Posts Tagged ‘Heiko Maas’

Darf Hass zur Meinung werden?

16. Dezember 2015

Justizminister Heiko Maas hat Hasskommentaren im Internet, speziell auf Plattformen wie Facebook und Twitter den Kampf angesagt. Hierzu hat er Unterstützung dieser Internetkonzerne sowie auch von Google eingefordert. „Gut gemeint“ ist noch lange nicht „gut gemacht“.

Im Prinzip ist es mehr als freiwillige Selbstkontrolle jener Internetkonzerne zu betrachten, so existiert diese Hate Speech Task Force bestenfalls auf dem Papier und als Schattenkrieger im Dienste dieser Unternehmen. Ob sich die Task Force des Justizministers bewährt, will Heiko Maas erst im Frühjahr 2016 bewerten. Aber man kann ja durchaus mal den Selbstversuch wagen.

Ein grenzwertiger Facebook- Beitrag soll als Beschwerdegrundlage dienen:

Quelle: Facebook

Quelle: Facebook

 

Ob juristisch tatsächlich ein Straftatbestand in Form von Verleumdung, Beleidigung oder gar Volksverhetzung vorliegt, können die Facebook- Zuständigen womöglich gar nicht einschätzen. Pauschal wird eine religiöse Volksgruppe für den Tod von über 7000 Deutschen verantwortlich gemacht. Untermauert wird diese Behauptung durch Abbildungen eines Mannes mit erheblichen Gesichtsverletzungen.

Die Zuständigkeit und auch Zugriffsmöglichkeit der Facebook- Task Force endet jedoch, sobald man dem Link folgt. Man gelangt zum Ursprungsartikel, der diese heftigen Beschuldigungen aufstellt. Dennoch bietet Facebook ja die Möglichkeit, fragwürdige Beiträge zu beanstanden.

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Darüber hinaus ist der Wahrheitsgehalt der Geschichte auch nicht unerheblich.

Besonders fragwürdig ist die Behauptung durch die Mengenangabe der angeblichen Tötungsdelikte. Woher hat der Autor sein Wissen darüber? Eine Quelle wird nicht angegeben, was vermutlich auch gar nicht möglich ist. Die Filterung der Kriminalstatistiken seit deren erster Erhebung nach Moslems, die deutsche Staatsangehörige ermordet haben sollen, ist quasi unmöglich. Aus dem Kontext geht sinngemäß hervor, dass es sich um Tötungsdelikte in Deutschland handeln müsste, was die Zahl besonders hoch erscheinen lässt. Anderen Medien wird unterstellt, dass sie jene „Fakten“ absichtlich verschweigen würden. Zudem wird eine Politikerin der Partei „Die Linke“ diskreditiert. Inwieweit jene Frau Löchner sich geoutet oder Satire betrieben hat, ist für diese Betrachtung völlig irrelevant.

Interessanter und auch wichtiger sind die Stellungnahme der Person auf der Abbildung und die Umstände seiner Verletzungen.

Quelle: Facebook

Quelle: Facebook

 

Der Geschädigte wehrt sich selbst gegen Instrumentalisierungen seines schrecklichen Erlebnisses. Somit wurde der Sachverhalt auch nachhaltig geklärt und der Zusammenhang zwischen den Bildern und dem dazugeschriebenen Text beweiskräftig auseinander dividiert. Lediglich die Erwähnung, dass die Täter vermutlich einen Migrationshintergrund aufweisen, war Anlass genug, darum eine wilde, empörende Geschichte zu spinnen, welche durchaus einen Affront gegen Muslime beinhaltet.

Verschiedene Medien berichteten über den Vorfall:

Morgenweb

Focus

Spannend ist nun allerdings auch, wie Facebook mit der Verbreitung dieses Beitrages umgeht, der ja die Persönlichkeitsrechte einzelner Personen verletzt und auch die Muslime als Volksgruppe für eher hypothetische Morde anklagt.

Update 17.12.2015

Facebook hat inzwischen diese Beschwerde geprüft. Hier das ernüchternde Ergebnis, welches den Vorstoß von Bundesjustizminister Heiko Maas ad absurdum führt:

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Der Lächerlichkeit getreue Weggefährten

8. Juli 2015

Die SPD wird von ihrem Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel zur CDU light umgestaltet. Da können sich die JuSos noch sehr sehr empören und den innerparteilichen Zwergenaufstand proben. Alle Parteimitglieder und Wähler der SPD müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, diesen Prozess mitzugestalten. Während die Parteiführung nicht müde wird, den Mindestlohn als revolutionäre Erfolgsgeschichte zu präsentieren, was ja keineswegs der Verdienst dieser Partei alleine ist, drückt sie sich gerne um unliebsame Themen herum oder befleißigt sich gar Lügenkonstrukten, um faules Gemüse doch gut aussehen zu lassen. Dabei stolpert die SPD immer wieder über diese leidige Vorratsdatenspeicherung, welche man irgendwie als Gegenleistung zum Mindestlohn der CDU/CSU entgegen brachte. Zwar kommt noch die Herdprämie und die PKW- Maut speziell für das bayrische Seehofer– Regime dazu, aber das soll den eigenen Ruhm nicht schmälern.

Mit Wortwitz will Bundesjustizminister Heiko Maas die Bürger und eigenen Parteikollegen überzeugen und nennt die Vorratsdatenspeicherung in Höchstspeicherfrist um. Das funktionierte bei der Union mit der Wortschöpfung „Mindestspeicherfrist“ für die gleiche Sache nur bei völlig technikfremden Neuland- Bürgern. Argumentativ bleibt man allerdings kraftlos (Auszüge aus einem Antwortschreiben eines SPD- Bundestagsabgeordneten):

…die Daten sollen vom Internet abgekoppelt gespeichert werden…

So lautete die Antwort auf das Wesentliche verkürzt, wie man sicher stellen will, dass die Vorratsdaten nicht in falsche Hände geraten. Der Aufwand, die Vorratsdaten auf einem Server zu speichern, der permanent vom Netz/ Internet getrennt sein soll, ist ziemlicher Blödsinn. Das würde bedeuten, dass jeder Provider einen solchen Server bereit stellen müsste und mindestens ein Mitarbeiter ständig die Daten von den Produktivsystemen, wo eben jene Daten erzeugt werden, per Datenträger (USB- Stick o.ä.) auf die dafür vorgesehene Serverfestplatte übertragen müsste. Das erzeugt eine zusätzliche Sicherheitslücke, nämlich den Mitarbeiter selbst und den entsprechenden mobilen Datenträger. Die Trennung dieses Servers per IT- technische Maßnahmen vom Internet ist zwar generell möglich, wird aber von niemandem als sicher attestiert. Außerdem müssen die Daten ja bei Bedarf den zuständigen Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Das wird hoffentlich nicht per Ausdruck auf Papier erfolgen und auch nicht per externem Datenträger? Diese Forderung kann also gar nicht erfüllt werden und dient somit auch nicht als Argument.

…es sind konkrete Verschlüsselungsverfahren vorgeschrieben und der Zugriff erfolgt nur nach 4-Augen-Prinzip (Zwei-Wege-Autorisierung). Das bedeutet, dass es zwei digitale Schlüssel gibt – einen beim Provider und einen bei den Behörden. Ein Schlüssel allein kann die beim Provider gespeicherten Daten nicht erhalten. Das geht nur, wenn beide digitalen Schlüssel zusammengelegt werden.

Was sich hier recht vernünftig anhört, stößt in der Praxis auf Grenzen. Zwar würde dies die Sicherheit für den Transfer der Daten zwischen Produktivsystemen und dem Vorratsdatenserver erhöhen, schafft allerdings andere Hürden. Wie wollen denn diese „4 Augen„, also die jeweiligen Vertrauenspersonen beim Provider und der entsprechenden Behörde diese Schlüssel austauschen, wenn der Server vom Internet getrennt sein muss? Kommt die Behörden- Person dann physisch zum Provider? Ist das nicht so, kann die Behauptung vom internetlosen Vorratsdatenserver nicht stimmen. Eine sogenannte End-to-End Veschlüsselung funktioniert übrigens nicht so, dass der Empfänger und der Sender gleichzeitig die zu übertragenden Daten sehen und auswerten können. Somit muss der Sender (Provider) zunächst entscheiden, welche Daten nach seinem Ermessen und den richterlichen Vorgaben in Frage kommen und transferiert diese zum Empfänger (Behörde). Der Empfänger kann nun allerdings nicht beurteilen, ob die übermittelten Daten seiner Auffassung nach den Kriterien entsprechen. Folglich muss der Sender quasi alle Daten an den Empfänger schicken, dass beide den gleichen Datenbestand auswerten können, wenn jenes 4- Augen– Prinzip funktionieren soll. Eine typische Zwei- Wege– Autorisierung wie beispielsweise bei Schließfächern in einer Bank funktioniert nur, wenn beide zuständigen Personen physisch gemeinsam den Datenhaufen mit ihren jeweiligen Schlüsseln (Passwörtern) öffnen. Das soll tatsächlich die Lösung dieses Problems sein?

Die damit zu erzielende „höchstmögliche Sicherheit“ wird durch den Rahmen der Gesetzgebung und den aktuellen Stand der Technik gewährleistet.

Das ist korrekt, wenn man die höchstmögliche Sicherheit so definiert. Der Hinweis sollte nicht fehlen, dass es keine absolute Sicherheit gibt. Die Zweifel werden immer größer, dass die Vorratsdaten auf einem Offline- System gespeichert werden.

Richtig ist, dass aus den Gesamtdaten zunächst über einen Filter die nach Gesetz zu speichernden Datenarten aussortiert werden.

Das ist ein wesentlicher Kritikpunkt des Datenschutzes. Es müsste quasi ein hoch flexibler Filter existieren, der zu filtern vermag, was man im Vorfeld gar nicht kennt. Um es anhand einer IP- Adresse zu verdeutlichen, wechselt diese durch die praktizierte Zwangstrennung bei den Providern täglich den Nutzer. Das Filterkriterium IP- Adresse würde somit eine Menge Personen ausspucken, die eben nicht als Tatverdächtige in Frage kommen. Da genau dieses Argument, also dass zu Ermittlungszwecken nur die IP- Adresse vorhanden war, weitere Kriterien im Filter gar nicht berücksichtigt werden können, scheitert an dieser Stelle dieses Konzept. Algorithmische Filter sind enorm feherbehaftet und ihre Zuverlässigkeit sinkt proportional mit der Anzahl der Filterkriterien. WEnn es nur ein einziges Kriterium gibt, ist das der denkbar schlechteste Fall. Das funktioniert also nachweislich schon mal nicht, wenn, wie gerne und oft vom BKA und anderen Ermittlungsbehörden behauptet, nur die IP- Adresse als Ermittlungsansatz existiert. Der Verweis hierbei auf das Infoschreiben des SPD- Parteivorstandes zur Vorratsdatenspeicherung, wo eines der beiden Fallbeispiele genau diesen Ansatz als Argument für die Vorratsdatenspeicherung liefern soll, darf hier und jetzt nicht fehlen. Die dort vorgebrachten Fallbeispiele wurden hier bereits widerlegt.

Die dafür zu verwertenden Datenarten sind die Rufnummern der beteiligten Telefonanschlüsse, Zeitpunkt und Dauer eines Anrufs, bei Mobilfunk die Standortdaten sowie wann und wie lange eine IP-Adresse einem bestimmten Computer, Smartphone o.ä. zugeordnet war, d.h. wann von diesem Gerät das Internet benutzt wurde.

Nehmen wir hypothetisch an, dass der kritische Leser nun ein solcher Schwerverbrecher sei und konspirativ eine Straftat planen wollte. Würden er/sie dann nicht eine aktive Vorratsdatenspeicherung in die eigene Planung einkalkulieren? Würde er/sie dann ungeniert über das eigene Smartphone kommuizieren? Würde er/sie dieses Gerät praktischerweise für die später ermittelnde Behörde zum Tatort mitführen? Würde er/sie vom eigenen Computer belastende Kommnikation betreiben und sein/ihr Bewegungsprofil so dämlich präsentieren? Nein, garantiert nicht. Man würde selbstverständlich über wechselnde, nicht zuzuordnende Mobilgeräte kommunizieren, öffentliche WLAN- Hotspots nutzen und die eigene Identität bestmöglich verbergen. Übrig bleiben für die Ermittler eigentlich nur extrem naive Enkeltrickbetrüger, die ohnehin nicht ins Portfolio der Voratsdatenspeicherung aufgenommen wurden. Die Erfolgschancen sind also erwartungsgemäß gering, wie auch die Statistiken aus Ländern mit aktiver Vorratsdatenspeicherung sowie die eigene VDS zwischen 2008 und 2010 belegen. Daher nun die berechtigte Frage: Warum soll man eine Vorratsdatenspeicherung einführen, wenn ausschließlich Kollateralschäden zu erwarten sind?

Ziel ist es nicht, Bewegungsprofile zu erstellen, sondern den Aufenthaltsort zu einem bestimmten Zeitpunkt herauszufinden.

Man versucht zwei Sachverhalte zu trennen, welche allerdings miteinander verknüpft sind und sich nicht einfach dadurch auseinander dividieren lassen, indem man einen Teil nicht betrachten will bzw. vorgibt, diesen Großteil der Daten nicht nutzen würde. Der Vorsatz mag ja eherenwert sein, allerdings existiert die Datensammlung bereits als Gesamtheit. Das erzeugt Begehrlichkeiten und erhöht das Missbrauchsrisiko. Es ist auch kaum vorstellbar, dass es ermittlungstechnisch ausreichen würde, wenn man bei einem Tatverdächtigen nur einen einzigen Datensatz, also den Aufenthaltsort und das entsprechende Datum dazu abrufen würde. Es ist allen doch bewusst, dass ein Bewegungsprofil eines Tatverdächtigen doch wesentlich ergiebiger ist und eigentlich unverzichtbar, wenn man erfolgreich ermitteln möchte. Die Bewegungsprofile exitieren, die Abfrage, die einen Filter durchlaufen soll, ist lediglich eine Teilmenge davon.

Beispielsweise kann bei Serienverbrechen geschaut werden, ob z.B. an drei Tatorten immer das gleiche Telefon eingeloggt war.

Wer glaubt tatsächlich daran, dass diese Wunschkonstallation jemals eintreten würde. Die Wette gilt, dass es diesen Fall bei aktiver Vorratsdatenspeicherung nie geben wird. Die Krönung der Argumentation folgt erneut in Form eines real existierenden Fallbeispiels. Es wird der Fall des sog. LKW- Snipers angeführt, der über 760 Schüsse auf Menschen und Fahrzeuge abgegeben hatte:

Zumindest für die Aufklärung von Verbrechen können die gespeicherten Daten hilfreich sein. Dazu ein reales, sehr konkretes Beispiel: Über einen längeren Zeitraum hat ein Mann aus seinem Lkw auf andere Fahrzeuge und Gebäude geschossen – deutschlandweit insgesamt über 760-mal. Eine Pkw-Fahrerin wurde schwer verletzt und es war großes Glück, dass es nicht mehr Verletzte oder gar Tote gab. Die Ermittlungsbehörden haben daraufhin die Mobilfunkdaten eines Tatverdächtigen mit den Funkzellen mutmaßlicher Tatorte und Tatzeiten auf Hunderten von Kilometern deutscher Autobahnen abgeglichen. Dieser Abgleich der Daten verstärkte den Verdacht der Ermittler zum Beweis. Nur weil das Telekommunikationsunternehmen „zufällig“ die Daten gespeichert hatte, konnte der Täter letztendlich überführt werden.

Wenn man den Presseartikeln zu diesem Fall Glauben schenkt, führten eben nicht zufällig von Telekommunikationsunternehmen gespeicherte Daten von Funkzellen zur Ergreifung des Täters. Es handelte sich um speziell dafür installierte Scanner, ähnlich der Maut- Erfassungsgeräte, die sehr gezielt für diesen Zweck eingesetzt wurden. Diese Kennzeichenerfassung war ausschlaggebend für die Eingrenzung auf ein einziges Fahrzeug. Die anschließende Mobilfunkdaten- Auswertung bestätigte lediglich, welcher Fahrer den Speditions- LKW zu diesem Zeitpunkt lenkte. Das hätte man allerdings auch konventionell beim Spediteur in Erfahrung bringen können.

Wenn ständig falsche Behauptungen die Vorratsdatenspeicherung rechtfertigen sollen, ist das hochgradig beschämend bis unverschämt. Im Übrigen ereignte sich dieser Fall ausgerechnet in einer Zeit, als in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung noch legal aktiv war. Es ist auch unter diesem Aspekt bemerkenswert, dass man mit angeblich zufällig gespeicherten Funkzellendaten argumentiert, wo doch diese Daten ohnehin den Ermittlungsbehörden zur Verfügung standen, aber dennoch ein anderes umstrittenes Verfahren zur Anwendung gebracht wurde. Damit ergibt sich eigentlich die Frage, wieso man von zufällig gespeicherten Daten spricht? Bei der damals aktiven Vorratsdatenspeicherung mussten diese Daten sogar 6 Monate gespeichert werden, also deutlich länger als die angegebenen 90 Tage. Hat man die Vorratsdatenspeicherung gar nicht verwendet, um diese Daten auswerten zu können? Oder hat man zwar die Vorratsdaten ausgewertet, was eher zu erwarten wäre, konnte aber damit nichts anfangen? Und zuletzt ist es doch ziemlich verwunderlich, dass in diesem Fallbeispiel die effektivste und einzig erfolgreiche Ermittlungsmethode nicht einmal Erwähnung findet, sondern eine eher unbedeutende Verifizierungsmethode durch Mobilfunkdaten, welche ohne die Kennzeichen- Erfassung wirkungslos geblieben wäre oder war, dennoch als erfolgreiche Ermittlungsmethode gefeiert wird.

Eigentlich beweist dieses Beispiel erneut die Untauglichkeit der Vorratsdatenspeicherung…

 

Die komplette Korrespondenz hierüber findet man übrigenz hier:  abgeordnetenwatch

 

Das Maas ist voll

29. Juni 2015

Man gewinnt zunehmend den Eindruck, dass die prominenten Befürworter der Vorratsdatenspeicherung deutlich mehr Argumentationsspielraum von den Medien eingeräumt bekommen. Es ärgert mich zum wiederholten Male, dass Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) quer durch die Presselandschaft seine Sinneswandlung in dieser Sache postulieren darf, während die Gegner seiner Höchstspeicherfristen für Verbindungsdaten eher am Rande erwähnt werden.

Würde man den Metzger fragen, wie ein Haus gemauert wird? Oder würde man den Frisör um Unterstützung bitten, wenn ein Rohrbruch die Wohnung unter Wasser setzt? Bei Entscheidungen mit mindestens nationaler Tragweite hingegen wird die zwingend erforderliche technische Expertise ignoriert. So geschieht es recht plakativ beim Gesetz zur neuen Vorratsdatenspeicherung. Im Interview des Wochenmagazins Forum verteidigt Heiko Maas seine neue Position:

Wir haben auf dem Konvent viele Argumente für und gegen die Speicherung von Daten gehört.

Diese Aussage des Bundesjustizministers ist schlichtweg falsch. Denn es gibt keine Argumente für die Vorratsdatenspeicherung, welche nicht mit Fakten widerlegt werden konnten. Es handelt sich bei den Propagandareden von Sigmar Gabriel, Thomas De Maiziere und Heiko Maas entweder um falsche Behauptungen oder reine Spekulationen.

Wir orientieren uns strengstens an den engen Vorgaben des Verfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes.

Es besteht seit 2014 keinerlei Veranlassung, überhaupt irgend eine Form der Vorratsdatenspeicherung einführen zu müssen, da der EuGH die Richtline der europäischen Vorratsdatenspeicherung wegen Verstoßes gegen das in der Europäischen Grundrechtecharta (GRC) normierte Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art 7 GRC), des Grundrechts auf Schutz der personenbezogenen Daten (Art 8 GRC) und wegen Verstoßes gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit (Art 52 GRC) als ungültig aufgehoben hat.

Die Prüfung sollte unter Einbeziehung wissenschaftlicher Sachverständiger erfolgen…

Warum werden nicht vor Einführung des Gesetzes entsprechende Sachverständige einbezogen? Man will es von Seiten der politisch Verantwortlichen gar nicht, solange der Tenor aller Experten die Vorratsdatenspeicherung als sinnlos bis überflüssig beschreibt.

Demzufolge kann auch nicht, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) befürchtet, ein Persönlichkeitsprofil von jedem erstellt werden, weil zuvor eben nicht alle Daten abgespeichert wurden.

Mit dieser Einschätzung beweist Herr Maas seine technische Inkompetenz oder womöglich seine Ignoranz. Denn bereits die Mobilfunkdaten eines einzigen Tages genügen vollkommen, um ein aussagekräftiges Bewegungsprofil zu erstellen. Da in den Meta- Daten auch die Korrespondenzpartner nachvollziehbar vorhanden sind, ist auch ein Persönlichkeitsprofil im Ansatz bereits rekonstruierbar. Im Zusammenspiel mit weiteren gesammelten Daten und über wenige Tage hinaus genügen, um jenes Persönlichkeitsprofil sehr präzise anlegen zu können. In Selbstversuchen haben dies inzwischen mehrere Personen eindrucksvoll nachweisen können.

 Alle Berufsgeheimnisträger wie etwa Ärzte, Anwälte und Journalisten sind ausgenommen.

Aus technischer Sicht ist das ein anspruchsvolles Vorhaben, welches Herr Maas ebenfalls nicht beantworten kann bzw. will. Da eben ausnahmslos alle Daten zunächst gespeichert werden, ist es erforderlich, in einer nachfolgenden Analyse jene entsprechenden Geheimnisträger heraus zu filtern. Schließlich kann ein Provider nicht wissen, welcher Berufstätigkeit seine Kunden nachgehen und erst recht nicht darüber entscheiden, diese Daten zu speichern oder zu verwerfen. Komplett aussichtslos ist es in Fällen, wo Geheimnisträger die Korrespondenzpartner sind. Ein automatisierte Vorabfilterung von Geheimnisträgern ist gar nicht möglich und deren Daten bzw. Datenverbindungen werden erfasst und stehen zur Verfügung.

Die Daten, die ja nicht vom Staat gespeichert werden, sondern von den Unternehmen, müssen auf einem separaten Server gespeichert werden. Dieser muss in Deutschland stehen.

Privatrechtliche Unternehmen erhalten hoheitliche Aufgaben des Staates per Gesetz und sind für die daraus erhobenen Daten verantwortlich. Dass der Vorratsdaten- Server physikalisch in Deutschland stehen soll, beruhigt weder Datenschützer noch IT- Experten. Man betrachte nur den Hackerangriff auf die Bundestags- IT- Infrastruktur…

Und wir haben vier Datenarten kategorisiert: Telefonie, wie Festnetz, Mobilfunk und Internettelefonie, IP-Adressen im Webverkehr, ohne die aufgerufenen Seiten…

Die IP- Adresse ohne den dazu gehörigen Webverkehr zu speichern, ist ermittlungstechnisch vollkommen sinnlos. In der Praxis funktioniert es schließlich genau umgekehrt. Anhaltspunkte zu einer möglichen Straftat geben Chat-, Foren- und Social Network- Kommunikation. Die IP- Adresse bzw. der Benutzername sind dabei die relevanten Faktoren. Per Richtervorbehalt und TKÜ kann man schon heute damit den Benutzer identifizieren. Würde man lediglich die IP- Adresse speichern, würde das nie ausreichen, um damit eine belastbare Aussage treffen zu können.

Fast jeder Provider und Telekommunikationsanbieter speichert ja auch weiter die Verkehrsdaten seiner Kunden – und das teilweise sogar länger.

Kann Herr Maas diese Behauptung auch verifizieren?

Im Übrigen haben hier in der Tat auch die Anschläge auf „Charlie Hebdo“ vom Januar eine Rolle gespielt. Wenn es in Deutschland mal einen Anschlag geben sollte – was hoffentlich nie passiert, aber auch leider nicht ausgeschlossen werden kann – wird die öffentliche Debatte auch darum gehen: Haben wir alle Ermittlungsinstrumente, um die Täter zu finden, um weitere Anschläge vielleicht zu verhindern?

Herr Maas entlarvt sich damit nun sogar selbst. Der Anschlag von Paris konnte weder durch eine vorhandene Vorratsdatenspeicherung verhindert werden, noch wurde bekannt, dass anhand der in Frankreich etablierten Vorratsdatenspeicherung zusätzliche Erkenntnisse oder gar Mittäter ermittelt werden konnten.

Wozu ist die Vorratsdatenspeicherung überhaupt tauglich?

Ausschließlich (Straf)taten, die bereits verübt wurden, können im Nachgang überprüft werden, ob die Erkenntnisse aus der konventionellen Ermittlungstätigkeit untermauert werden können. Man wird also nie eine Straftat damit verhindern können, was gelegentlich als Argument vorgebracht wird, weil die Vorratsdatenspeicherung ausschließlich Einblicke in die Vergangenheit geben kann. Im Umfeld des organisierten Verbrechens wird man sich mit den „neuen Umständen“ zu arrangieren wissen. Bestenfalls wird man Affekt- Täter und ziemlich dumme Ganoven mit der Vorratsdatenspeicherung eventuell überführen können. Ermittlungstechnisch sind also keine großen Erfolge zu erwarten, was auch die Erkenntnisse aus Ländern bestätigen, wo die Vorratsdatenspeicherung etabliert wurde.

Die Vorratsdatenspeicherung ist jedoch ein vorzügliches Einschüchterungsinstrument gegen Meinungsfreiheit und Whistleblowing. Je nachdem durch welchen Filter man die Daten jagt, erhält man unter Umständen brisante Zuordnungen, sofern man nicht entsprechende Gegenmaßnahmen ergreift. Es ist längst keine Utopie mehr, dass Missbrauch stattfinden wird, wo entsprechende Begehrlichkeiten existieren. Man sollte sich auch nicht der Illussion jener Politiker hingeben, die tatsächlich glauben, dass man Daten 100% sicher bevorraten könnte…

Die anlasslose Massenspaltung der SPD

17. Juni 2015

Guten Tag liebe SPD- Bundestagsabgeordnete,

leider konnte bislang noch niemand reale Fallbeispiele benennen, wo die Vorratsdatenspeicherung, welche ja zwischen 2008 und 2010 auch in Deutschland temporär aktiv angewendet wurde, entscheidend am Ermittlungsergebnis bei Straftaten des entsprechend definierten Straftatenkatalogs behilflich gewesen war. Das ist darauf zurück zu führen, dass es solche Fälle gar nicht gibt.

Hingegen lässt sich technisch und faktisch nachweisen, dass die Vorratsdatenspeicherung mehr schadet als nützt. Ich möchte diese Debatte nicht erneut provozieren, sondern bei eben jenen Fakten bleiben. Die SPD- Bundestagsfraktion hat sich ja selbst dubiosen Fallbeispielen bedient, um die eigenen Landesverbände von der Notwendigkeit dieser Vorratsdatenspeicherung zu überzeugen.

In einem Infoschreiben an die Parteimitglieder (SPD Infoschreiben) wirbt der Parteivorstand für die Vorratsdatenspeicherung, die man nunmehr „Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ nennt. Darin bedient man sich unseriöser Fallbeispiele, um zumindest den Computerlaien eine Zustimmung abzuringen. Diese Beispiele möchte ich nun aufgreifen und entkräften:

Mit „Handydaten“ können Mörder überführt werden.
In einigen Fällen konnte ein Mordversuch mittels noch
zufällig vorhandener Information, dass sich das Handy eines
Tatverdächtigen in einer bestimmten Funkzelle befand,
aufgeklärt werden.
Der öffentlich bekannt gewordene „Flensburger Bahnhofsmord“
wäre ohne ebenfalls nur zufällig vorhandener Mobildaten
nie aufgeklärt worden, sondern wäre als Suizid zu den
Akten gelegt worden. Mit dem neuen Gesetz überlassen wir
es nicht mehr dem Zufall, dass Daten zur Aufklärung vollendeter
oder geplanter Verbrechen führen, sondern sorgen
dafür, dass die Daten über einen kurzen Zeitraum zur Verfügung
stehen und zur Aufklärung eingesetzt werden können?

Es wird von einigen Fällen berichtet, ohne jedoch konkret diese Fälle benennen zu können oder wollen. Ein einziger Fall (Flensburger Bahnhofsmord) wird dann geschildert, wo angeblich Handydaten einen Mörder überführen konnten. Man suggeriert, dass ohne diesen „zufällig“ vorhandenen Datenbestand, dieser Fall als Suizid zu den Akten gelegt worden wäre. Nun braucht man kein IT- Experte zu sein, sondern lediglich nach Presseberichten zu diesem Fall zu recherchieren. Nicht ein einziges Mal wird in all diesen Artikeln erwähnt, dass eine Funkzellenabfrage ausschlaggebend für die Lösung des Falles war. Es wird nicht einmal erwähnt, dass man auf Vorratsdaten zurückgeriffen hat. Da die Tat offenkundig am 28. Januar 2007 stattgefunden hatte, aber in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung vom 1. Januar 2008 bis zum 2. März 2010 aktiv betrieben wurde, kann dieser Fall nicht mithilfe der Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt worden sein.

Es ist überaus dreist, dieses Beispiel als Argument für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicheung zu verwenden. Und selbst wenn eine Vorratsdatenspeicherung Anwendung gefunden hätte, wäre dadurch das Ergebnis nicht anders gewesen. Der Liebhaber einer Frau hat augenscheinlich deren Ehemann per Kopfschuss ermordet. Auch ohne Vorratsdaten oder Funkzellenabfrage würde jener Liebhaber ohnehin in den Kreis der dringend Tatverdächtigen rücken. Mit konventioneller Polizeiarbeit lassen sich Alibis und Aufenthalte von Verdächtigen weitgehend ermitteln. Es ist ein zusätzliches Indiz, wenn man anhand einer Funkzellenabfrage feststellen kann, dass ein Mobilfunkgerät zum Tatzeitpunkt in der Nähe des Tatorts war. Es ist kein Beweis für die Schuld oder Unschuld des Besitzers dieses Gerätes, kann aber zusätzlich unschuldige Personen in den Kreis der Verdächtigen gelangen lassen. Theoretisch kann man auf diese Weise sogar jemanden zum Verdächtigen machen, indem man vorsätzlich dessen Handy dort deponiert, falls sich diese Gelegenheit bieten würde. Aber man sollte immer bei den Fakten bleiben. Dass ein Kopfschuss als Suizid in den Akten landet, hängt maßgeblich von der Arbeit der Gerichtsmediziner ab. Das können die ziemlich gut ohne Funkzellenabfrage beurteilen. Man darf auch davon ausgehen, dass bei aktiver Vorratsdatenspeicherung ein Täter, der vorsätzlich handelt, wie in diesem Fallbeispiel offensichtlich geschehen, sein Mobiltelfon ausschalten würde oder gar an einem weit entfernten Ort deponieren würde, um dadurch sogar sein gefälschtes Alibi zu untermauern. Genau genommen würde dann die Vorratsdatenspeicherung das Alibi des Täters bestätigen. Man darf in Zukunft sogar von solchen Methoden ausgehen, sollte die Vorratsdatenspeicherung ein gesetzliches Remake erfahren…

Ein weiteres Fallbeispiel im Infoschreiben des SPD- Parteivorstandes soll belegen, dass ohne Vorratsdatenspeicherung ein Verbrechen nicht aufgeklärt werden konnte:

In einem Forum wurde ein Hinweis eingestellt, in dem eine
Mutter mitteilt, dass ihr Sohn vom Stiefvater missbraucht und
in Teilen zu diesem Zweck sogar mit Medikamenten ruhig gestellt
werde. Ausschließlich die IP-Adresse war sichtbar. Das
Auskunftsersuchen beim Provider wurde noch am gleichen
Tag gestellt, jedoch nicht beauskunftet. Eine Überprüfung
am gleichen Tag ergab, dass keine Anhaltspunkte für einen
weiteren zuzuordnenden Login vorlagen. Aus dem Inhalt des
Textes ergaben sich ebenfalls keine Hinweise auf die Identität
des Users. Dem konkreten Verdacht eines schweren Kindesmissbrauch
konnten die Ermittler mangels Auskunft
über Inhaber der IP-Adresse nicht nachgehen.

Ob tatsächlich ein Verbrechen vorgelegen haben mag, kann gar nicht festgestellt werden. Es gibt so viele unwahre Geschichten, die in Internetforen verbreitet werden und sei es nur aus dem Grund, eine andere Person zu diskreditieren. Angeblich soll eine Mutter jedenfalls einen Kindesmissbrauch geschildert haben. Da muss man sich die Frage stellen, weshalb diese Mutter eine solche Straftat in einem Forum veröffentlicht und nicht Anzeige erstattet? Das wäre mindestens genau so anonym möglich gewesen und hätte definitiv bessere Anhaltspunkte geliefert. Das Argument der Angst vor dem Täter kann nicht gültig sein, denn die Methode der Veröffentlichung in einem Internetforum ist deutlich verräterischer. Wer immerhin schon im Internet einen Missbrauch schildert, muss auch wenigstens Ermittlungsansätze liefern, denn offensichtlich will man ja damit eine Änderung der Situation herbei führen. Aber auch hier zurück zu den Fakten unter der Prämisse, der Fall hätte sich tatsächlich so zugetragen.

Um in einem Internetforum etwas schreiben zu können, benötigt man einen Benutzeraccount, der in der Regel über eine gültige Emailadresse verifiziert werden muss. Es existiert demnach auch eine Emailadresse und nicht nur eine IP- Adresse. Außerdem sind Betreiber von Internetforen sehr sensibel, wenn solche Beiträge entdeckt werden und reagieren meistens sehr schnell. Offenkundig war das auch der Fall, denn angeblich soll ein Auskunftsersuchen beim Provider noch am gleichen Tag erfolgt sein. Bei dynamischer IP- Adressvergabe wird die jeweilige IP- Adresse erst nach 24 Stunden per Zwangstrennung gelöscht. In solchen Verdachtsfällen wird kein Provider eine Beauskunftung gegenüber den Ermittlungsbehörden verweigern, wenn ein qualifizierter Richtervorbehalt existiert. Das scheint eher nicht der Fall gewesen zu sein und somit ist weder eine fehlende Vorratsdatenspeicherung noch ein nicht kooperierender Provider für Versäumnisse der Ermittlungsbehörden verantwortlich zu machen. Auf solch elementar wichtige Einzelheiten wird in der Fallschilderung verzichtet. Weshalb?

Leider wird die Vorratsdatenspeicherung all zu oft falsch verstanden. Es ist eine massenhafte, verdachtsunabhängige Datenspeicherung, welche sich allerdings kaum bis gar nicht zur Ermittlung schwerer Straftaten eignet. Der Zeitrahmen ändert daran nichts. Kleindelikte im Sinne des „Enkeltricks“ könnte man tatsächlich besser rekonstruieren, vorausgesetzt die Täter agieren im Bewusstsein einer aktiven Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen blöd. Dazu will man die neue Vorratsdatenspeicherung aber ohnehin nicht benutzen. Um das zu veranschaulichen, empfehle ich Ihnen, folgendes Praxisbeispiel anzusehen: SozNet Forum

Ich hoffe, es wird Ihnen bei Ihrer Gewissensentscheidung geholfen haben?

Dieser Artikel wurde per Email an alle SPD- Bundestagsabgeordnete versendet.

Update 18.06.2015:

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, eine Liste mit allen aktuell im Bundestag aufgeführten SPD- Abgeordneten als importierbare CSV- Datei zu erstellen. Damit kann man quasi in einem Rutsch eine Email an alle SPD- Bundestagsabgeordnete versenden: Emailadressen der SPD- Bundestagsabgeordnete 2015

Anmerkung:

Interessant ist, dass z.B. Sebastian Edathy noch in der Liste der Abgeordneten geführt wird, aber eine Emailzustellung weder funktioniert, noch abgewiesen wird. Ebenso befinden sich mindestens 2 weitere Personen in der offiziellen Liste des Bundestages, welche schon seit längerer Zeit keine Bundestagsabgeordnete mehr sind. Die Pflege von Datenbeständen scheint nicht die Stärke der SPD- Bundestagsfraktion bzw. Bundestags- IT zu sein, aber Bundesjustizminister Heiko Maas und Konsorten sichern ja bei der neuen Vorratsdatenspeicherung zu, dass höchste Sicherheitsstandards eingehalten werden. Es ist ihnen nicht einmal möglich eine einfache Liste auf dem aktuellen Stand zu halten. Gruselig wird mir bei der Vorstellung, wenn riesige Datensammlungen aufgetürmt werden, wenn schon bei einem solch simplen Datensatz immerhin mindestens 3 Fehler zu beanstanden sind. Sicher findet man noch weitere. Als Beispiel nehme ich meinen saarländischen Landsmann Reinhold Jost, der auf sein Mandat verzichtet hat, aber dessen Bundestags- Emailadresse noch ein aktives Postfach zu haben scheint. Das erkennt man daran, dass man ihm eine Email zusenden kann, ohne dass die Empfänger- Adresse als unbekannt oder unzustellbar mit Fehlermeldung zurückgewiesen wird.

Je größer ein Datenbestand wird, desto höher ist die Gefahr, dass sich Fehler einschleichen. Dabei sollen für die Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten höchste Sicherheitsstandards gelten, deren Definition jedoch ein Geheimnis des Bundesjustizministers bleiben wird. Man könnte jetzt behaupten, dass es doch keine Bedeutung besitzt, wenn man Emails an ein Postfach versendet, dessen Inhaber dieses nicht mehr verwendet. Das ist ein böser Irrtum. Denn die Emails werden im Postfach abgelegt, bis dieses seine Speicherkapazität erreicht hat. Wer nun Zugriff auf dieses Postfach erlangt, kann somit auch alle darin angesammelten Emails lesen. Es ist grob fahrlässig, dass solche Postfächer nicht sofort gelöscht werden.

Ein weiteres, gerne verschlepptes Defizit stellt der Umstand dar, dass man immer noch nicht verschlüsselt an offizielle Bundestags- Emailadressen schreiben kann…

Update vom 24. 06. 2015:

Eine einzige Antwort auf diese Email traf nach dem desaströsen SPD- Parteikonvent dennoch ein:

Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und
einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten – Ihre E-Mail
vom 17. Juni 2015

Sehr geehrter Herr *****,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17. Juni 2015, in der Sie mir Ihre kritischen Anmerkungen
zum Gesetzentwurf zur „Vorratsdatenspeicherung“ darlegen. Ich kann Ihre Sorgen grundsätzlich
gut verstehen. Viele Menschen sehen in der Vorratsdatenspeicherung eine Verletzung ihrer
Bürgerrechte. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof
sehen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung als einen Balanceakt zwischen Freiheit
und Sicherheit im digitalen Zeitalter an.
Wichtig ist aber: Beide Gerichte haben anerkannt, dass die Vorratsdatenspeicherung prinzipiell
rechtlich zulässig ist. In seinem Urteil im Jahr 2010 hat das Bundesverfassungsgericht verlautbaren
lassen, dass die Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz „nicht schlechthin
unvereinbar“ sei. Gescheitert ist das Gesetz damals an seiner Unverhältnismäßigkeit (z.B.
Speicherung der Daten über einen Zeitraum von 6 Monaten).
Im Sinne der Kompromissfindung und als Zugeständnis an CDU und CSU, die seit Jahren für
die Einführung der Vorratsdatenspeicherung kämpfen, hat der zuständige Bundesminister der
Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas (SPD), in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenminister,
Thomas de Maizière (CDU), einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung
erarbeitet, der am Mittwoch, den 27. Mai 2015 im Kabinett verabschiedet wurde. Dieser Entwurf
soll die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit sicherstellen. Mit dem Gesetz soll dann
ein politischer Streit beendet werden, der einerseits die Daten schützt und andererseits ebenfalls
die Aufklärung schwerer Straftaten erleichtert. Zentrale Punkte des Gesetzentwurfes sind
die folgenden:
* In Zukunft sollen Telekommunikationsunternehmen bestimmte Verkehrsdaten speichern
(die Rufnummer der beteiligten Telefonanschlüsse, Zeitpunkt und Dauer eines Anrufs, bei
Mobilfunk die Standortdaten sowie wann und wie lange eine IP-Adresse einem bestimmten
Computer, Smartphone o.ä. zugeordnet war, d.h. wann von diesem Gerät das Internet
benutzt wurde).

* Nicht gespeichert wird der Inhalt von Telefongesprächen, welche Internetseiten aufgerufen
wurden oder der Versand und Inhalt von E-Mails.

* Die Daten werden grundsätzlich zehn Wochen gespeichert; die besonders sensiblen
Standortdaten vier Wochen. Nach Ablauf der Fristen müssen die Daten binnen einer Woche
gelöscht werden. Für die Speicherung gelten hohe Sicherheitsanforderungen und bei
Verstößen drohen den Unternehmen Geldbußen von 100.000 bis 500.000 Euro.

* Genutzt werden dürfen die Daten von der Staatsanwaltschaft zur Verfolgung einzeln aufgeführter
besonders schwerer Straftaten, insbesondere bei terroristischen Taten und anderen
Delikten gegen Leib, Leben, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung, also etwa bei
Mord, Totschlag oder schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern. Außerdem können
die Länder ihre Polizeigesetze so ändern, dass ihre Polizeien die Daten auch nutzen dürfen,
um konkrete Gefahren für höchste Rechtsgüter abzuwehren.

* Die Daten werden bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert. Die Strafverfolgungsbehörden
können nur dann einzelne Daten nutzen, wenn ein Richter oder eine
Richterin dies für den konkreten Einzelfall nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen
erlaubt. Die Datennutzung unterliegt also einem umfassenden Richtervorbehalt.

* Von der Speicherpflicht ausgenommen sind Daten, die etwa bei der Kontaktaufnahme zu
Telefonseelsorge-Hotlines anfallen. Daten, die bei der Kommunikation mit Personen anfallen,
denen die Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht einräumt (etwa
Geistliche, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Journalisten, Volksvertreter) dürfen von den
Strafverfolgungsbehörden nicht genutzt werden. Zufallsfunde unterliegen einem Verwertungsverbot,
d.h. sie dürfen in keinem Fall genutzt werden.
Mit diesem Gesetzentwurf beachten die Bundesregierung nicht nur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
und des Europäischen Gerichtshofes. Vielmehr ist dieser Vorschlag auch
deutlich restriktiver:

* Es werden weniger Daten gespeichert. Z.B. sind etwa E-Mail-Daten jetzt ausgenommen.

* Es wird sehr viel kürzer gespeichert; die alte EU-Richtlinie sah eine Speicherung bis zu
zwei Jahren vor.

* Die Voraussetzungen für den Zugriff auf die Daten sind strenger; der Kreis der Taten, für
deren Aufklärung die Daten genutzt werden dürfen, ist enger. Mit dem Gesetzentwurf schlägt die Bundesregierung zudem vor, den neuen Straftatbestand
der „Datenhehlerei“ zu schaffen. Denn Daten sind nicht nur ein wichtiges Instrument zur
Strafverfolgung. Es muss zugleich sichergestellt werden, dass Daten auch vor Ausspähung geschützt
sind und es keinen Handel mit ausgespähten Daten gibt. Dabei hat die Bundesregierung
ein besonderes Augenmerk auf die Wahrung der Pressefreiheit gelegt. Es wird ausdrücklich
klargestellt, dass journalistische Tätigkeiten zur Vorbereitung einer konkreten Veröffentlichung
keine Datenhehlerei sind.

