Wenn Blödheit wehtun würde…

16. Juni 2016

Wenn Blödheit weh tun würde, müssten so manche Intelligenzflüchtlinge aus dem politisch ganz weit rechten Spektrum permanent laut schreien. Jetzt ist mir glatt ein Faux Pas unterlaufen. Sie schreien ja längst pausenlos in den sozialen Netzwerken.

Quelle: Facebook

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Eine irrwitzige Geschichte verbreitet sich vorwiegend in rechtspopulistischen Kreisen.

Was würdest du tun, wenn Asylanten dein Auto besetzen?

So lautet die Überschrift und soll eine Empörung erzeugen, welche völlig fiktiv ist. Trotzdem wird der Text als Tatsachenbericht suggeriert. Im Artikel variiern gelegentlich die Örtlichkeiten und Personen, aber inhaltlich bleiben alle Varianten gleich. Selbst das Märchen vom Wolf und den sieben Geißlein scheint näher an der Realität angesiedelt zu sein als jene haarsträubende Situationsbeschreibung. Obwohl sich die jeweiligen Polizei- Dienststellen von den Schilderungen distanziert haben, finden sich immer noch Leute, welche offensichtlich keine Scheu besitzen, der eigenen Intelligenz eine Absage zu erteilen. Die Geschichte ist frei erfunden und entspringt augenscheinlich dem Hirn eines üblen Rassisten. Die Kommentare dieser Hohlbirnen sprechen für sich… (Nebenbei erwähnt, sind viele der Kommentare juristisch grenzwertig bzw. womöglich strafrechtlich relevant. Daher sind auch die Quellen nicht unkenntlich gemacht worden, falls Ermittlungsbehörden diese verwenden wollten. Außerdem stammen die Screenshots aus öffentlich zugänglichen Bereichen des (a)sozialen Netzes Facebook.)

Quelle: Facebook

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Erschreckend ist jedoch, wie offen und enthemmt eine offensichtlich stetig steigende Zahl von Menschen sich an rechtsextremen Ressentiments mit Genuss abarbeitet.

Das Milchmädchen macht die Rechnung

3. Juni 2016

Die Preise für Milch sind massiv gesunken, dass ein Liter der nahrhaften Flüssigkeit mancherorts weniger als 50 Cent kostet, also der Erlös für die Bauern weniger wert zu sein scheint, als das Pfand einer leeren Flasche. Irgendwie schauderhaft skurril.

Etwa 20 Cent bekommt ein Landwirt derzeit noch für einen Liter Milch als Erlös für eine Menge Arbeit, diese Milch produzieren zu können.

Gründe für das Dilemma scheint es viele zu geben. Das Handelsembargo gegenüber Russland sowie die geringe Nachfrage aus China werden maßgeblich verantwortlich dafür gemacht. Ebenso ist offensichtlich die Milchproduktion in den USA und in Neuseeland eine zusätzliche Belastung. Selbst die bereits vor einem Jahr in der EU ausgelaufene Milch- Quote soll  Auswirkungen zeigen. Das klingt alles plausibel und die Bundesregierung, speziell das CSU geführte Agrarministerium, will mit Subventionen gegensteuern.

Bereits im Vorfeld wird eine solche Maßnahme gerechtfertigt, indem man auf Subventionen für Elektro- Autos sehr offensiv verwies und durchaus ein direkter Zusammenhang besteht. Man darf es als einen jener faulen Deals unter Politikern unterschiedlicher Ressorts verstehen. Es ist aber genau so wenig eine Lösung, den Milchbauern temporär Steuererleichterungen zu gewähren wie es eine Lösung für eine verkorkste Elektromobilität ist, mit falschen Anreizen das gesteckte Ziel zwar nicht mehr zu erreichen, aber wenigstens aus der Ferne die Ziellinie erblicken zu können.

Die Milchquotenregelung stammt noch aus den 80er Jahren und wurde damals symbolisch wie faktisch mit den sogenannten Butterbergen skizziert. Eine Spirale begann sich irrwitzig zu drehen. Eine Überproduktion an Milchprodukten ließ den Markt kollabieren, denn unaufhörlich wurde die Produktionsmenge erhöht, um über die Menge Erlöse zu erwirtschaften. Die Quote sollte regulierend wirken, hatte aber auch zur Folge, dass viele Betriebe nicht mehr wirtschaftlich arbeiten konnten und schließlich aufgaben.

Ein Paradoxon wird mit einer Milchsubvention geschaffen, indem der Preis damit niedrig bleiben kann, den Bauern vorübergehend vielleicht die Existenz ermöglicht wird und die Verbraucher letztendlich die Milch doch teurer bezahlen, zwar nicht direkt aus dem Geldbeutel an der Supermarktkasse, allerdings über die Steuern, die sie an den Staat entrichten müssen.

Das eigentliche Problem der Misere ist jedoch die Industrialisierung der Milchproduktion mit immer mehr hochgezüchteten Tieren, deren Belastbarkeitsgrenze augenscheinlich ignoriert wird. Glückliche Kühe gibt es nur noch in der Werbung und auf Höfen, die längst nicht mehr konkurrenzfähig sind. Sogenannte Turbokühe produzieren im Jahr etwa 10000 Liter Milch und zollen diesem Druck Tribut, indem sie öfters dadurch krank werden und ohnehin eine geringere Lebenserwartung haben. Um solche Leistungen erbringen zu können, bekommen die Tiere spezielles Kraftfutter.

Wenn eine Subvention dauerhaft Wirkung zeigen soll, muss diese genau an dieser Stelle ansetzen. Landwirte, die dafür Sorge tragen, dass es jene glücklichen Kühe, die friedlich auf der Weide grasen, tatsächlich gibt, sollten subventioniert werden. Es muss ein Anreiz geschaffen werden, diesen Wahnsinn zu stoppen.

Viel Milch wenig Kakao und vollkommen bekloppt!

3. Juni 2016

Eigentlich war es vom italienischen Süßwarenhersteller Ferrero eine geniale Marketing- Kampagne, die kindlichen Konterfeis von deutschen Nationalspielern auf den Packungen einer Europameisterschafts- Edition der Kinderschokolade zu drucken.

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Dass die deutsche Fussball- Nationalmannschaft auch etliche Spieler mit Migrationshintergrund einsetzt und diese Sonderedition einzig der Europameisterschaft in Frankreich gewidmet wurde, schien den Rassisten von Pegida entgangen zu sein oder es war ihnen womöglich sogar egal.

Man echauffierte sich ungeschminkt über eine Tafel Schokolade, deren Gestaltung den Deutschesten unter den Deutschen nicht mehr genehm erschien.Kinderschokolade_Pegida04Kinderschokolade_Pegida03Kinderschokolade_Pegida02

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In den Medien und sozialen Netzwerken bleibt ein solcher Faux Pas selten ungestraft. Neben Empörung gab es auch jede Menge Häme für die notorischen Hetzer aus dem rechtspopulistischen Spektrum.

In der Folge sorgte schließlich noch der Vize- Bundesvorsitzende der AFD, Alexander Gauland mit seinem Nachbarschafts- Fernduell mit Nationalverteidiger Jerome Boateng für mediale Entrüstung.

