarten. So zeichnen sich große Koalitionen in der Regel doch dadurch aus, dass das Regieren hier auf dem Level des geringsten Konsenses erfolgt, was gewöhnlich eher zu Stillstand, als zu Fortschritt führt. Ein Zustand den gerade das Saarland sich eigentlich nicht leisten kann.

Was bleibt? Der Großteil der WählerINNEn im Saarland wird erneut verärgert sein, die Parteienverdrossenheit steigt, und die Lösung der akuten Probleme unseres Landes wird sich weiter verschleppen.

Die Saar- FDP wird weiter rumdilettieren, sich gemäß dem Vorbild der Bundespartei irgendwann gänzlich demontieren und schließlich nach der nächsten Landtagswahl für mindestens zwei Legislaturperioden in Vergessenheit geraten. Die Grünen, die für Ihre Teilnahme an der nun gescheiterten Koalition die meisten ihrer Grundsätze über Bord geworfen haben und damit auch viele ihrer Wähler verprellt haben, werden wieder die Oppositionsbank drücken. Und wenn sie was gelernt haben, vielleicht auch mal einen neuen Landesvorsitzenden wählen. Die Linken werden weiterhin brav vortragen, was ihnen von Oskar vorgegeben wird. Die SPD darf wieder Regierung spielen, weil die Gegensätze zur CDU, wie sich bei den kommenden Koalitionsverhandlungen herausstellen wird,  ganz plötzlich nicht mehr so groß sind, und die CDU zwecks Machterhaltung die größtmöglichsten Eingeständnisse machen wird, um dann ihrerseits „(bad) business as usual“ zu betreiben.

Nur die zurzeit noch oft belächelten und unterschätzten Saar- Piraten scheinen zu wissen, was zu tun ist: Sich formieren, organisieren und schließlich:

Klarmachen zum ändern!


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