Justizminister Heiko Maas hat Hasskommentaren im Internet, speziell auf Plattformen wie Facebook und Twitter den Kampf angesagt. Hierzu hat er Unterstützung dieser Internetkonzerne sowie auch von Google eingefordert. „Gut gemeint“ ist noch lange nicht „gut gemacht“.
Im Prinzip ist es mehr als freiwillige Selbstkontrolle jener Internetkonzerne zu betrachten, so existiert diese Hate Speech Task Force bestenfalls auf dem Papier und als Schattenkrieger im Dienste dieser Unternehmen. Ob sich die Task Force des Justizministers bewährt, will Heiko Maas erst im Frühjahr 2016 bewerten. Aber man kann ja durchaus mal den Selbstversuch wagen.
Ein grenzwertiger Facebook- Beitrag soll als Beschwerdegrundlage dienen:
Ob juristisch tatsächlich ein Straftatbestand in Form von Verleumdung, Beleidigung oder gar Volksverhetzung vorliegt, können die Facebook- Zuständigen womöglich gar nicht einschätzen. Pauschal wird eine religiöse Volksgruppe für den Tod von über 7000 Deutschen verantwortlich gemacht. Untermauert wird diese Behauptung durch Abbildungen eines Mannes mit erheblichen Gesichtsverletzungen.
Die Zuständigkeit und auch Zugriffsmöglichkeit der Facebook- Task Force endet jedoch, sobald man dem Link folgt. Man gelangt zum Ursprungsartikel, der diese heftigen Beschuldigungen aufstellt. Dennoch bietet Facebook ja die Möglichkeit, fragwürdige Beiträge zu beanstanden.
Darüber hinaus ist der Wahrheitsgehalt der Geschichte auch nicht unerheblich.
Besonders fragwürdig ist die Behauptung durch die Mengenangabe der angeblichen Tötungsdelikte. Woher hat der Autor sein Wissen darüber? Eine Quelle wird nicht angegeben, was vermutlich auch gar nicht möglich ist. Die Filterung der Kriminalstatistiken seit deren erster Erhebung nach Moslems, die deutsche Staatsangehörige ermordet haben sollen, ist quasi unmöglich. Aus dem Kontext geht sinngemäß hervor, dass es sich um Tötungsdelikte in Deutschland handeln müsste, was die Zahl besonders hoch erscheinen lässt. Anderen Medien wird unterstellt, dass sie jene „Fakten“ absichtlich verschweigen würden. Zudem wird eine Politikerin der Partei „Die Linke“ diskreditiert. Inwieweit jene Frau Löchner sich geoutet oder Satire betrieben hat, ist für diese Betrachtung völlig irrelevant.
Interessanter und auch wichtiger sind die Stellungnahme der Person auf der Abbildung und die Umstände seiner Verletzungen.
Der Geschädigte wehrt sich selbst gegen Instrumentalisierungen seines schrecklichen Erlebnisses. Somit wurde der Sachverhalt auch nachhaltig geklärt und der Zusammenhang zwischen den Bildern und dem dazugeschriebenen Text beweiskräftig auseinander dividiert. Lediglich die Erwähnung, dass die Täter vermutlich einen Migrationshintergrund aufweisen, war Anlass genug, darum eine wilde, empörende Geschichte zu spinnen, welche durchaus einen Affront gegen Muslime beinhaltet.
Verschiedene Medien berichteten über den Vorfall:
Spannend ist nun allerdings auch, wie Facebook mit der Verbreitung dieses Beitrages umgeht, der ja die Persönlichkeitsrechte einzelner Personen verletzt und auch die Muslime als Volksgruppe für eher hypothetische Morde anklagt.
Update 17.12.2015
Facebook hat inzwischen diese Beschwerde geprüft. Hier das ernüchternde Ergebnis, welches den Vorstoß von Bundesjustizminister Heiko Maas ad absurdum führt: