Alternative Lösungsansätze zur geplanten Reform des Erneuerbare- Energien- Gesetzes durch die Bundesregierung (Strompreisbremse).
Durchschnittliche Zusammensetzung des Strompreises von Haushaltskunden Stand März 2013 laut Bundesnetzagentur:
- Energieerzeugung & Vertrieb ist ein variabler Bestandteil und wird vom Markt reguliert. Hierauf hat der Verbraucher Einfluss, indem er einen günstigen Tarif wählt.
- Netzkosten werden dagegen weitgehend von der Bundesnetzagentur reguliert. Dieser Anteil der Kosten ist relativ konstant.
- Über die Hälfte des Strompreises muss für Umlagen, Steuern und Abgaben aufgebracht werden.
Lösungsansatz Steuern:
Die Stromsteuer wurde 1999 eingeführt, um absichtlich Energie zu verteuern, damit die Bürger zum nachhaltigen und sparsamen Umgang mit Energie angehalten werden. Außerdem werden damit Sozialleistungen wie die Rentenversicherung gegenfinanziert. Delikat an den aktuellen Stromsteuersenkungsplänen von FDP, SPD, Bündnis90/Grüne und Linken ist der Umstand, dass damals die Rot- grüne Regierungskoalition genau diese Steuer einführte. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für Unternehmen, sich von der Stromsteuer (auch Öko- Steuer genannt) teilweise befreien zu lassen, was Privathaushalten nicht möglich ist.
In der Tabelle erkennt man deutlich, dass der Steueranteil beim Strom den deutschen
Industriepreis erheblich beeinflusst.
Die Endkundenpreise sind kontinuierlich, aber moderat im Verhältnis zu anderen lebensrelevanten Gebrauchsgütern gestiegen. Die Abgaben bilden dabei den entscheidenden Faktor. Eine Senkung der Steuern bewirkt folgerichtig einen günstigeren Strompreis für Privatkunden, weniger für Industriekunden, die ja bereits in weiten Teilen privilegiert sind. Auch müssen die dadurch entstehenden Haushaltslücken an anderer Stelle aufgefangen werden, möchte der Staat keine Einnahmeverluste hinnehmen. Die Bürger sollen transparent erkennen dürfen, welche Konsequenzen derartige Steuersenkungen nach sich ziehen werden. (Ein populistischer Wahlkampf mit Steuergeschenken lehnt die Piratenpartei ab.) Steuersenkungen beim Strom sollten daher sehr behutsam in Erwägung gezogen und ehrlich den Bürgern vermittelt werden. Einnahmeverluste werden bekanntermaßen an anderer Stelle kompensiert, so dass diese Maßnahme dann keinen sinnvollen Effekt zeigen würde. Das gilt es unmissverständlich zu kommunizieren.
Lösungsansatz EEG- Umlage Befreiung:
Die Befreiung stromintensiver Unternehmen aus der EEG- Umlage muss im Idealfall komplett beendet werden. Wie man anhand der Stromsteuer nachvollziehen kann, sind die deutschen Unternehmen bereits gegenüber den Privatkunden vielfältig privilegiert worden. Außerdem kommt die FÖS- Studie zu dem Schluss, dass deutsche Unternehmen im europäischen Wettbewerb keineswegs benachteiligt sind. Es ergibt somit keinen Sinn, weiterhin die EEG- Umlage ungerecht ausschließlich auf nicht privilegierte Stromkunden zu verteilen. Mindestens müssen die Bewilligungskriterien deutlich restriktiver von unabhängiger Stelle beurteilt werden.
Laut einer aktuellen Liste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stieg durch die Änderung der Antragsbewilligungsgrenze von 10 GWh/a auf 1GWh/a die Zahl der privilegierten Unternehmen von 734 auf 2057 bei einer Gesamtabnahmekapazität von 107477 GWh an. Dadurch wurden die verbliebenen Stromabnehmer mit Beginn des Jahres 2012 erneut stärker belastet. (Quelle: www.bafa.de) (Anmerkung: die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP ist für diese Manipulation am EEG maßgeblich verantwortlich.)