„Die Leute finden ihn als Fußballspieler gut. Aber sie wollen einen Boateng nicht als Nachbarn haben.“

(Zitat: Alexander Gauland gegenüber der F.A.Z.)

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Eigentlich sollte man denken, dieser Gaul sei totgeritten, doch die Protagonisten aus der Rassistenkolchose werden augenscheinlich nicht müde, die eigene Blamage plakativ am Leben zu erhalten.Kinderschokolade_Review02

Das wilde Vermischen des längst überführten Rassismus mit völkischen Ideologien und Verschwörungstheorien (BRD GmbH) darf man geradezu als Potpourrie der Dämlichkeiten begreifen.

 

 

Baron Münchhausen versus Pinocchio

3. Juni 2016

Ein eher unbedeutender Zwischenfall im sächsischen Arnsdorf veranschaulicht, wie unterschiedlich Medien faktisch nachweisbare Geschehnisse nach eigener Gesinnung interpretieren. Ein als psychisch kranker Asylbewerber stiftet Unruhe in einer Netto- Filiale. Der Iraker konnte aufgrund von Sprachproblemen offenkundig ein Problem mit einer dort gekauften SIM- Karte nicht artikulieren. Demgegenüber konnte die Mitarbeiterin des Einkaufsmarktes das Problem des Mannes nicht zu dessen Zufriedenheit lösen. Womöglich war das Guthaben der SIM- Karte bereits aufgebraucht und die Angestellten des Einkaufsmarktes versuchten den Asylbewerber zum Verlassen des Ladens bewegen. Es muss bereits der dritte Anlauf des Irakers gewesen sein und er wurde von der Polizei schon zweimal zurück in die ortsansässige Klinik gebracht. Die Situation war angespannt und der Iraker wollte eine Flasche, die er in der linken Hand hielt, trotz Aufforderung nicht ins Regal zurück stellen. Plötzlich stürmte eine Gruppe Männer zielsicher auf den Asylbewerber zu und überwältigen diesen unter Anwendung von körperlicher Gewalt. Die 4 Personen sollen zu einer selbsternannten Bürgerwehr gehören, was aus der Aussage einer Kundin und den Aufdrucken auf deren T- Shirts hervorging. Die Männer fesselten anschließend den Iraker mit Kabelbindern an einen Baum, um nach eigenen Aussagen dessen Flucht zu verhindern.

Dieser Artikel soll nun weniger die juristischen Aspekte des Vorfalls behandeln, sondern vergleicht die Berichterstattung diverser Medien. Da ein Videomitschnitt des Vorfalls existiert, besitzt man die seltene Gelegenheit, die jeweilige Berichterstattung möglichst objektiv vergleichen zu können, sofern man dazu in der Lage ist bzw. das überhaupt möchte. Die Überschriften verschiedener Nachrichtenportale lassen schon erkennen, ob und wie manipulativ der Artikel dahinter sein wird.

Männer vertreiben Asylbewerber aus Supermarkt und binden ihn an Baum (Quelle: https://mopo24.de/nachrichten/arnsdorf-netto-supermarkt-iraker-asylbewerber-bedrohen-kabelbinder-festbinden-69243)

Bürgerwehr geht auf kranken Flüchtling los (Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/arnsdorf-in-sachsen-buergerwehr-geht-auf-kranken-fluechtling-los-a-1095388.html)

Flüchtling randaliert in Supermarkt (Quelle: http://www.pi-news.net/2016/06/arnsdorf-fluechtling-randaliert-in-supermarkt/)

Angebliche Bürgerwehr greift Asylbewerber an (Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/arnsdorf-sachsen-fluechtling-buergerwehr-supermarkt)

Sächsische Bürgerwehr quält psychisch kranken Flüchtling (Quelle: http://www.stern.de/panorama/stern-crime/saechsische-buergerwehr-quaelt-psychisch-kranken-fluechtling-6881128.html)

Flüchtling im Supermarkt von Bürgerwehr aus dem Laden geworfen (Quelle: https://politikstube.com/arnsdorf-fluechtling-im-supermarkt-von-buergerwehr-aus-dem-laden-geworfen/)

Unschwer erkennt der geübte Leser, dass gewisse Tendenzen nicht zu leugnen sind. Zugegebenermaßen ist das Video nicht von bester Qualität, aber gewisse Sachverhalte lassen sich nicht leugnen.

Der Bedrohung mit der Weinflasche vorausgegangen war der Fakt, dass der Mann zuvor bereits zwei Mal im Netto erschienen war… Anschließend war der Mann so in Rage, dass er sich die Weinflasche schnappte und die Mitarbeiterin bedroht haben soll.

Es gibt nicht den geringsten Hinweis auf eine Bedrohungslage in der hier geschilderten Form. Schlimmstenfalls könnte man besorgt darüber sein, dass jemand, der sich in Aufregung befindet, eine Flasche in der Hand hält. Die Schlussfolgerung, dass der Iraker diese Flasche als Waffe einsetzen könnte, ist abenteuerlich, allerdings nicht völlig unwahrscheinlich. Aber er hat die Mitarbeiterin zu keinem Zeitpunkt mit der Flasche bedroht. Ob eine verbale Bedrohung vorlag, kann wegen den offensichtlich beidseitigen Verständigungsproblemen nicht zweifelsfrei geklärt werden.

Das rechtspopulistisch angehauchte Online- Magazin PI- News will sogar einen Diebstahl erkannt haben.

Ein gestern veröffentlichtes Video zeigt einen „Flüchtling“ in Arnsdorf (Sachsen), der beim Klauen zweier (Wein?)Flaschen in einem Netto-Supermarkt erwischt wurde.

Der Iraker befindet sich innerhalb des Netto- Marktes hinter der Kassenzone. Er hat weder die Flasche(n) eingesteckt noch ist aus der Situation zu schließen, dass er den Wein (?) stehlen wollte.

Schließlich kommen drei kräftige Männer einer Lokalen Bürgerwehr, nehmen dem „Flüchtling“ die Flaschen ab und eskortieren ihn nach draußen. Kurz vor dem Verlassen des Supermarktes will sich der Ladendieb losreißen und versucht gewalttätig zu werden. 

Die Darstellung des Vorfalls aus Sicht von PI- News verharmlost das durchaus vehemente Einschreiten jener Bürgerwehr und stellt den Iraker als gewalttätigen Ladendieb dar. Offensichtlicher kann man gar nicht mehr lügen…

Das Magazin „Der Stern“ übertreibt hingegen in die andere Richtung:

Es ist eine weitere Geschichte aus Sachsen, die einen erschreckenden Umgang mit Flüchtlingen dokumentiert: Im sächsischen Arnsdorf haben mehrere Männer einen Asylbewerber geschlagen, gewaltsam aus einem Supermarkt getragen und an einen Baum gefesselt.

In deren Auslegung der Geschehnisse wird der Eindruck vermittelt, als würde in Sachsen unverhohlen Lynchjustiz an unschuldigen Asylbewerbern betrieben. Auch diese Darstellung entspricht nicht den Tatsachen. Das Vorgehen der 3 oder 4 Männer, die den Iraker ohne vorherige Deeskalationsversuche gewaltsam überwältigten, war in dieser Form unangemessen.