Sehr geehrter Herr *****,  große Teile der SPD waren nie vehemente Verfechter der Einführung
einer Vorratsdatenspeicherung. Dazu zähle ich auch mich. Auf dem SPD-Parteikonvent
am 20. Juni gab es zu diesem Thema eine sehr kontroverse Debatte. Schlussendlich hat sich
aber eine Mehrheit der Delegierten dafür entschieden, den Bundesjustizminister in seinem
Vorhaben zu unterstützen. Derzeit prüfen wir Abgeordneten den vorliegenden Gesetzentwurf
zudem im laufenden parlamentarischen Verfahren.Wir behalten uns weitere Änderungen
vor. Ich freue mich darauf, weiterhin mit Ihnen zu diesem wichtigen und sensiblen Thema in
Kontakt zu bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
********, MdB

 

Deja vu – oder so ähnlich? Die Antwort jenes Bundestagsabegordneten ist nichts als die Wiederholung der bekannten Sachverhalte. Nicht eine Antwort ist in der „Antwort“ enthalten.

Die Rechtfertigung, man wollte der CDU/CSU ein Zugeständnis geben, ist ein Hohn gegenüber den Wählern und befördert die ohnehin erschreckende Politikverdrossenheit. Dass man sich bei der Rechtfertigung immer noch auf die überholte EU- Richtlinie bezieht, die Grundlage für die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung war, aber im vergangenen Jahr (2014) endgültig vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgehoben wurde, wird bewusst ausgeblendet und missachtet.

…der einerseits Daten schützt…

Es ist nicht möglich, Datensammlungen 100% zu schützen. Einzig die Vermeidung von Datenbeständen stellen einen wirksamen Schutz vor Datenmisswbrauch dar. Belege dafür liefern die ständigen Datenskandale und damit aufgedeckte Sicherheitslücken. Es ist somit nachweislich falsch und sogar ziemlich dreist, dies als Argument zu verwenden.

Von der Speicherpflicht ausgenommen sind Daten, die etwa bei der Kontaktaufnahme zu
Telefonseelsorge-Hotlines anfallen...

Wie will man diese Daten von der Speicherpflicht ausschließen? Es werden anlasslos alle Daten gespeichert und eine Unterscheidung ist im Vorfeld technisch gar nicht möglich. Man kann zwar die Telefonnummer einer Seelsorge aus der Datensammlung herausfiltern, jedoch weiß man doch micht, wer der 80 Millionen Bundesbürger irgendwann dort anrufen wird. Und diese Daten werden gesammelt, auch samt Kontaktaufnahme zur Telefonseelsorge.

Mit diesem Gesetzentwurf beachten die Bundesregierung nicht nur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
und des Europäischen Gerichtshofes…

Falsch! Der EuGH (Große Kammer) hat mit Urteil vom 08.04.2014, C-293/12 und C-594/12 die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie (2006/24/EG) wegen Verstoßes gegen das in der Europäischen Grundrechtecharta (GRC) normierte Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art 7 GRC), des Grundrechts auf Schutz der personenbezogenen Daten (Art 8 GRC) und wegen Verstoßes gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit (Art 52 GRC) als ungültig aufgehoben.

Datenhehlerei…

Auch hierzu wurde die Frage des Unterschieds zwischen bereits strafbarer Hehlerei und Datenhehlerei nicht beantwortet. Mit Augenmerk auf die von Landesregierungen gekauften Steuer- CDs würde man diese Hehlerei lediglich spezifizieren. Es wird allerdings der falsche Eindruck erweckt, als wäre Hehlerei mit Daten bislang keine strafbare Handlung.

 

 

 

Schönheits- OP für die Vorratsdatenspeicherung

16. April 2015

Guten Tag Herr Bundesjustizminister, Herr Bundesinnenminister und Herr Küch (stellv. Vorsitzender vom Bund Deutscher Kriminalbeamter),

der neuen Form der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung geben Sie einfach einen anderen Namen und glauben offensichtlich, dass es niemand merkt?

Es handelt sich haargenau um das gleiche technische Verfahren wie zuvor. Meine persönliche Expertise liegt schwerpunktmäßig im Bereich der Informationstechnologie. Das möchte ich gerne voranstellen, damit Sie nicht den Gedanken fassen, mich dahingehend belehren zu wollen. Ich behaupte einfach mal, dass ich mich in diesem Themengebiet besser auskenne als Sie. Dennoch möchte ich Ihnen Gelegenheit geben, Ihre Position mit Fakten zu untermauern. Daher stelle ich Ihnen ziemlich präzise Fragen, die Sie bitte nicht im Konjunktiv beantworten möchten:

Unsere Leitlinien kombinieren zeitlich und inhaltlich eng begrenzte Speicherfristen mit sehr strengen Abrufregelungen.

Wie genau sind diese Abrufregelungen definiert?

Wir bringen die Ziele der Verbrechensbekämpfung mit hohen Datenschutzstandards in Einklang.

Wie hoch ist dieser Datenschutzstandard? Wie können Sie sicher stellen, dass dieser Standard dauerhaft gewährleistet wird? Welche Form von Verbrechensbekämpfung ist im Bezug auf die Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten gemeint?

Die Leitlinien sehen vor, dass eine Speicherung nur in äußerst engen Grenzen erfolgen darf.

Wie sind diese Grenzen definiert?

Inhalte von Kommunikation dürfen in keiner Weise gespeichert werden.

Zur Erstellung von Bewegungs- & Persönlichkeitsprofilen ist es gar nicht erforderlich, „Inhalte“ zu speichern. Die Meta- Daten genügen vollkommen. Bei Bedarf kann ich Ihnen das gern nachweisen.

Das Recht auf unbeobachtete Kommunikation wird geschützt und erhalten.

Wie wollen Sie das sicher stellen? Allein das Speichern der Verkehrsdaten ermöglicht eine rückwirkende Observation aller Bürger, die an elektronischer Kommunikation teilnehmen. Man darf durchaus von Beobachtung sprechen, wenn jemand die Möglichkeit besitzt, Standorte, Zeiten, Kommunikationspartner, Dauer und Häufigkeit der Kommunikation auswerten zu können.

Insbesondere dürfen auch keine Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt werden.

Das ist gar nicht mehr erforderlich, denn geeignete Software übernimmt das automatisch und extrem schnell. Sind die Daten vorhanden, existieren somit auch bereits die Persönlichkeits- und Bewegungsprofile in Rohform. Es sind danach nur wenige Mouse- Klicks, um umfassende Profile zu erhalten. Da diese Software den Ermittlern zur Verfügung stehen muss, wenn sie solche Daten auswerten sollen, sind alle Möglichkeiten in Händen jener Personen. Wie wollen sie ausschließen, dass jene Personen davon nicht Gebrauch machen und nur jene Daten auswerten, die für genau spezifizierte Fälle vorgesehen sind? Das geht gar nicht und somit werden zwangsläufig auch Daten in die Auswertung gelangen, die eben zu Personen gehören, die im Endeffekt keine Relevanz für den jeweiligen Fall besitzen. Das ist unvermeidbar. Wie soll etwas funktionieren, was gar nicht möglich ist?

Der gesamte Email-Bereich ist komplett von der Speicherung ausgenommen.

Wen wollen Sie damit für dumm verkaufen? Die Meta- Daten von Emails existieren ja bereits ohne Vorratsdatenspeicherung. Zum Beispiel habe ich diese Email an mehrere Empfänger versendet. Jeder der Empfänger ist ohne Zeitlimit in der Lage, die Email zu rekonstruieren, selbst wenn ein Kommunikationspartner die Nachricht löschen würde. In der Regel werden Emails ohnehin aufbewahrt, es sei den, die Inhalte sind sensibel. In solchen Fällen werden die Kommunikationspartner ohnehin eine Ende- zu- Ende Verschlüsselung verwenden. Die Ermittler könnten quasi nichts damit anfangen. Die Meta- Daten hingegen bleiben erhalten und erlauben wiederum eine Profilerstellung. Emailverkehr spielt sowieso eine immer geringere Rolle. Darauf kann man gerne verzichten, da man im Bedarfsfall außerhalb der Vorratsdatenspeicherung auf diese Daten zugreifen kann. Gehe ich recht in der Annahme, dass sie alle anderen Kommunikationswege wie Messenger- Nachrichten, Chats usw. nicht von der Vorratsdatenspeicherung ausschließen?

Die Speicherfrist ist auf nur zehn Wochen beschränkt.

Das Wort „nur“ wirkt im Zusammenhang mit der Speicherung von IT- Daten lächerlich. Wieso soll die Speicherfrist genau 10 Wochen im Maximum sein? Warum nicht 2 Wochen oder 20 Wochen?

Kommt der Provider der Löschverpflichtung nicht nach, wird dies mit einer Geldbuße belegt.

Wer soll das wie kontrollieren?

Standortdaten dürfen nur vier Wochen gespeichert werden. Die Speicherung von Standortdaten ist ein besonders intensiver Eingriff.

Wie sollen die Provider die Meta- Daten nach 4 Wochen voneinander trennen? Technisch ist das natürlich möglich, aber mit hohem Aufwand verbunden. Wie realisieren das die Provider?

Die Provider müssen bei der Speicherung die höchstmögliche Sicherheit der Daten gewährleisten.

Eine komplette Sicherheit kann nicht gewährleistet werden. Niemand wird das zusichern können. Was verstehen Sie dementsprechend unter „höchstmöglicher Sicherheit“? Hierfür muss ein einheitlicher Standard festgelegt werden. Wie sieht dieser Standard aus?

Die Speicherung muss im Inland erfolgen.

Wie wollen Sie das kontrollieren und wer soll das tun? Das ist in vielen Fällen gar nicht möglich, Daten an geographische Grenzen zu binden.

Die Anbieter müssen die Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme und Verwendung schützen.

Das mag eine Zielsetzung sein, aber gewährleisten kann man das nicht. Es bleibt also bestenfalls bei einem Zugeständnis mit Einschränkungen. Man kann elektronische Daten nicht 100% schützen. Wie stellt sich diese Anforderung konkret dar?

Der Missbrauch von Daten soll vermieden werden. Der Handel mit gestohlenen Daten wird unter Strafe gestellt.

Ist Diebstahl nicht ohnehin schon eine Straftat unabhängig von der Konsistenz des Diebesguts? In diesem Fall gestehe ich Ihnen die höhere Kompetenz zu. Bestätigen Sie mir bitte, dass Diebstahl von Daten bislang keinen Straftatbestand darstellt und erst strafbar wird mit Einführung von Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten!

Ebenso wird ein neuer Straftatbestand der „Datenhehlerei“ geschaffen und damit eine Strafbarkeitslücke geschlossen.

Immerhin erklärt das, warum der Ankauf von Steuer- CD’s bislang keine Hehlerei ist. Ist jener Ankauf dann ebenfalls verboten? Was ist der Unterschied zwischen konventioneller Hehlerei und Datenhehlerei?

Ein Abruf der Daten darf nur bei einzeln aufgelisteten schweren Straftaten und nur nach vorheriger Genehmigung durch einen Richter erfolgen.

Um welche Straftaten handelt es sich konkret? Ein Richtervorbehalt ist ein Placebo, da die Daten ja unabhängig davon gespeichert werden. Nur dem Abruf dieser Daten muss ein Richter zustimmen. Aber um welche Daten handelt es sich konkret? Die Daten eines Providers der letzten 10 Wochen komplett? Mehrerer Provider? Oder bestimmten Personen? Im letzteren Fall möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dadurch dennoch die Daten aller Personen, die mit dem oder den Tatverdächtigen in Kommunikation standen, ebenfalls erhoben werden müssen. Ohne die Verknüfungen wären die Meta- Daten völlig unnütz. Die Profile sind dann auch gleich vorhanden. Wie soll das genau gemacht werden?