Lösungsansatz Offshore- Haftungsumlage:
Seit Jahresbeginn 2013 fallen konkret Entschädigungen für Betreiber von Offshore- Windparks an, wenn deren erzeugter Strom nicht eingespeist werden kann.
„Die Kosten für den Ausbau der Offshore-Windenergie sollen zwischen Windparkbetreibern, Übertragungsnetzbetreibern und Stromkunden aufgeteilt werden.“ Dies betonte Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag. „Es ist aber eine Regelung, die die Kosten begrenzt.“
Die aus den Haftungsregeln entstehenden Mehrkosten sind für die privaten und gewerblichen Stromverbraucher begrenzt. Für Verbraucher betragen sie 0,25 Cent pro Kilowattstunde.
Die Netzbetreiber haften bei grober Fahrlässigkeit zunächst mit maximal 110 Millionen Euro für die Verzögerung. Dies gilt auch bei leichter Fahrlässigkeit mit 17,5 Millionen Euro pro Fall, bevor der Verbraucher einspringt.
Schadensfälle und Maßnahmen zur Schadensminderung müssen von den Betreibern der Übertragungsnetze dokumentiert und im Internet veröffentlicht werden. Nach drei Jahren werden die Regelungen evaluiert.
Primär ist es wichtig, dass die Netzinfrastruktur aufgebaut wird. Sekundär ist die Errichtung von Windrädern in Nord- und Ostsee, solange nicht gewährleistet werden kann, dass der erzeugte Strom auch transportiert werden kann. Weitaus sinnvoller wäre die Konzentration auf dezentrale Energiegewinnung, was zudem Kosten für den Netzausbau einsparen könnte. Nicht unterschlagen werden sollte die Tatsache, dass unabhängig von der Energiewende eine umfassende Erneuerung der maroden Stromnetze längst überfällig ist. Die Offshore- Haftungsumlage gibt somit den Betreibern von Windparks Investitionssicherheiten, die gar nicht notwendig sind. Im Extremfall verleitet dieses Gesetz dazu, erzeugte Windenergie sinnlos verpuffen zu lassen, wenn die Offshore- Anlagen schneller als die Netze fertiggestellt werden. (Anmerkung: die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP ist für diese Manipulation am EEG maßgeblich verantwortlich.)
Lösungsansatz EEG- Umlage- Paradoxon:
Im EEG wurden degressive Vergütungssätze über einen definierten Zeitraum festgesetzt, um Anreize zu schaffen, dass sowohl Unternehmen wie auch Privathauhalte in erneuerbare Energieformen investieren. Dies gelingt in dieser Größenordnung üblicherweise nur erfolgreich mit einer weitreichenden Investitionssicherheit. Die Degression soll Innovation und Fortschritt herausfordern. Neben diesen Subventionen für erneuerbare Energien addieren sich natürlich weitere Kosten wie zum Beispiel für die Netzinfrastruktur hinzu. All diese Kosten bilden eine Bringschuld, welche über die EEG- Umlage bezahlt werden muss. Auf der anderen Seite wird Strom an der Börse dadurch im Gesamten günstiger, je mehr EEG- Strom eingespeist wird. Jedoch sollen die Verkaufserlöse die Energiewende gegenfinanzieren. Dazu wird die Differenz der Kosten für die Energiewende und der erwirtschafteten Erlöse herangezogen. Leider führt ein immer größer werdender Anteil von EEG- Strom dazu, dass durch den daraus resultierenden Verfall des Strompreises die Differenz für die Ermittlung der EEG- Umlage größer wird. Somit wurde ein Paradoxon geschaffen, was dem eigentlich gewollten Effekt entgegen wirkt. Die EEG- Umlage wird rechnerisch größer und wirkt sich negativ auf den Endkundenpreis aus.
Da es völlig absurd erscheint, dass die Energiewende sich selbst behindert, indem durch Öko- Strom der Börsenpreis fällt, aber durch eine fragwürdige Rechenformel der Endkundenpreis steigt, liegt es nahe, diese Berechnungsgrundlage zu überdenken und ihr die unsinnige Antiproportionalität zu rauben.