Es ist ein beeindruckendes Paradebeispiel, wie manipulativ allein die Schlagzeilen wirken können, wenn man nicht die Möglichkeit besitzt, sich selbst ein Bild von den Vorkommnissen zu machen.

Den sprichwörtlichen „Vogel“ schießt allerdings der selbsternannte Oberpatriot der Retter des christlichen Abendlandes, Lutz Bachmann, ab.

LutzBachmannAusgerechnet jener Herr Bachmann, der keine Gelegenheit auslässt, alle ihm nicht gewogenen Medienvertreter als Lügenpresse zu beschimpfen, bedient sich ungeniert der falschen Behauptungen.

LutzBachmann2Seine Anhänger aus dem PEGIDA– Umfeld klatschen verbal Beifall und überschlagen sich quasi mit rassistischen Äußerungen und Pöbeleien.

Sie merken nicht einmal, wie sie sich selbst entlarven…

Wie entsteht Sozialneid?

22. April 2016

Neid ist zweifelsohne eine Charakterschwäche, deren Auswirkungen im Umfeld der Betroffenen eher unbemerkt bleiben. Umso heftiger entladen sich die Aggressionen auf vermeintliche als auch tatsächliche Benachteiligungen an anderer Stelle. Besonders auffällig wird es in sogenannten sozialen Netzwerken wie Facebook, wenn derlei Ursachen die ungebremste Wirkung darauf entfalten lassen.

Ein überaus geeignetes Bespiel liefert der Fall einer afghanischen Familie in Österreich. Bereits die Schlagzeile in der Krone- Zeitung befeuert die Debatte:

Afghanisches Paar kassiert 5682 € für Großfamilie

Nach der österreichischen Sozialgesetzgebung erhält die Familie tatsächlich für zwei Erwachsene und sieben minderjährige Kinder monatlich 2840,04 Euro. Hinzu kommen für zwei volljährige Kinder 837,76 Euro. Weitere 2004,80 Euro an Familienbeihilfe erhält die Familie für 2 von 9 Kindern wegen deren Behinderung.

Als sei das nicht schon genug Stoff für Empörung, hegt die Mutter offenkundig einen weiteren Kinderwunsch, was allerdings nur noch per künstlicher Befruchtung möglich sein wird. Für sämtliche Voruntersuchungen wie Ultraschalluntersuchung, Ambulanzbesuche, tägliche Blutabnahmen, Untersuchung der Samenqualität, gynäkologische Tests usw. übernimmt die Krankenkasse die Kosten.  Nur die Kosten für die In- vitro Fertilisation muss die Mutter aus Altersgründen selbst tragen.

Da kann einem braven Arbeitnehmer, der die Darlehn für sein kleines Eigenheim noch Jahrzehnte bedienen muss und sich deswegen keinen Luxus leisten kann, die sprichwörtliche Hutschnur hochgehen. Mehr als 2 Kinder fanden ohnehin in der Familienplanung keinen Platz, weil selbiger den Traum vom beschaulichen Eigenheim hätte finanziell platzen lassen.

Es treffen hierbei 2 gegensätzliche Lebensmodelle aufeinander, welche bei den meisten Betrachtern auf Unverständnis stoßen werden. Es gilt nicht ausschließlich in arabischen Ländern als Statussymbol für Anerkennung und Reichtum, viele Kinder zu haben. Doch der Verstand und die Vernunft sollten über derartige Auswüchse siegen und sei das Verlangen nach Kindern noch so groß. Die fehlende Verhütung spielt gelegentlich auch eine Rolle, aber in diesem Fall ganz sicher nicht. Anerkennung wird die Familie ohnehin in dieser Gesellschaft dafür nicht ernten und Reichtum, abgesehen von der beachtlich hohen Zahl des Nachwuchses, wird in Mitteleuropa  anders definiert.

Der gern beschriebene und oft kritisierte Integrationswille von Migranten erhält hiermit eine völlig neue Betrachtungsweise. Sofern man von einem Fehlverhalten ausgehen möchte, wird dieses ja geradezu von der Sozialgesetzgebung befördert. Denn auch eine einheimische Familie könnte diese Leistungen völlig legal in Anspruch nehmen. Es besteht also kein Grund, deswegen fremdenfeindliche Gelüste zu empfinden.

Eine moralische Verantwortung darf man jedoch von Empfängern staatlicher Unterstützung erwarten, denn es gehört im Kulturkreis, wo solche Sozialleistungen zum Standard einer Gesellschaft gehören, zum Selbstverständnis, dass man das unterstützende soziale Umfeld nicht übermäßig ausbeutet und dauerhaft das Ziel verfolgt, von der Nehmer- auf die Geberseite wechseln zu können. Wer unterhalb der Grenze zum statistisch definierten Reichtum sein Dasein fristet, fühlt sich zurecht diskriminiert, wenn Leistung und Arbeit letztendlich zum gleichen Ziel führen als hätte man sein Leben lang auf Staatskosten relativ erträglich dahin vegetiert. Und am Ende warte sowieso die Altersarmut…

Während in Afghanistan womöglich die Großfamilie als Lebensmodell zukunftssichernd sein mag, so ist das nicht in Ländern mit solidarischen Sozialsystemen übertragbar und führt schlimmstenfalls zu deren Kollaps. Aber 10 Kinder müssen auch irgendwie in Afghanistan versorgt werden, wo der Staat nicht üppig den Unterhalt bereitstellt. Böse Zungen unterstellen daher gar nicht so abwegig, dass solche Leute eher Wirtschafts- als Kriegsflüchtlinge repräsentieren.

Es handelt sich nach wie vor um einen zugegebenermaßen kuriosen Einzelfall, welcher allerdings verhängnisvolle Reaktionen auslösen kann. Nicht ohne Grund gibt es Überlegungen, die Anreize der Sozialsysteme zu beschränken. Die Kapazitäten der Sozialsysteme sind nicht unbegrenzt und die Solidargemeinschaft muss die Mittel mit immer höherem Aufwand erwirtschaften. Je mehr Migranten hinzukommen, wovon nur ein Bruchteil nach Jahren selbst als Steuerzahler das Sozialsystem mitfinanzieren wird, müssen Maßnahmen wie beispielsweise eine Geburtenkontrolle zumindest auf freiwilliger Basis die Überlastung ausbremsen. Gelingt das nicht, bleibt es nicht aus, dass die Sozialleistungen gekürzt werden müssen. Das Argument, dass die Arbeitgeber händeringend nach Arbeitskräften verlangen, ist hoffentlich als scheinheiliges Druckmittel für den Konkurrenzkampf auf dem Niedriglohnsektor entlarvt worden.

Das Sozialamt der Welt, wie in gewissen Kreisen Länder wie Deutschland und Österreich abfällig beschrieben werden, wirkt augenscheinlich wie ein Magnet auf Menschen, die im Elend und ohne jegliche Perspektive in allen Teilen dieser Welt leben, die seit Jahrhunderten von den Industrienationen ausgebeutet wurden. Unsere so vorbildlichen Sozialsysteme wurden nicht selten auf dem Rücken derer errichtet, die nun hoffnungsvoll auf den Luxus einer quasi anderen Welt blicken.