Der Abruf der Daten ist transparent. Wenn Daten abgerufen werden, müssen die Betroffenen grundsätzlich darüber informiert werden.

Das sollte auch bereits jetzt geschehen. Allerdings wurde es bei diversen Funkzellenabfragen nicht vollzogen. Wie will man nun plötzlich glaubhaft sicher stellen, dass es mit der neuen Vorratsdatenspeicherung immer korrekt erfolgt?

Nennen Sie mir bitte einen konkreten Fall, der diesen Richtlinien entspricht und bei welchem die Verwendung der Vorratsdatenspeicherung entscheidend zur Klärung beigetragen hat. Da ja bereits zwischen 2008 und 2010 ca. 2 Jahre die Vorratsdatenspeicherung zum Einsatz kam, muss es Ihnen möglich sein, wenigstens einen Fall zu präsentieren. Betroffene Personen brauchern ja nicht genannt zu werden. Nur durch eine solche Referenz lässt sich die Sinnhaftigkeit einer massenhaften und anlasslosen Datenspeicherung erörtern. Fälle, wo hingegen die Vorratsdatenspeicherung versagt hat, kann ich problemlos präsentieren…

Ich freue mich auf Ihre aussagekräftigen Antworten.

Mit freundlichem Gruß,

ein unkontrolliert bleiben möchtender Bürger.

Hier noch der Link zu den vorgestellten Leitlinien: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/20150415-Leitlinien-HSF.pdf;jsessionid=6F259E514DE4B8E09AABE6F8F119E3E8.1_cid334?__blob=publicationFile

Update vom 16. Juni 2015:

Antwort der CDU- Abgeordneten Nadine Schön:

Nach gegenwärtiger Rechtslage dürfen Telekommunikationsanbieter die Verbindungsdaten bereits speichern, solange wie dies aus Abrechnungsgründen notwendig ist. Die gesetzliche Grundlage für die Speicherung zu Zwecken der Abrechnung findet sich in §§ 96, 97 TKG. Danach dürfen die Daten nach jetziger Rechtslage bis zu sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert werden. Für die Abrechnung nicht erforderliche Daten sind unverzüglich zu löschen. Es hängt quasi vom Zufall abhängt, ob die Verbindungsdaten bei den Telekommunikationsunternehmen noch vorhanden sind oder schon gelöscht wurden. Da weder das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 2010, noch der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2014 die Vorratsdatenspeicherung von vornherein als unvereinbar mit Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz (GG) angesehen und per se verboten haben, sondern lediglich die konkreten gesetzlichen Ausgestaltungen für unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig erklärt. Diese müssten den europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am vergangenen Freitag, 12. Juni, in erster Lesung ins Parlament eingebracht. Damit hat erst das parlamentarische Verfahren begonnen, indem wir das Gesetz genau prüfen werden. Dabei fließen selbstverständlich alle Meinungen und Stellungnahmen in die Beurteilung ein.

Das ist allerdings keine Antwort auf die gestellten Fragen, wirft eher neue auf:

Es hängt quasi vom Zufall ab, ob die Verbindungsdaten bei den Telekommunikationsunternehmen noch vorhanden sind oder schon gelöscht wurden.

Es spielt überhaupt keine Rolle, ob diese Daten noch vorrätig sind oder nicht. Man benötigt sie schlichtweg nicht, um saubere Ermittlungsarbeit zu leisten, ohne Kollateralschäden zu billigen.

Je suis Neuland

15. Januar 2015

Zynisch betrachtet könnte man der deutschen Bundesregierung unterstellen, dass die Überwachungsfanatiker aus den Reihen der Union auf einen solchen Terroranschlag nur gewartet hätten, um in Neuland die verfassungswidrige und ohnehin nutzlose Vorratsdatenspeicherung in die Alternativlosschleife von Angela Merkel zu befördern. Das Attentat auf die Redaktion des Satiremagazins Charlie Hebdo sowie der damit zusammenhängende Anschlag auf einen Supermarkt in Paris konnte nicht durch jenes technische Verfahren, was bei Unionspolitikern auch abmildernd als Mindestspeicherfrist bezeichnet wurde, verhindert werden.

Das verdachtsunabhängige Speichern von Daten aller Bürger überführt keineswegs Terroristen oder Kinderschänder, sondern befördert massenweise Dämlichkeiten unbescholtener Menschen in behördliche Obhut. Da juckt es doch in den Fingern so manches Kleinstdelikt- Ermittlers, wenn anhand der Zeit und der Funkzellenauswertung so manch mutmaßlichem Parksünder der Prozess gemacht werden kann. Denn für solche Zwecke eignet sich die Vorratsdatenspeicherung hervorragend…

Quelle: SPD Marpingen

Quelle: SPD Marpingen

 

Justizminister Heiko Maas (SPD) aus dem beschaulichen Saarland, stemmt sich ziemlich einsam gegen die wieder entdeckten Sinnlosigkeiten seiner Parlamentskollegen aus der großen Koalition. Selbst bei Vize- Kanzler Sigmar Gabriel hat die konservative Nähe deutliche Spuren hinterlassen, sodass auch er den Irrsinn wieder salonfähig machen will. Selbstverständlich knüpft man die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung sicherheitshalber an bestimmte Bedingungen, die blöderweise noch irgendwo in der SPD- Programmatik niedergeschrieben sind.

Angela Merkel (CDU) selbst formt wie gewohnt ihre berüchtigte Raute mit den Händen einer Kanzlerin, während ihre Parteikollegen ungeduldig auf ein Stöckchen warten, was sie auffangen wollen. Neben Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) zeigt insbesondere der Abgeordnete Hans- Peter Uhl von der CSU die aberwitzigsten Beißreflexe, wenn er Datensammlungen wittert.

Ebenfalls befürwortet BKA- Präsident Holger Münch die Renaissance der Vorratsdatenspeicherung. Das ist nicht weiter verwunderlich. Welcher Hund würde schon den Knochen ablehnen, den man ihm in den Fressnapf legt?

Von katastrophaler Inkompetenz umgeben lassen sich bekanntlich unbrauchbare Gesetze am schnellsten verabschieden. Der desolat ernüchternde Zustand der digitalen Netzinfrastruktur wird nur schleppend und halbherzig angegangen, wenngleich die Wahlsprechen dahingehend euphorisch erschienen. Offensichtlich schlummern sie unbeachtet in der untersten Schublade des Koalitionsvertrages und driften in Richtung Vergessenheit. Aber wenn Netzneutralität beschnitten werden soll, ist kurioserweise der Tatendrang dieser Bundesregierung kaum zu bremsen. Kein Staat, der eine Vorratsdatenspeicherung einsetzt, kann nennenswerte Erfolge bei der Terrorbekämpfung vorweisen. Es gibt unendlich viele Probleme in diesem Land, wo es wünschenswert wäre, wenn die verantwortlichen Politiker mit der gleichen Motivation voranschreiten würden, wie sie es jetzt bei dieser unsäglichen Vorratsdatenspeicherung erkennen lassen.

Wer mit überzogener Sicherheit die Freiheit erzwingen will, erstickt schlussendlich an den Ketten, die man sich dadurch anlegt.

Update 16. 01. 2015

Ein Transscript eines Radio- Interviews bei SR Europawelle Saar mit dem Vize- Bundesvorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter

[Frage Peter Lieberts]

Gehen Ihnen denn ohne diese Datensammeleien zu viele Gangster durch die Lappen?

[Antwort Ulf Küch]

Ich will Ihnen das anhand eines Beispiels in Deutschland, Stichwort „Enkeltrick“… Die Seniorinnen und Senioren werden vorher angerufen, teilweise aus dem Ausland, dann noch mal von den Abholern der Geldpakete. Diese Gespräche können wir natürlich dann im Nachhinein erst nachvollziehen, wenn die Taten erfolgt sind. Wir wissen vorher von diesen Taten nichts, insofern ist es auch Unsinn zu sagen, dass Verbindungsdatenspeicherung Straftaten verhindert. Sie verhindert die Straftaten dann, wenn wir im Zuge der Ermittlungen auf weitere Straftaten stoßen. So kann man natürlich auch retrograd Straftaten klären. Aber es wird erstens niemand abgehört und zweitens ist es nun tatsächlich so, dass diese Daten auch nur ganz ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen und wir auch nur mit richterlichem Beschluss die Sachen bekommen.

[Gegendarstellung]
Das Bespiel mit dem Enkeltrick besitzt keinerlei Argumentationskraft. Denn die Vorratsdatenspeicherung soll(te) ausschließlich gegen Terror und Schwerverbrechertum eingesetzt werden. Man kann nicht den Nutzen dieses Verfahrens anhand eines Beispiels demonstrieren, welches für den Einsatz der VDS gar nicht vorgesehen ist. Dummerweise könnte die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich für derartige Delikte hilfreich eingesetzt werden,  jedoch war und ist sie für diese Zwecke eben nicht vorgesehen. Daher würde es auch keinen richterlichen Beschluss dafür geben…
Essentiell bei der Betrachtung sind die Unterschiede zwischen Verbindungsdaten und Inhalten. Das „Abhören“ bezieht sich auf Inhalte. Die Verbindungsdaten, auch Meta- Daten genannt, spezifizieren, den Ort und die Zeit, bei Internetaktivitäten zusätzlich die IP- Adresse, sowie die Dauer. Damit erhält man vom jeweiligen Anschlussinhaber ein recht genaues Bewegungs- und Anwendungsprofil. Das allein reicht aber nicht aus, um weitere potentielle Mittäter zu erfassen. Man benötigt weitere richterliche Beschlüsse, um die mutmaßlichen Kontakte ebenfalls überprüfen zu können. Da würde eine umfassende Datensammlung helfen, diese rechtsstaatlichen Hürden schnell und einfach ungehen zu „dürfen“.

Man muss deswegen die Verbindungsdaten aller Teilnehmer erfassen, um diese Verknüpfungen „frei Haus“ zu bekommen. Auf einen expliziten Tatverdacht hin gelangen somit alle Leute in den Kreis der Verdächtigen, die mit dem Tatverdächtigen in irgend einer Weise kommuniziert haben. Ein Verwählen kann durchaus verhängnisvolle Folgen haben.
Darüber hinaus besitzen die Ermittlungsbehörden nun auch Unmengen Verbindungsdaten, die mit dem eigentlichen Fall gar nichts zu tun haben. Der richterliche Beschluss wurde erteilt, aber was nun in der Folge mit diesen Daten geschieht, liegt einzig unter Kontrolle der Ermittlungsbehörden. Das weckt womöglich Begehrlichkeiten, auch mal schnell nach zu schauen, ob bei einem Enkeltrick- Delikt, welches noch nicht komplett aufgeklärt wurde, diese Datensammlung hilfreich sein könnte. Das ist zwar spekulativ, aber definitiv nicht ausgeschlossen. 

