Das Ei des KolumGlobus

Die Handelskette GLOBUS wirbt mit ihrem neuen Eiersortiment im Internet:

http://www.globus.de/de/magazin/nachgefragt/ein_ei_wie_das_andere_/ein_ei_wie_das_andere_.html

Aufgefallen wäre mir diese Strategie eigentlich nicht, wenn ich nicht über Wochen das Fehlen von Freiland- Eiern in dem Markt meines Vertrauens vermisst hätte. Statt der Freilandeier wurde seit April dieses Jahres eine neue Packung Eier ins Sortiment aufgenommen.

Es handelt sich um Bodenhaltungs- Eier mit dem Siegel „Tierschutz geprüft

Die Erklärung hierfür findet man ebenfalls auf der Internetpräsenz von GLOBUS:

Tierschutz geprüft

Das Siegel „Tierschutz geprüft“ hat der KAT gemeinsam mit den deutschen Tierschutzorganisationen „Deutscher Tierschutzbund e.V.“, „Bundesverband Tierschutz e.V.“ und „Bund gegen den Missbrauch der Tiere e.V.“ entwickelt. Die Anforderungen an das Halten von Legehennen gehen sogar noch über den KAT-Standard hinaus. Ziel ist eine besonders artgerechte Haltung für Legehennen in Boden- und Freilandbetrieben. So liegt beispielsweise die Gruppengröße dieser Haltungsform bei nur 1.500 Hennen. Das Kürzen der Schnäbel ist verboten und die Hühner erhalten hochwertiges Futter ohne Gentechnik.

Mir bekannte Tierschutzaktivisten betrachten dieses Siegel mit Skepsis. Im Grunde ist es ein Widerspruch, Betrieben mit Legehennen in Bodenhaltung ein Tierschutz- Siegel zu zugestehen. Insbesondere, wenn Eier aus Freilandhaltung jenes Siegel nicht tragen, beschleicht mich der Verdacht, dass man hier einen gehobenen Standard suggeriert, dem diese Art der Tierhaltung gar nicht gerecht werden kann.

Der Verweis auf eine Gruppengröße von 1500 Hennen hat keinerlei Aussagekraft, wenn die Angabe des Areals, auf welchem sich die Tiere frei bewegen können, fehlt.

Das Kürzen der Schnäbel ist im Grunde verboten und keineswegs ein hervorzuhebendes Merkmal eines Siegels, welches den Tierschutz hervorheben soll. Die Albert- Schweitzer- Stiftung erklärt es folgendermaßen:

Aus tierschutzrechtlicher Sicht ist das Schnabelkürzen nur in Ausnahmefällen erlaubt. Das bedeutet, dass alle Fälle geprüft werden müssen. Erst dann, wenn es keine Alternativen zum Schnabelkürzen gibt, dürfen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. In der Praxis werden die Ausnahmegenehmigungen aber immer und ohne jede Nachfrage erteilt. Damit befindet sich der Tierschutz (mal wieder) in einer Situation, in der er um gesetzeskonforme Bedingungen kämpfen muss.

Quelle: http://albert-schweitzer-stiftung.de/kampagnen/schnabelkuerzen-beenden

Des Weiteren wird diese Prozedur so charakterisiert:

Das Schnabelkürzen ist eine Prozedur, die bei praktisch allen Küken vorgenommen wird, die später als Legehennen in Boden- und Freilandhaltungen Eier legen müssen. Die mit Nerven durchsetzten Schnabelspitzen werden dabei mit einer heißen Klinge oder einem Laser abgetrennt, um zu vermeiden, dass die Hennen sich später gegenseitig verletzen oder gar töten.

Das Schnabelkürzen ist ein typisches Symptom der Massentierhaltung: Die Tiere werden den schlechten Haltungsbedingungen angepasst, anstatt die Haltungsbedingungen den Tieren anzupassen. Wären die Bedingungen nicht so schlecht und weniger stressverursachend, würden die Verhaltensstörungen Federpicken und Kannibalismus gar nicht erst entstehen.

Auch der Hinweis, dass keine genmanipulierten Futtermittel verwendet werden, ist reine Makulatur. Der Anbau von genmanipulierten Futtermitteln ist bislang in der EU verboten. Leider existiert eine Gesetzeslücke, die es eben nicht verhindert, dass solche Futtermittel importiert und verfüttert werden. Es gelangen somit quasi durch die Hintertür gentechnisch veränderte Substanzen in den Nahrungskreislauf.

Genau genommen besitzt also dieses Siegel keine besonderen oder gar erwähnenswert höheren Standards als die übliche Bodenhaltung. Man grenzt sich, wenn man es so ausdrücken möchte, lediglich gegen noch schlimmere Zustände in der Tierhaltung ab.

Alle Beteiligten an dieser Siegelvergabe habe ich um eine Stellungnahme gebeten. Darauf bin ich gespannt…

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