Das eigentliche Problem dieser Welt ist seit je her das immer größer werdende Gefälle zwischen arm und reich. Eine winzige Elite der Menschheit besitzt annährend alle Ressourcen, in welcher Form auch immer. Diese weigern sich beharrlich wie erfolgreich, etwas von ihrem Reichtum abzugeben und werden von der Gier angetrieben, noch mehr zu besitzen. Dabei würden all die reichen und mächtigen Leute nicht einmal arm werden, wenn sie den Rest der Welt aus dem Elend befreien würden. So viele Probleme würden sich dann sogar von selbst lösen. Es fehlt einzig der Wille oder ist es eher eine bizarre Form von Neid?

Wenn die politische Alternative in die Sackgasse führt…

15. März 2016

Die Alternative für Deutschland (AfD) marschiert mit braunen Stiefeln und offenem Rassismus quer durch die Republik geradewegs in die Parlamente. Einzig mit einem bissigen Affront gegen die zugegebenermaßen desaströse Flüchtlingspolitik der Bundesregierung rekrutiert diese Partei ihre Wähler. Die einstigen Euro- Kritiker verwandelten sich in Islam- Kritiker. Der Erfolg basiert lediglich auf einer breit angelegten Hetzkampagne gegen das Establishment. Rechtsextreme, die schon immer das bestehende System als Feindbild betrachteten sowie fast alle Facetten unzufriedener Menschen konnten mit einfachen Parolen politisch eingesammelt werden. Das war nicht schwer, weil die etablierten Parteien schon lange ihre Bodenhaftung verloren hatten und die Sorgen der Menschen ignorierten.

Die AfD ist spätestens im März 2016 im Politikbetrieb angekommen. Zumindest wenn die Wähler dieser als rechtspopulistisch beschriebenen Partei den Entwurf des Grundsatzprogrammes gelesen und idealerweise verstanden hätten, könnten sie erahnen, wohin die Reise gehen sollte. Abgesehen von umfassender Kritik am Flüchtlingsmanagement der Bundesregierung erhält man von der AfD allerdings auch keine eigenen Lösungsansätze. Brisanter stellen sich diverse Passagen in diesem Pamphlet dar:

Demokratie: Volksabstimmungen. Nach Schweizer Vorbild.

Was die AfD für die Entscheidungsfindung für die gesamte Republik anstrebt, setzt diese Partei innerparteilich selbst nicht um. In der Bundessatzung der AfD §11 bekennt sich die Partei zum üblichen Delegiertensystem. Wer sich bereits mit direkter Demokratie beschäftigt hat, kennt jene organisatorische Herausforderung. Die AfD beschreitet allerdings die gleichen Wege wie die meisten etablierten Parteien auch. Eine Partizipation an politischen Prozessen innerhalb der Partei bleibt 600 Delegierten vorbehalten.

Staat: Stark in den Kernkompetenzen. Für den Bürger.

Zumindest als ambitioniert darf man diese Passage im Grundsatzprogramm bezeichnen. Dort sollen alle hoheitlichen Aufgaben, abgesehen von Innerer und äußerer Sicherheit, Justiz, Auswärtiger Beziehungen und der Finanzverwaltung privatisiert werden. Soweit neoliberal würde sich nicht einmal die FDP aus dem Fenster lehnen.

Steuern: Gerecht durch AfD-Stufentarif. Grundfreibetrag erhöhen.

Zumindest die Überschrift erinnert an ein Angebot eines Versicherungsunternehmens. So unverständlich wie Versicherungsverträge klingt auch diese Steuerreform der AfD. Die Abschaffung der kalten Progression würde ja noch bei Normalverdienern weitgehend positive Auswirkungen zeigen. Jedoch wie die AfD das verwirklichen möchte, ist verwirrend. Begriffe wie „rechtsformneutrale Besteuerung“ und „identische Ertragssteuerbelastung“ lassen vermuten, dass vorwiegend Unternehmen steuerlich entlastet werden sollen.

Familie: Keimzelle unserer Gesellschaft. Unter dem Schutz des Grundgesetzes.

Zusammengefasst will die AfD die traditionelle Familie in Form von Vater, Mutter, Kind(er) als einzig unterstützungswürdiges Familienkonzept etablieren. Alleinerziehende sowie andere Familienmodelle sollen bestenfalls geduldet werden, aber keineswegs staatliche Unterstützung erfahren. Man kann sogar herauslesen, dass die Frau wieder vermehrt für den Haushalt zuständig sein soll.

Innere Sicherheit: Polizei stärken. Strafjustiz verbessern.

Beängstigend wirkt insbesondere die Forderung, das Strafmündigkeitsalter auf 12 Jahre zu senken. Also Kinder ab diesem Alter müssen für ihre Taten mit Haftstrafen rechnen, anstatt dass die Erziehungsberechtigten die Verantwortung zu übernehmen hätten.

Untersuchungshaft für Beschuldigte von rechtswidrigen Taten soll bei dringendem Tatverdacht schon möglich sein. Das bedeutet im Umkehrschluss, die Unschuldsvermutung soll abgeschafft werden.

Auf die Programmatik zur Asylpolitik wird an dieser Stelle nicht eingegangen. Kurios ist jedoch, dass die AfD einer bestimmten Religion im Grundsatzprogramm eine Passage widmet:

Islam: Gehört nicht zu Deutschland.  

Der Einfluss von PEGIDA ist nicht zu leugnen. Die Passage ist jedoch hanebüchen und bietet lediglich den patriotischen Spaziergängern dieser islamfeindlichen Bewegung eine programmatische Heimat an.

Klimaschutzpolitik: Irrweg beenden. Umwelt schützen.

Kohlendioxid ist laut AfD nützlich für die Umwelt und keineswegs für den Klimawandel verantwortlich. So könnte man kurz und bündig die Klimapolitik der AfD auf das Wesentliche reduzieren.

Erneuerbare-Energien-Gesetz: Abschaffen. Nicht reformierbar.

Es würde den Rahmen sprengen, wenn man diese Passage im Grundsatzprogramm auseinander nehmen würde. Wissenschaftliche Fakten werden ignoriert und einzig die Lobbyisten von Atom- und fossiler Energieträger sollen bedient werden.

Steuerrecht: Familiensplitting ja. Erbschaft- und Gewerbesteuer nein.

Die Erbschafts- und Gewerbesteuer soll nach Auffassung der AfD ersatzlos gestrichen werden. Davon profitieren ausschließlich Unternehmen und reiche Leute. Der oft skandierte Schlachtruf „Wir sind das Volk“ verstummt an dieser Stelle jäh.

Soziale Sicherheit in Not und Alter

Das bisherige Solidaritätsprinzip soll komplett als Notsystem umfunktioniert werden. Die Altersvorsorge soll privatisiert werden. Nur in absoluten Notfällen soll der Staat eingreifen, wobei Familien mit Kindern allen anderen Lebensmodellen gegenüber deutlich bevorzugt werden sollen. Wie das detailliert funktionieren soll, erfährt man im Grundsatzprogramm der AfD nicht.

Arbeit: ALG I maßgeschneidert.

Die AfD will auch das Arbeitslosengeld 1 als staatliche Leistung abschaffen und privatisieren. Betroffene müssen sich vorher entweder etwas angespart oder eine private Vorsorge getroffen haben.