[Frage Peter Lieberts]

Nun haben die Bürger sicherlich auch ein bisschen Besorgnis gerade vor dem Hintergrund dieser NSA- Abhör- Attacken, sogar auf die Kanzlerin. Wer kontrolliert die Speicherung, was wird gelöscht? Das muss doch letztendlich so kontrolliert werden, das wir uns um unsere Daten keine Sorgen machen müssen?

[Antwort Ulf Küch]

Also diese Daten  beziehen wir aufgrund eines richterlichen Beschlusses vom Netzbetreiber. Das was der Netzbetreiber für sich speichert, sag ich mal ganz deutlich, das wissen wir alle nicht. Da ist er so ziemlich frei, das ist ein Privatunternehmen. Da sind keine staatlichen Daten. Sie sind natürlich Rechenschaft schuldig gegenüber ihren Kundschaften, aber beispielsweise wenn sie keine Flatrate haben, sondern einzeln individuell Gespräche abrechnen, werden natürlich diese Gespräche bei ihrem Netzbetreiber gespeichert, alleine schon, um bei Unstimmigkeiten im Nachhinein festzustellen, hat es dieses Gespräch gegeben ins Ausland oder zu einer Person oder hats nicht statt gefunden.

[Gegendarstellung]
Eigentlich beschreibt Herr Küch den Status Quo bei der Ermittlungstätigkeit. Die sogenannte Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) findet bereits mit großem Erfolg Anwendung und benötigt einen richterlichen Beschluss, da sie einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis darstellt. Eine Vorratsdatenspeicherung würde diese Maßnahme insofern nur ergänzen, indem die Datensammlung verdachtsunabhängig auf alle Bürger ausgeweitet würde und der Richterspruch deutlich pauschaler Geltung haben würde. Es hatte sich nicht bewährt, als die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland noch zulässig war, wieso sollte sich das jetzt ändern? Übrigens war bei der Vorratsdatenspeicherung ursprünglich ein richterlicher Beschluss nicht vorgesehen.

Die Aussage, dass Netzbetreiber unkontrolliert Verbindungsdaten speichern, ist falsch. Es gibt klar definierte gesetzliche Regeln, in welchem Rahmen Daten gespeichert werden dürfen oder sollen. Provider sowie Netzbetreiber haben dadurch einen erhöhten Arbeitsaufwand, welchen sie gerne im eigenen Interesse minimieren. Die Zielsetzung ist eine völlig andere als bei Ermittlungsbehörden. Man muss ja schon froh sein, dass Herr Küch nicht die Krankenakten als Referenz herangezogen hat, die als Daten bei Ärzten und Krankenkassen gespeichert sind. 

[Frage Peter Lieberts]

Frankreich hat ja die Vorratsdatenspeicherung. Kritiker sagen jetzt: „Trotz dieser Vorratsdatenspeicherung wurden die Anschläge von Paris nicht verhindert“.

[Antwort Ulf Küch]

Sie haben vollkommen recht. Die Verbindungsdaten werden im Nachhinein höchstens feststellen können, welche Personen miteinander agiert haben. Aber die können wir dann identifizieren, um weitere Straftaten zu verhindern. Wenn wir das gar nicht haben, d.h. das die Daten überhaupt nicht erfasst worden sind, können wir natürlich überhaupt nicht nachvollziehen, wer mit wem kommuniziert hat und wer möglicherweise noch zu diesem Straftäterkreis gehört. Darum gehts…

[Gegendarstellung]
Es ist keineswegs ausgeschlossen, dass ein Richter bei ausreichend Tatverdacht einer TKÜ zustimmt. Mir erschließt sich nicht, welche besseren Erkenntnisse eine Vorratsdatenspeicherung liefern könnte? Man bekommt zwangsweise auch viele sogenannte „False Positives“, also Verbindungsdaten, die völlig harmlos sind und nichts mit der jeweiligen Straftat zu tun haben. Jedoch gelangen so unbescholtene Bürger ins Visier der Ermittlungsbehörden und diese müssten alle „Verdächtigen“ überprüfen. Das übersteigt eine gesunde Verhältnismäßigkeit. Wer möchte gern unschuldig wegen banalem Verwählen zu einem Straftäterkreis gehören? Einen wesentlichen Aspekt bei der VDS stellt der Zeitraum dar. Von einem Jahr reduzierte man auf 6 Monate und zur Zeit sind nur noch 3 Monate im Gespräch. Bei einer Gefährdungslage sollten die Ermittlungsbehörden in der Lage sein, frühzeitig eine TKÜ zu beantragen, wobei dieser Zeitfaktor unerheblich ist. Die Datenerfassung beginnt mit der Genehmigung und so kann es im Prinzip vorkommen, dass der Zeitrahmen einer TKÜ höher ist als bei der VDS, was letztere obsolet werden lässt.

Im Übrigen können Länder mit etablierter Vorratsdatenspeicherung keine besseren Ermittlungsergebnisse vorweisen. Somit ist auch jene Spekulation auf bessere Ermittungsergebnisse entkräftet. Offensichtlich will man sich nur davor drücken, mehr Personal beschäftigen zu müssen.

 

Friede, Freude, Ukrainekuchen

10. Juni 2014

US- Präsident Barack Obama wurde kurz nach seinem Amtsantritt der Friedensnobelpreis verliehen. Das roch förmlich nach Satire, dennoch meinte es das Nobelpreiskomitee bitter ernst. Offensichtlich wünschte man sich einen Messias herbei, der das amerikanische Militär endlich von den Brandherden, die sie maßgeblich selbst entzündet hatte, zurück pfeifen würde. Der erste farbige Präsident in der Geschichte der Vereinigten Staaten muss schließlich ein Zeichen setzen, dachten sich die Preisverleiher erwartungsvoll. Jede andere Überlegung grenzt an Senilität.

Seinen Erwartungen wurde der amerikanische Präsident in keiner Weise gerecht. Es ist schwierig, sich keinen Spekulationen hinzugeben, doch spricht man inzwischen offen von einem neu entflammten „kalten“ Krieg zwischen den sogenannten Supermächten Amerika und Russland. Das Spielfeld für diese Schlacht heißt übrigens Ukraine, Obamas Gegenspieler Wladimir Putin. So sieht es offenkundig die Geschichtsschreibung vor. Weil jedoch Obama samt seiner Verbündeten in der NATO alles andere als glaubwürdige Friedenspolitik offenbaren, darf man nicht vergessen, dass Herr Putin im Grunde ein Despot ist. Es sollte sich nicht die Frage stellen, ob eine gut funktionierende Diktatur einer leider miserabel gelebten Demokratie vorzuziehen sei. Nur weil auf Seiten des Westens eklatante Fehler im Ukraine- Konflikt begangen wurden, wird dadurch das Handeln der Gegenseite nicht besser.

Die Menschen in der Ukraine sind die Leidtragenden, nach deren Wünschen sich eigentlich alle Konfliktparteien richten sollten. Man sollte sich demnach nicht von all jenen Propaganda- Bemühungen beeinflussen lassen, die eigene Sympathie nach West oder Ost zu verlagern. Die Solidarität sollte einzig den Betroffenen gelten und keinesfalls den politischen und militärischen Drahtziehern, welche förmlich nach moralischer Rechtfertigung für ihr verwerfliches Handeln hecheln und dabei weder auf Lügen oder Intrigen verzichten. Leider sind wir an einem Punkt angelangt, der konsequentes Hinterfragen jeglicher Protagonisten beider Konfliktparteien verlangt.

Nun ist der Mensch bekanntermaßen ein Herdentier und folgt blind der Tradition von Lemmingen fremdbestimmten Leitfiguren. In Deutschland repräsentieren insbesondere die Wähler der großen Volksparteien jene possierlichen, jedoch auch ziemlich naiven, mausverwandten Wühltiere. Dass jenes Verhalten des Massenselbstmordes von Lemmingen ebenso eine Illusion ist, wie der Glaube an verantwortungsbewusstes Handeln unserer Regierungsvertreter, sollte endlich etwas Speicherplatz in der Festplatte von Wählerhirnen finden.

Aktuell liefert Heiko Maas (SPD), einstiger Padawan (Synonym für „Schüler“ aus dem Star Wars Universum) vom ehemaligen saarländischen Ministerpräsidenten und Ex- Linken- Parteichefs Oskar Lafontaine, der in seinem Bundesland nie politisch überzeugen konnte, den Beweis für umfassende Inkompetenz als Justizminister. Sollte Herr Maas nicht an Blitzdemenz leiden, müsste ihm schließlich bewusst sein, warum Edward Snowden einer nach Moskau anreisenden Delegation des entsprechenden Untersuchungsausschusses nicht Rede und Antwort stehen kann. Es wäre ein Zeichen der eigenen Staatssouveränität, Herrn Snowden in Deutschland zu befragen und ihm Immunität gegenüber den USA und einem in diesem Fall absurden Auslieferungsvertrag zu zu sichern.

Da wurden durch Edward Snowden ungeheuerliche Schnüffelaktionen diverser Geheimdienste detailliert nachgewiesen, während die Bundesregierung zunächst die massenhaften Ausspähungen leugnete und später zu relativieren versuchte. Damit reiht Herr Maas sich nahtlos in die unfähige Regierungsmannschaft von Bundeskanzlerin Angela Merkel(CDU) ein, deren einstige Lakaien, Ex- Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) und Ex- Innenminister Hans- Peter Friedrich(CSU), den NSA- Untersuchungsausschuss zu verhindern versuchten und die Ausmaße der Spionagetätigkeiten klein reden wollten.

Man kann sich nicht dem Eindruck erwehren, dass in dieser Angelegenheit die Bundesregierung die eigene Inkompetenz mit aller Gewalt zu vertuschen versucht und sich dabei weltweit lächerlich macht, denn tiefer kann man gar nicht mehr im Arsch des amerikanischen Präsidenten stecken, wodurch dieser alsbald Würgereflexe durch den von unten herannahenden Haaransatz unserer Bundeskanzlerin bekäme.

Die erst kürzlich durchgeführte Europa- Wahl bestätige einmal mehr, dass die Mehrheit der Deutschen lieber konservativ belogen und betrogen wird anstatt ihre Wohlstandslethargie der Gerechtigkeit und des eigenen Gesichtsverlustes wegen verlassen würde. Wer sich jetzt angepisst oder denunziert fühlt, darf sich gerne mit konstruktiven Gegenargumenten zur Wehr setzen. Dieses Volk ist doch selbst daran schuld, dass wir den Führungseliten folgen und in den Abgrund stürzen, während diese jedoch immer einen Fallschirm besitzen. Nicht die Lemminge sind blöd…

Die Grenzen der Demokratie

30. August 2012

Während die Piratenpartei sich immer noch redlich an der Umsetzung von direkter Demokratie abkämpft, haben andere Parteien sogar Probleme überhaupt demokratisch zu handeln. Neulich wurde im saarländischen Landtag der Gesetzentwurf der Saarpiraten zum Wahlalter ab 16 Jahren behandelt. Die anderen Oppositionsparteien (Bündnis 90/ Die Grünen sowie Die Linke) unterstützten diesen Vorstoß. Mit der Mehrheit der Stimmen aus der Regierungskoalition aus CDU und SPD wurde der Antrag schließlich abgelehnt. Man darf dies als üblichen Vorgang in Plenarsitzungen werten, gäbe es da nicht eine brisante Diskrepanz bei den saarländischen Sozialdemokraten…

Mit dem Wahlrecht ab 16 hatte unlängst auch die Heiko Maas- Truppe Wahlkampf betrieben und sich diese Forderung ins Programm eingebrannt. Im Regierungsprogramm der Saar- SPD  ist es folgendermaßen in den Stein der Sozialdemokratie gemeißelt: 

Wir erleben gerade bei der jüngeren Bevölkerung einen ungeheuren Schub an Willen und Schaffenskraft im politischen Bereich. Dieses Potential muss genutzt werden. Wir werden der Politikverdrossenheit entgegenwirken, damit sich unsere jungen Bürgerinnen und Bürger fur die Demokratie stark machen. Daher wollen wir das aktive Wahlrecht für Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre herabsetzen.