Der sogenannte Merit- Order Effekt ist maßgeblich für die Preisgestaltung verantwortlich. Mit diesem Regelwerk wird die Reihenfolge der Energieformen gesteuert, um möglichst günstige Bedingungen zu schaffen.
Immer die Energieformen mit den geringsten Grenzkosten werden zuerst in die Netze eingespeist. Das ist eindeutig zuerst EEG- Strom, was sogar im EEG festgeschrieben ist. Danach werden je nach Nachfrage die anderen Energieträger nach ihren Grenzkosten gestaffelt hinzugeschaltet. Daraus ergibt sich, dass teure Energieträger aus der Versorgungskette immer weiter zurück gedrängt werden, je mehr EEG- Strom bereitgestellt werden kann. Aber auch die besseren Regulierungsmöglichkeiten von Kraftwerken gegenüber wetterabhängigem Solar- oder Windstrom besitzen als Kompensatoren zurzeit eine sinnvolle Rolle in diesem komplexen System. Es ist wichtig, die gesamte Energieversorgung als genau ein System mit vielen sich ergänzenden Komponenten zu betrachten, wobei die moderneren mit der Zeit die älteren, in der Regel konventionellen Energieträger sowohl aus ökologischer als auch ökonomischer Sicht ablösen sollen. Dementsprechend sollte man die EEG- Umlage auch aus dem Gesamtsystem heraus berechnen, denn von den Vorteilen des Ökostroms profitiert schließlich der gesamte Energiemarkt. Dass zum Beispiel endliche Energieträger wie Öl oder Kohle langfristig auf der Strecke bleiben werden, ist abzusehen und darauf muss eben reagiert werden. Knappe Ressourcen erhöhen als Nebeneffekt auch die Preise.
Eine Strompreisbremse, die einseitig den Ausbau der erneuerbaren Energien behindert, wird letztendlich die Preise sogar in die Höhe treiben. Um einen sauberen Vergleich führen zu können, muss man EEG- Strom mit den Vollkosten eines neuen Kraftwerks ins Verhältnis setzen. Da aber wiederum die Erneuerbaren Teil eines Systems mit Netzen, Backup- Kapazitäten und Speichern sind, müsste man wissenschaftlich korrekt das neue System mit einer Fortschreibung des alten Systems vergleichen. Das heute dominierende fossil- nukleare System würde in diesem Vergleich den erneuerbaren Energien nicht Stand halten. Betrachtet man auch die jeweiligen Subventionen im Zeitraum zwischen 1970 und 2012, wird deutlich, dass die erneuerbaren Energien im Vergleich recht passabel abschneiden.
Erneuerbare Energien |
67 Mrd. Euro |
Braunkohle |
87 Mrd. Euro |
Kernenergie |
213 Mrd. Euro |
Steinkohle |
311 Mrd. Euro |
Im Grunde finanziert die EEG- Umlage also nicht allein die Kosten für die Energiewende bezogen auf erneuerbare Energien, sondern sie finanziert ein komplett neues und Zukunft orientiertes Gesamtenergiekonzept. Dementsprechend sollte die EEG- Umlage auch so ausgestaltet werden, dass sie alle Faktoren berücksichtigt. Das EEG- Paradoxon muss endlich beendet werden, wobei der Schlüssel des Erfolges maßgeblich in einer trivialen Berechnungsformel verborgen ist. Das Sparpotential durch erneuerbare Energien gegenüber fossilen und nuklearen Energiegewinnungsmethoden muss in der EEG- Umlage Berücksichtigung finden.
Anmerkung:
Sicher gibt es noch weitere Aspekte, die sich auf die Energiewirtschaft auswirken, wie beispielsweise der Zertifikatshandel mit CO2- Emissionen. Ein so komplexes wie auch kompliziertes Thema sollte daher wissenschaftlich von Experten begleitet werden und nicht allein politisch entschieden werden. Entscheidend sollte bleiben, dass größtmögliche Gerechtigkeit bei der Umsetzung des Projektes „Energiewende“ vor Einzelinteressen gestellt wird.
PDF- Version zum Download: http://oberthal-online.de/piraten/eeg-umlage.pdf