Aktivierende Grundsicherung: Arbeit, die sich lohnt. Anstatt ALG II.

Eigentlich macht diese Passage die vorherige über ALG I überflüssig. Denn jeder, wobei das nicht definiert wird, soll eine Grundsicherung erhalten. Bei Arbeitnehmern mit zusätzlichem Verdienst soll sich die Grundsicherung mit wachsendem Verdienst reduzieren. Das Modell wirkt irgendwie unausgereift.

Rente: Kinder und Erziehung berücksichtigen. Flexibilität im Alter.

Die Anzahl der Kinder und die Erziehungsjahre sollen sich positiv auf die Rentenbezüge auswirken. Wie die Rücklagen der Renten gebildet werden, bleibt ungeklärt und erscheint abenteuerlich, wenn man die Punkte zum staatlichen Sozialwesen zusammenfassend betrachtet.

Unfall: Flexiblere Lösungen finden.

Gesetzliche Unfallversicherungen sollen abgeschafft werden und durch private Angebote ersetzt werden. Auch hier lohnt sich der Blick zurück auf andere Punkte in diesem Grundsatzprogramm.

Viele staatliche Sozialleistungen sollen privatisiert werden und gleichzeitig will man eine Grundsicherung einführen. Arbeitnehmer müssen hingegen ihre Sozialvorsorge beinahe komplett allein finanzieren, sollen aber das System der Grundsicherung finanzieren. Da drängen sich Widersprüche regelrecht auf.

Pflege: Die Familie nicht länger benachteiligen.

Auch im Pflegebereich soll weitgehend die Familie selbstverantwortlich Pflegebedürftige versorgen. Die Widersprüche im Grundsatzprogramm werden immer eklatanter. Nach der Vorstellung der AfD wird kaum noch ein Arbeitnehmer seine Familie versorgen können, wenn sein Arbeitslohn nicht utopisch ansteigen sollte.

Das Grundsatzprogramm der AfD katapultiert unsere Gesellschaft mindestens zum Anfang des 20. Jahrhunderts zurück. Die Idee, dass Großfamilien sich weitgehend autark versorgen und ein Familienmitglied mit seinem Einkommen den Lebensstandard sichert, ist weder zeitgemäß noch realisierbar. Der Sozialstaat nach derzeitigem Solidaritätsprinzip würde nicht mehr existieren. Gerade eine Vielzahl der AfD- Wähler profitieren vom aktuellen Sozialprinzip. Genau genommen könnten sich die als Feindbild auserkorenen Migranten eher mit einem Modell nach Art der AfD arrangieren, so denn sie als deutsche Staatsbürger hier noch leben dürften.

Quelle: AFD-Grundsatzprogrammentwurf

Gespaltenes Deutschland

16. Februar 2016

Wie bislang kein anderes Ereignis spaltete die aktuelle Flüchtlingskrise dieses Land in „besorgte Bürger“ und „Gutmenschen“, so als dürfte dazwischen kein Platz für ein gestaffeltes Meinungsspektrum existieren. Dabei sind es parteipolitische Zwänge, welche verhindern, dass vielfältige Nuancen in der Betrachtungsweise durchaus ihre Berechtigung besitzen.
Sobald Wahlkämpfe bevorstehen, geht bei Politikern der letzte Rest an Rationalität verloren. Plötzlich soll jener Mindestlohn, quasi das einzig verbliebene Erfolgskonzept einer ansonsten an Unfähigkeit implodierten Großen Koalition (CDU/CSU & SPD), zum Integrationswerkzeug abgestumpft werden. Ein derart wenig durchdachter Plan befördert lediglich Existenzängste bei Arbeitnehmern hervor, welche ohnehin die prekären Beschäftigungsverhältnisse ausfüllen. Damit wird ohne Not ein Konkurrenzkampf im Niedriglohnsektor befeuert. Augenscheinlich haben selbst die Initiatoren aus der CDU- Führungsriege ihren eigenen Blödsinn erkannt und diesen Vorschlag wieder entschärft oder aber auch nur auf die heftige Reaktion der SPD reagiert.
Die Fraktion „Wir schaffen das“, also die Merkel- CDU, möchte den Familiennachzug von Flüchtlingen drastisch reduzieren. Der eigentliche Grund hierfür wird natürlich nicht genannt. Denn nach einer an sich lobenswerten Willkommenskultur wurden die Kapazitätsgrenzen erreicht. Die Behörden waren und sind hoffnungslos überfordert. Solche Massen an Menschen wie sie seit Herbst 2015 nach Deutschland strömen, können logistisch und gesellschaftlich schlichtweg nicht in angemessener Zeit versorgt werden. Das eigentliche Problem ist der Ressourcenmangel, besonders im personellen Bereich bei Polizei und anderen staatlichen Institutionen, was einer jahrelangen Sparpolitik geschuldet ist. Weniger der Aufprall verschiedener Kulturen befeuert den Zuspruch rechtspopulistischer Brandstifter, sondern der desaströse Umgang der etablierten Parteien unisono mit den neuen Problemen.
Flüchtlinge sind keine schlechteren Menschen als die einheimische Bevölkerung. Die Zahl an Straftaten erhöht sich im Verhältnis zum Gesamtaufkommen unbedeutend. Flüchtlinge sind eine Bereicherung, insbesondere als Fachkräfte für einen Arbeitsmarkt mit Mangelerscheinungen. Flüchtlinge besitzen einen hohen Bildungsgrad und entschärfen ein kollabierendes Rentenproblem, was der demographische Wandel dieser überalterden Gesellschaft bescheren wird. Es werden etliche Gründe ins Feld der Argumente geführt, obgleich diese nach menschenrechtlichen Gesichtspunkten eigentlich unerheblich wären. Da spielt es inzwischen eine nebensächliche Rolle, dass jene Argumente zumindest durch die Realität deutlich ausgebremst wurden. Denn nur ein geringer Teil der Neubürger wird als Fachkraft den deutschen Arbeitsmarkt erobern. Der überwiegende Anteil der Migranten versinkt in den Auffangsystemen unseres Sozialstaates. Anstatt langfristig die Rentenlücke schließen zu können, werden kurz- und mittelfristig die Sozialsysteme an ihre Belastbarkeitsgrenzen gepresst. Die Solidargemeinschaft muss zusätzlich Leistungen erbringen. Und wer heute seinen Beitrag zu dieser Gesellschaft leistet, kann im Rentenalter nicht mehr darauf hoffen, noch würdevoll den Lebensabend verbringen zu können. Zweifelsohne sind es Ängste und Befürchtungen, die sich in allen Bevölkerungsschichten unterhalb der Elite an Superreichen manifestieren. Die Kluft zwischen arm und reich, welche ja beständig auseinander driftet, bereitet wenig Frohsinn bei solchen Perspektiven und belegt ein Versagen der Sozialpolitik der vergangenen Jahrzehnte.
Es ist geradezu ein bestelltes Feld für Hetzer und Rassisten, deren ideologische Abgründe tiefer nicht sein könnten. Wenn die Schafe sich der Obhut des Schäfers entziehen und Schutz beim Wolf suchen, muss der Schäfer seine Sorgfaltspflicht schon heftig vernachlässigt haben…
Immer mehr Leute erkennen in einer desolaten Flüchtlingspolitik auch ein Versagen jenes Rechts- und Sozialstaates, der im weltweiten Vergleich beeindrucken konnte und man sichtlich stolz darauf sein durfte. Doch wenn die eigentliche Solidargemeinschaft selbst immer weniger diese Solidarität erfährt, muss etwas gewaltig schief laufen. Wenn Parksünder härter bestraft werden als Vergewaltiger und Arbeitnehmer nach 40 Berufsjahren auf dem gleichen Lebensniveau verharren wie illegale Migranten, bekommt der Begriff „Sozialneid“ eine andere Aussagekraft.
Weder die Flüchtlinge, welcher vor Krieg und Verfolgung Schutz und Hilfe suchen, noch jene mit Argwohn beäugten illegalen Migranten, die vielmehr vor Elend und Perspektivlosigkeit ihre Heimat verlassen, sind schuld an einer desolaten Politik und an behördlichem Versagen.
Es sind die kleinen Randnotizen, die in den Mainstreammedien kaum Beachtung finden, welche ganze Gesellschaftsschichten in Zorn versetzen. Auf behördliche Anordnung werden Asylbewerber per Taxi auf Staatskosten zu Arztbesuchen chauffiert, während anderen Bedürftigen eher selten solche Premiumleistungen zu Teil werden. Die Begründung behördlicher Seite, dass man wegen fehlender Sprach- und Ortskenntnisse jener Asylsuchenden die Termine in den Arztpraxen sicherstellen wollte, stößt auf wenig Verständnis bei Rentnern. Wenn Migranten straffällig wurden und diese Vorkommnisse inzwischen hochsensibel von Ermittlern wie Medienvertretern behandelt werden, spielt die Herkunft offensichtlich eine wesentlichere Rolle als noch vor Jahren. Es ist für viele Leute schier unbegreiflich, dass traumatisierte Menschen im Zufluchtsland selbst gewalttätig werden und somit ein vorausgesetztes Gastrecht missbrauchen. Pauschalisierungen zerstören jede vernünftige Auseinandersetzung und werden gern von Rechtspopulisten mit manipulierten oder gar erfundenen Geschichten zusätzlich befeuert.
Es ist übrigens keine Einschränkung des Rechts auf Meinungsfreiheit, wenn Hetzparolen und Beleidigungen nicht geduldet werden. Einem Großteil der Bevölkerung, welchem über das Internet die Partizipation am politischen Geschehen ermöglicht wurde, ist offensichtlich noch nicht intellektuell soweit befähigt, an einer vernünftigen Debattenkultur teil zu nehmen. Wer sachlich die Flüchtlingspolitik kritisiert, ist noch lange kein Pegida- Sympathisant oder gar Nazi. Wer andererseits Verständnis für fremde Menschen aufbringt und Hilfsbereitschaft signalisiert, ist auch nicht gleich ein linksgrünversiffter Gutmensch. Dort wo die Fronten in vulgären Verbalschlachten aufeinander treffen, werden keine Lösungen gefunden. Irgendwo gibt es hoffentlich noch jene Menschen, die sich kompromissbereit an den Nahtstellen zwischen den Extremen begegnen und den Rest der Nation von einer Sachlichkeit begeistern können, ohne welche eine Lösung gar nicht möglich sein wird.