Die Verräterpartei hat ihrem Namen wieder einmal alle Ehre gemacht. Man darf es auch gerne als Wahlbetrug begreifen, denn alle Abgeordneten der SPD stimmten nun einheitlich gegen diesen Antrag. Zusammen mit der CDU wurde der Antrag mit 37 zu 14 Stimmen abgeschmettert.

Die Sozialdemokraten entschuldigen dieses demokratiefeindliche Vorgehen mit der Ausrede, dies nicht in den Koalitionsvertrag mit der CDU eingebracht haben zu können. Wie mit dieser unscheinbaren Aktion zu einer wenig beachteten Gesetzesänderung unsere Demokratie untergraben wird, erkennt man am deutlichsten, wenn man sich die Zusammensetzung des saarländischen Landtages betrachtet. Von 51 Abgeordneten stellt die CDU als stärkste Fraktion 19 Parlamentarier. Die SPD folgt dann dicht mit 17 Genossen. Mit zusammen 36 Stimmen besitzt diese Regierung eine komfortable Mehrheit. Die Linken kommen auf 9, die Piraten auf 4 und die Grünen auf gerade noch 2 Abgeordnete.

Hätten also alle Fraktionen, die mit ihrem Programm noch Wähler aufgrund dieser Absichtserklärung für sich gewinnen konnten, auch ihr Abstimmungsverhalten entsprechend ausgerichtet, wäre das Wahlalter tatsächlich auf 16 Jahre mit 32 zu 19 Stimmen herabgesetzt worden. Nun konnte sich hingegen die CDU quasi als Minderheit durchsetzen. Da offensichtlich auch der nicht legitime Fraktionszwang den meisten Parlamentariern wie das berühmte Damoklesschwert über der eigenen Würde zu schweben scheint, sind Gewissensentscheidungen längst nicht mehr das Maß unserer Demokratie.  

Die Saarländer haben sich am 25. März 2012 mit der Entscheidung für eine große Koalition keinen Gefallen getan. Weitere demokratiefeindliche Entscheidungen werden folgen. Der sogenannte Koalitionsvertrag bestimmt die Geschicke unserer Regierung, nicht etwa das Gewissen der Abgeordneten, wie es eigentlich sein sollte…

 

Politische Sommerlochsgefühle

9. Juli 2012

Mit dem erhofften Titel bei Fußball- Europameisterschaft ist es auch in diesem Jahr nichts geworden. Gerne wird zu Zeiten solcher Großereignisse die allgemeine geistige Abwesenheit für so manch politisch Schandtat ausgenutzt. In beschaulich gemütlicher Bundestagsrunde hat man eben mal schnell ein politisches Eigentor geschossen, um bei dem Vokabular zu verweilen, dass die ersten Tage des kalendarischen Sommeranfangs prägte.

Bundestagsabgeordneter Helmut Brandt, natürlich von der CDU, hält als einer der Väter dieses Gesetzesentwurfs, wie es eben bei liebevollen Eltern der Fall sein muss, sein „Baby“ wörtlich „für einen guten Wurf“, ohne sich der Doppeldeutigkeit seiner Aussage bewusst gewesen zu sein. Die Rede ist übrigens vom Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG). Den Datenschutz im Sinne von uns Bürgern wollte man damit stärken, erzählt man sich! Effektiv jedoch erleichtert das aktuell beschlossene Gesetz Adresshändlern das Abgleichen ihrer Datenbanken, sodass veraltete Einträge quasi staatlich geprüft aktualisiert werden können. Besonders brisant ist dabei ein Passus, der jeglichen Widerspruch von datenschutzwilligen Bürgern zu einer sinnlosen Handlung verkümmern lässt:

 „…wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden“.

Nun ist es ja nicht neu, dass staatliche Institutionen wie die Meldebehörden mit den Daten ihrer Bürger einige Silberlinge dazu verdienen. Schließlich konnte ja jeder Bürger, wenn er denn wusste, wie’s geht, seine eigenen Datensätze zum Teil gegen solche Praktiken sperren lassen. Mit der Neufassung des Gesetzes ist das nun nicht mehr möglich.

Manuel Höferlin, Mitglied der FDP- Bundestagsfraktion findet ebenfalls, dass das neue Gesetz den Datenschutz gegenüber der bislang gültigen Gesetzgebung stärken würde. Er behauptet, dass nach der alten Regelung keine Möglichkeit bestünde, Widerspruch gegen die Auskunftsfreudigkeit der Behörden einzulegen:

Mit dem neuen Bundesmeldegesetz gibt es erstmalig für alle Bürgerinnen und Bürger ein voraussetzungsloses Widerspruchsrechts gegen Melderegisterauskünfte zum Zwecke der Werbung. Künftig dürfen Daten nur noch zum Zweck der Abfrage genutzt werden, ein Verstoß dagegen ist bußgeldbewehrt. Ab 2014 verbessert sich daher die Rechtslage: Jedermann muss von den Behörden bei Eintragung ins Melderegister auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen werden.
In den Landesmeldegesetzen ist gesetzlich lediglich ein Widerspruchsrecht für Parteienwerbung vorgesehen. Generelle Auskunftssperren sind nur zulässig, wenn eine Gefahr für Leib, Leben oder ähnliche Rechtsgüter droht. Ein gesetzliches Widerspruchsrecht für Werbung oder Adresshandel ist in den Landesmeldegesetzen nicht verankert.

Quelle: Pressemitteilung Manuel Höferlin, 8. Juli 2012

Im Jahre 2010 habe ich gegen das Veräußern meiner Daten bei unserer Meldebehörde Widerspruch eingelegt. Das musste zwar schriftlich erledigt werden und funktioniert nicht in vollem Umfang, aber es wurde getan. Durch die neue Gesetzeslage erübrigt sich zukünftig jeder Widerspruch, auch wenn er dadurch einfacher zu handhaben ist. Peinlich und traurig zugleich, von solchen Luftpumpen regiert zu werden. Hier findet man die entsprechende Gebrauchsanweisung: http://www.optoutday.de/

Doch auch die Oppositionsparteien üben harsche Kritik:

„Die Zustimmung der SPD wird es nicht geben. Die SPD wird dieses Gesetz im Bundesrat aufhalten“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer Thomas Oppermann.

Quelle: Hamburger Abendblatt

Was nobel klingt, ist nichts anderes als ein plumpes Ausweichmanöver. Denn auch die Mandatsträger der SPD, der LINKEN und der GRÜNEN waren offensichtlich vom Fußballfieber befallen. Nie wäre es einfacher gewesen, die Mehrheit der gelb- schwarzen Regierungskoalition auszuhebeln. Viel wahrscheinlicher ist doch, dass man nie damit gerechnet hätte, dass ein solch unbedeutendes Kleinstgesetz so hohe Wellen schlagen könnte. Auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner bemerkte das selbsterzeugte Desaster wieder erst einmal, als es zu spät war. Es ist schon recht blamabel, nun auf den Bundesrat zu verweisen, der diesen Schildbürgerstreich wieder korrigieren kann…

Update: Wie nun bekannt wurde, handelte es sich um die Abgeordneten Hans- Peter Uhl (CSU) und Gisela Piltz (FDP) die für diese Sauerei verantwortlich waren. Nur einen Tag vor der entscheidenden Sitzung ließen sie entsprechende Passagen abändern, wohl in der Hoffnung, dass es nicht bemerkt würde. Die offensichtlich nicht mehr konzentrierten Politiker während der Blitzabstimmung, die keine Minute in Anspruch nahm, entdeckten die Änderungen offensichtlich nicht. Ein ehrlicher Demokrat kann aufgrund dieser Vorkommnisse doch niemals wieder eine dieser Koalitionsparteien wählen. Im Grunde sind doch nur noch die Piraten wählbar…

Der   CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl wies sogar vor der Sitzung des Vorstands im   Gespräch mit Journalisten entschieden die Kritik an dem Gesetz zurück: „Ich   bin der Meinung, dass die Lösung, die wir im Bundestag beschlossen haben,   eine vernünftige und ausgewogene Lösung ist.“ Damit werde der Datenschutz   „zugunsten des Bürgers“ verstärkt.

Quelle: Hamburger Abendblatt

Mir bleibt nach der Lektüre dieser Aussagen von Herrn Dr. Uhl nur noch die Wahl zwischen senil oder korrupt, wenn ich den Herrn Bundestagsabgeordneten und Innenexperten beschreiben sollte.

Back to Saarland:

Aber auch am Rande der Deutschland- Galaxis spielen sich schauderhafte Dinge ab. So wurde erst kürzlich die FDP aus dem saarländischen Parlament verbannt und zur Kleinpartei mit 1,2% Stimmenanteil degradiert, verhindert aber nicht, dass nun üble Altlasten zu Tage dringen. Das von EX- Minister Christoph Hartmann (FDP) geführte Wirtschaftsministerium verteilte Fördermittel für Tourismus und Gastronomie ausgerechnet an die Fast Food Kette Burger King. Die Begründung aus dem Ministerium, inzwischen in der Verantwortung vom Beinahe- Ministerpräsident Heiko Maas, lautete abenteuerlich, dass die Gelder an Unternehmen vergeben wurden, die einen wesentlichen Beitrag zur „Gourmet- Region Saarland“ leisteten. Das klingt einleuchtend, betrachtet man diese Aussage aus Sicht eines 6 Jährigen, der dort seinen Kindergeburtstag feiern möchte…

Auch war FDP- Hartmann spendabel gegenüber dem in der Europa- Galerie eröffneten Lokal „Amadeus“, welches nach der Beschenkung sogleich Insolvenz anmeldete. Die ehemaligen Mitarbeiter warten noch heute auf ihren Lohn. Wohin die Steuergelder geflossen sind, will das Ministerium nicht wissen oder zumindest nicht sagen. Neue Maßstäbe in einer haarsträubenden intransparenten Wirtschaftsbelebung wurden gesetzt. Der Fisch stinkt vom Kopf bzw. ist zumindest der Umstand dubios, dass ausgerechnet Millionär und FDP- Freund Guido Seitz, Franchise- Unternehmer der begünstigten Burger King Lokale ist…

Die Piratenpartei Saarland will dieser Sache nachgehen, die fragwürdige Vergabepraxis beenden und die Regierung zu verantwortungsbewusster Arbeitsweise anmahnen. 


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