Wir schaffen das (nicht allein)!

25. Januar 2016

Selbst Österreich hat politisch aktuell eine Obergrenze eingeführt, um den Flüchtlingsstrom begrenzen zu wollen. Ob das praktisch gelingen wird und wie man reagiert, wenn das Kontingent erreicht wird, will niemand der Verantwortlichen konkret erklären. Die Balkanstaaten haben sich gegenseitig eingezäunt, wodurch das fiktive Flussbett des Flüchtlingsstroms kanalisiert wurde. Die Skandinavier haben immerhin wieder Grenzkontrollen eingeführt, um die unkontrollierte Einwanderung in der Griff zu bekommen.

Frau Merkels historisches Statement (Wir schaffen das) reduziert sich zunehmend auf Deutschland, während sich die europäische Staatengemeinschaft in einen Nationalismus zurück katapultiert, der eher an den Beginn des 20. Jahrhunderts erinnert. Das Abkommen von Schengen, was Reisefreizügigkeit innerhalb der EU als eine wesentliche Säule des europäischen Staatenkollektivs symbolisierte, droht ein unrühmliches Ende.
Die EU profiliert sich als zahnloser Tiger bei der Bewältigung der größten Flüchtlingskrise seit ihres Bestehens. Ausgerechnet Mitgliedsstaaten wie Polen und Ungarn, die gerne an den Vorzügen der europäischen Staatengemeinschaft partizipieren, wollen nicht begreifen, dass auch bei einem Solidarprinzip gelegentlich Verpflichtungen zu erfüllen sind. Einen gerechten Verteilungsschlüssel für Flüchtlinge in der EU umzusetzen, erweist sich komplizierter als seinerzeit die Mondlandung mit antiquierten Techniken, welche heute jedes Smartphone mit Leichtigkeit erbringen kann.

Aber auch die Bundesregierung und speziell Bundeskanzlerin Angela Merkel haben durch zu leichtfertiges und eigenmächtiges Handeln eine unkontrollierte Einwanderung in die EU und insbesondere nach Deutschland befördert. Der Vorwurf, das Dublin- Abkommen unterlaufen zu haben, muss sich Frau Merkel gefallen lassen. Dadurch wurde die sogenannte Balkanroute quasi zur Nonstop- Transitstrecke nach Österreich und Deutschland. Wie naiv muss man sein, zu glauben, dass die ausgesprochene Einladung der Bundeskanzlerin gegenüber allen Flüchtlingen nur bei jenen ankommen würde, die auch einen solchen Anspruch nach deutscher Asylgesetzgebung in Kombination mit der Genfer Flüchtlingskonvention besitzen?
Der sogenannte Rechtsruck in der Bevölkerung, womit man stets vom biederen Kleinbürger bis hin zum gewaltbereiten Neonazi alle berechtigten sowie unberechtigten Zweifler an dieser Flüchtlingspolitik in einer braunen Ideologiesoße verrührt, ist mindestens so pauschalisierend wie der gebetsmühlenartige Vorwurf des Generalverdachts von Flüchtlingen, wenn Straftaten aus diesem Umfeld bekannt werden.

Das Totalversagen der Bundesregierung findet seinen Ursprung nicht in der aktuellen Flüchtlingskrise, sondern reicht mindestens bis auf die Umsetzung der Agenda 2010 zurück. Seit Jahrzehnten konnte das Gefälle zwischen arm und reich nicht vermindert werden, sondern wurde sehr bewusst noch verstärkt. Sparmaßnahmen im öffentlichen Dienst rächen sich inzwischen deutlich sichtbar. Ebenso ist ein aufgezwungener Sozialabbau gegenüber der Bevölkerung nicht mehr vermittelbar, wenn nun plötzlich für die Neuankömmlinge die Geldquellen sprudeln und sogar die EU sich von der Türkei gegen eine Schutzgebühr von 3 Milliarden Euro erpressen lässt, die Flüchtlinge nicht mehr in die EU einreisen zu lassen.
Man muss kein Hellseher oder Prophet sein, um zu behaupten, dass die Finanzierung dieser gewaltigen Kosten jener desolaten Flüchtlingspolitik irgendwie generiert werden müssen. Wenn man noch vor einem halben Jahr Steuererhöhungen erwähnt hatte, wurde man belächelt und als Dummschwätzer tituliert. Inzwischen hört man von den energischsten Verfechtern solcher Maßnahmen, auch vom „Schwarznullminister“ Schäuble moderatere Töne. Ehrlichkeit hätte so manchem Regierungsvertreter besser gestanden als jene Heuchelei, welche nicht länger verborgen gehalten werden kann…

Kölner Silvesterinferno am Hauptbahnhof

5. Januar 2016

Inzwischen dürften die Vorfälle am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht 2015 durch alle Medien getrieben worden sein. Politiker verurteilen die Straftaten unisono. Die Polizei spricht sogar von Straftaten bisher ungeahnter Dimension. Eine unkontrollierbare Horde von annährend 1000 Personen nordafrikanischen oder nahöstlichen Erscheinungsbildes soll immer wieder in kleineren Gruppen Passanten, meist Frauen, eingekreist, sexuell belästigt und anschließend ausgeraubt haben. Immer mehr Opfer haben jene Straftaten bis hin zu mindestens einer Vergewaltigung zur Anzeige gebracht. Die Aussichten, die Täter zu ermitteln, sind eher gering. Harte Strafen werden gefordert und der Rechtsstaat biegt sich bereits rücklinks über das eigene Versagen.

Was würde die Täter denn tatsächlich erwarten, würde man welche überführen?

Um diese Fragen drücken sich alle politisch Verantwortlichen herum. Denn Sie wissen, dass die Justiz nicht die Spielräume einräumt, die wortgewandt in sämtlichen Stellungsnahmen umgangen werden.

Da ist die Rede von Diebstählen…

Wegen 2 gestohlener Flaschen Whisky wurde ein Täter zu 3 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. In einem anderen Fall wurden die Täter wegen gewerbsmäßigem Diebstahl und Hehlerei im Wert von 26000 Euro zu Wiedergutmachung mit einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nicht selten muss auch Schadensersatz geleistet werden. Eher selten kommt es zu einer Haftstrafe.

Was hat man wegen sexueller Belästigung zu befürchten?

In einem Urteil von 2013, wo ein Automechaniker einer Putzfrau an den Busen fasste, konnte sich der Täter erfolgreich gegen eine fristlose Kündigung zur Wehr setzen. Die Richter befanden, dass eine Entschuldigung von Seiten des Automechanikers und eine Abmahnung seines Arbeitgebers ausreichen würden.
Quelle: http://www.bag-urteil.com/20-11-2014-2-azr-651-13/

Der Nachweis einer sexuellen Belästigung und deren Ausmaß ist schwierig. Man kann demnach davon ausgehen, dass die Täter am Kölner Hauptbahnhof hiermit nicht belangt werden könnten.

Bei einer Vergewaltigung wird selbst die deutsche Justiz strenger…

5 Jahre Jugendhaft wegen besonders schwerer Vergewaltigung war das Ergebnis, wo der Täter anhand eines DNA- Tests überführt werden konnte. Es wurde jedoch auch im Revisionsverfahren durch den Bundesgerichtshof festgestellt, dass freiwillige DNA- Proben fortan nur zum Ausschluss der Spender verwendet werden und nicht in weitere Ermittlungen einfließen dürfen. Die mutmaßliche Vergewaltigung am Hauptbahnhof in Köln in jener Silvesternacht wird wohl kaum eine Verurteilung bewirken, wenn die Beweislage nicht erdrückend ist.

(Quelle: LG Osnabrück, Urt. v. 02.11.2011 – 3 KLs 10/11)

Das ernüchternde Fazit aus bereits bekannten Fällen ergibt, dass wohl keiner der Täter, selbst bei eindeutiger Überführung, wirklich ein hartes Strafmaß zu erwarten hätte.
Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass sich bei Asylbewerbern Straftaten nur dann negativ auf ihr Asylverfahren auswirken dürfen, wenn ein Urteil von mindestens 2 Jahren Haft ohne Bewährung gefällt werden würde.

Nachtrag:

Nach dem Krisentreffen verkündete die Oberbürgermeisterin von Köln, Henriette Reker, dass man nun einen Katalog mit Verhaltensregeln veröffentlichen will. Diese Verhaltensregeln sollen nicht etwa für mutmaßliche Täter gelten, sondern für potentielle Opfer, also in erster Linie Frauen. Man solle unter anderem eine Armlänge Distanz zu Fremden halten. Wie sinnlos eine solche Maßnahme für derart gefährdete Personen ist, kann jeder Besucher eines Rockkonzerts oder bereits einer Discothek widerlegen. Wer so etwas für möglich hält, lebt offensichtlich auf einem anderen Planeten. Die bereits vermutete Planlosigkeit der zuständigen Behörden wird dadurch untermauert. Opferschutz wird zur Selbstverpflichtung…

Faktencheck:

§ 53 (Aufenthaltsgesetz)
Ausweisung

(1) Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.

(2) Bei der Abwägung nach Absatz 1 sind nach den Umständen des Einzelfalles insbesondere die Dauer seines Aufenthalts, seine persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen im Bundesgebiet und im Herkunftsstaat oder in einem anderen zur Aufnahme bereiten Staat sowie die Folgen der Ausweisung für Familienangehörige und Lebenspartner zu berücksichtigen.

(3) Ein Ausländer, der als Asylberechtigter anerkannt ist, der im Bundesgebiet die Rechtsstellung eines ausländischen Flüchtlings genießt, der einen von einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Reiseausweis nach dem Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) besitzt, dem nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei ein Aufenthaltsrecht zusteht oder der eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzt, darf nur ausgewiesen werden, wenn das persönliche Verhalten des Betroffenen gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt und die Ausweisung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist.

(4) Ein Ausländer, der einen Asylantrag gestellt hat, kann nur unter der Bedingung ausgewiesen werden, dass das Asylverfahren unanfechtbar ohne Anerkennung als Asylberechtigter oder ohne die Zuerkennung internationalen Schutzes (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 des Asylgesetzes) abgeschlossen wird. Von der Bedingung wird abgesehen, wenn

1. ein Sachverhalt vorliegt, der nach Absatz 3 eine Ausweisung rechtfertigt oder
2. eine nach den Vorschriften des Asylgesetzes erlassene Abschiebungsandrohung vollziehbar geworden ist.

§ 54
Ausweisungsinteresse

(1) Das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt besonders schwer, wenn der Ausländer

1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden ist oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist,
2. die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet; hiervon ist auszugehen, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt oder er eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat oder er eine in § 89a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs bezeichnete schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs vorbereitet oder vorbereitet hat, es sei denn, der Ausländer nimmt erkennbar und glaubhaft von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand,
3. zu den Leitern eines Vereins gehörte, der unanfechtbar verboten wurde, weil seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet,
4. sich zur Verfolgung politischer oder religiöser Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zur Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht oder
5. zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufruft; hiervon ist auszugehen, wenn er auf eine andere Person gezielt und andauernd einwirkt, um Hass auf Angehörige bestimmter ethnischer Gruppen oder Religionen zu erzeugen oder zu verstärken oder öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften in einer Weise, die geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören,
a) gegen Teile der Bevölkerung zu Willkürmaßnahmen aufstachelt,
b) Teile der Bevölkerung böswillig verächtlich macht und dadurch die Menschenwürde anderer angreift oder
c) Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit, ein Kriegsverbrechen oder terroristische Taten von vergleichbarem Gewicht billigt oder dafür wirbt,
es sei denn, der Ausländer nimmt erkennbar und glaubhaft von seinem Handeln Abstand.

(2) Das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt schwer, wenn der Ausländer
1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist,
2. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist,
3. als Täter oder Teilnehmer den Tatbestand des § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Betäubungsmittelgesetzes verwirklicht oder dies versucht,
4. Heroin, Kokain oder ein vergleichbar gefährliches Betäubungsmittel verbraucht und nicht zu einer erforderlichen seiner Rehabilitation dienenden Behandlung bereit ist oder sich ihr entzieht,
5. eine andere Person in verwerflicher Weise, insbesondere unter Anwendung oder Androhung von Gewalt, davon abhält, am wirtschaftlichen, kulturellen oder gesellschaftlichen Leben in der Bundesrepublik Deutschland teilzuhaben,
6. eine andere Person zur Eingehung der Ehe nötigt oder dies versucht,
7. in einer Befragung, die der Klärung von Bedenken gegen die Einreise oder den weiteren Aufenthalt dient, der deutschen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde gegenüber frühere Aufenthalte in Deutschland oder anderen Staaten verheimlicht oder in wesentlichen Punkten vorsätzlich keine, falsche oder unvollständige Angaben über Verbindungen zu Personen oder Organisationen macht, die der Unterstützung des Terrorismus oder der Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verdächtig sind; die Ausweisung auf dieser Grundlage ist nur zulässig, wenn der Ausländer vor der Befragung ausdrücklich auf den sicherheitsrechtlichen Zweck der Befragung und die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben hingewiesen wurde,
8. in einem Verwaltungsverfahren, das von Behörden eines Schengen-Staates durchgeführt wurde, im In- oder Ausland

a) falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels, eines Schengen-Visums, eines Flughafentransitvisums, eines Passersatzes, der Zulassung einer Ausnahme von der Passpflicht oder der Aussetzung der Abschiebung gemacht hat oder
b) trotz bestehender Rechtspflicht nicht an Maßnahmen der für die Durchführung dieses Gesetzes oder des Schengener Durchführungsübereinkommens zuständigen Behörden mitgewirkt hat, soweit der Ausländer zuvor auf die Rechtsfolgen solcher Handlungen hingewiesen wurde oder
9. einen nicht nur vereinzelten oder geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften oder gerichtliche oder behördliche Entscheidungen oder Verfügungen begangen oder außerhalb des Bundesgebiets eine Handlung begangen hat, die im Bundesgebiet als vorsätzliche schwere Straftat anzusehen ist.

Darf Hass zur Meinung werden?

16. Dezember 2015

Justizminister Heiko Maas hat Hasskommentaren im Internet, speziell auf Plattformen wie Facebook und Twitter den Kampf angesagt. Hierzu hat er Unterstützung dieser Internetkonzerne sowie auch von Google eingefordert. „Gut gemeint“ ist noch lange nicht „gut gemacht“.

Im Prinzip ist es mehr als freiwillige Selbstkontrolle jener Internetkonzerne zu betrachten, so existiert diese Hate Speech Task Force bestenfalls auf dem Papier und als Schattenkrieger im Dienste dieser Unternehmen. Ob sich die Task Force des Justizministers bewährt, will Heiko Maas erst im Frühjahr 2016 bewerten. Aber man kann ja durchaus mal den Selbstversuch wagen.

Ein grenzwertiger Facebook- Beitrag soll als Beschwerdegrundlage dienen:

Quelle: Facebook

Quelle: Facebook

 

Ob juristisch tatsächlich ein Straftatbestand in Form von Verleumdung, Beleidigung oder gar Volksverhetzung vorliegt, können die Facebook- Zuständigen womöglich gar nicht einschätzen. Pauschal wird eine religiöse Volksgruppe für den Tod von über 7000 Deutschen verantwortlich gemacht. Untermauert wird diese Behauptung durch Abbildungen eines Mannes mit erheblichen Gesichtsverletzungen.

Die Zuständigkeit und auch Zugriffsmöglichkeit der Facebook- Task Force endet jedoch, sobald man dem Link folgt. Man gelangt zum Ursprungsartikel, der diese heftigen Beschuldigungen aufstellt. Dennoch bietet Facebook ja die Möglichkeit, fragwürdige Beiträge zu beanstanden.

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Darüber hinaus ist der Wahrheitsgehalt der Geschichte auch nicht unerheblich.

Besonders fragwürdig ist die Behauptung durch die Mengenangabe der angeblichen Tötungsdelikte. Woher hat der Autor sein Wissen darüber? Eine Quelle wird nicht angegeben, was vermutlich auch gar nicht möglich ist. Die Filterung der Kriminalstatistiken seit deren erster Erhebung nach Moslems, die deutsche Staatsangehörige ermordet haben sollen, ist quasi unmöglich. Aus dem Kontext geht sinngemäß hervor, dass es sich um Tötungsdelikte in Deutschland handeln müsste, was die Zahl besonders hoch erscheinen lässt. Anderen Medien wird unterstellt, dass sie jene „Fakten“ absichtlich verschweigen würden. Zudem wird eine Politikerin der Partei „Die Linke“ diskreditiert. Inwieweit jene Frau Löchner sich geoutet oder Satire betrieben hat, ist für diese Betrachtung völlig irrelevant.

Interessanter und auch wichtiger sind die Stellungnahme der Person auf der Abbildung und die Umstände seiner Verletzungen.

Quelle: Facebook

Quelle: Facebook

 

Der Geschädigte wehrt sich selbst gegen Instrumentalisierungen seines schrecklichen Erlebnisses. Somit wurde der Sachverhalt auch nachhaltig geklärt und der Zusammenhang zwischen den Bildern und dem dazugeschriebenen Text beweiskräftig auseinander dividiert. Lediglich die Erwähnung, dass die Täter vermutlich einen Migrationshintergrund aufweisen, war Anlass genug, darum eine wilde, empörende Geschichte zu spinnen, welche durchaus einen Affront gegen Muslime beinhaltet.

Verschiedene Medien berichteten über den Vorfall:

Morgenweb

Focus

Spannend ist nun allerdings auch, wie Facebook mit der Verbreitung dieses Beitrages umgeht, der ja die Persönlichkeitsrechte einzelner Personen verletzt und auch die Muslime als Volksgruppe für eher hypothetische Morde anklagt.

Update 17.12.2015

Facebook hat inzwischen diese Beschwerde geprüft. Hier das ernüchternde Ergebnis, welches den Vorstoß von Bundesjustizminister Heiko Maas ad absurdum führt:

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