Leistungsschutzrecht – der Blinddarm des Urheberrechts

Welche Leute betrifft in welcher Form das Leistungsschutzrecht?

http://www.youtube.com/watch?v=wRVGzhD60S4&list=UUw-Vgt3nHhxcE-OTGC_PKMg&index=1&feature=plcp

Der Konsument sucht sich das aus, was ihm am besten gefällt. Viele nutzen nach wir vor am liebsten „tote Bäume“ (Zeitungen & Magazine). Das Internet bietet eine Alternative, zum großen Teil sogar kostenlos und vielfältig.

Verlagsgesellschaften kümmern sich um Produktion und Verbreitung und Vervielfältigung von redaktionellen Inhalten.

Kommerzielle Raubkopierer sind Nutzer, die diese Inhalte umsonst kopieren und kommerziell verwerten. Das ist strafbar und verursacht Schaden für die Branche.

Blogger sind meist Hobbyautoren, die eigene Inhalte zur Verfügung stellen oder bereits existierende Inhalte neu aufbereiten, analysieren oder anders interpretieren. Das ist nicht illegal, aber durch das komplizierte Urheberrecht kann gelegentlich ein Verstoß vorkommen.

Autoren sind Schöpfer geistigen Eigentums. Ob man ein Buch schreibt, ein Musikstück oder ein Artikel in der Zeitung oder in einem Blog, all diese Leute sind Autoren und besitzen das Recht am eigenen Werk.

Um allen beteiligten Gruppen gerecht werden zu wollen, versucht man dies über das sogenannte Leistungsschutzrecht. Das wäre soweit auch in Ordnung, würden dabei nicht die Ansprüche der Verwerter über alle anderen gestellt werden.

Der Autor eines Artikels ist der Schöpfer des entsprechenden geistigen Eigentums. Dazu gehört auch eine intensive Recherchearbeit und eine gewisse kreative Gabe, ein Werk von allgemeinem Interesse zu erzeugen. Handelt es sich um einen Romanautor, ist der Aufwand deutlich besser zu kalkulieren als wenn ein Journalist eine brisante Story unter Zeitdruck zusammenbastelt. Der (private) Blogger bewegt sich sehr variabel dazwischen. Ob nun Buchautor oder Zeitungsredakteur, das Ergebnis der jeweiligen Leistung soll gerecht entlohnt werden. Nicht zuletzt wird der Erfolg von der Nachfrage bestimmt.

Ein Vergleich mit anderen Berufsgruppen soll nicht von Beginn an ausgeschlossen werden. Softwareentwickler erarbeiten im Prinzip auch Inhalte, welche dem geistigen Eigentum zugesprochen werden können. Sind sie Angestellte eines Unternehmens und erhalten ein monatliches Einkommen, so beschwert sich niemand aus dieser Berufsgruppe, wenn die Firma mit dem Ergebnis dieser Arbeit ein Vielfaches verdient. Ist das Geschäftsergebnis besonders gut, werden die Mitarbeiter gelegentlich am Erfolg zusätzlich beteiligt. Dieses Konzept wird gesellschaftlich akzeptiert. Freiberufler handeln entsprechende Vergütungen mit Verwertern aus oder schließen entsprechende Verträge ab. Wieso gibt es kaum Beschwerden aus dieser Richtung bezüglich des Urheberrechts?

Auch Software besitzt den Status, kopierfähig zu sein. Es besteht also die gleiche Gefahr wie bei redaktionellen Inhalten, dass diese Software kopiert und unrechtmäßig weiter vertrieben werden kann. Die Vertriebswege von Softwareprodukten unterscheiden sich nicht sonderlich von denen der Autoren von Printmedien. Die Digitalisierung hat hier neue Möglichkeiten geschaffen, die sowohl Fluch als auch Segen für die Verlage darstellen. So war es vor Jahrzehnten noch deutlich mühsamer, Printerzeugnisse herzustellen. Über die Effizienz von Schreibmaschinen gegenüber Computern muss man sich sicherlich nicht auslassen. Die Produktion wurde durch die digitale Revolution erheblich vereinfacht und auch effektiver. Die einfache Vervielfältigungsmöglichkeit ist aber gleichsam zum Problem geworden. Die Verlage haben erkannt, dass das Internet ihr ursprüngliches Geschäftsmodell nachhaltig verändert. Sie haben dieses neue Medium auch für sich erschlossen und müssen nun leidvoll erfahren, dass ihre Inhalte plötzlich unkontrolliert verbreitet werden. Dagegen lässt sich im Prinzip nichts machen, es sei denn, sie beschränken sich auf ihr eigentliches Kerngeschäft, die Printmedien. Jedoch der Konkurrenzdruck treibt die Verlage dennoch ins Internet, womit die Kontrolle über die eigenen redaktionellen Inhalte verloren geht. Dem Dilemma will man per Gesetz begegnen, dem Leistungsschutzrecht.

Umstritten und von grober Unkenntnis der Technik geprägt ist die Forderung, dass  für Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren die Nutzung kostenpflichtig sein soll. Im Prinzip würde das bedeuten, dass Inhalte von Verlagen nicht mehr in Suchmaschinen auftauchen dürften, wenn diese nicht dafür bezahlen. Es sollen also diejenigen für ihre Akquisition von potentiellen Kunden auch noch Geld bezahlen. Weigert sich Google & Co., schneiden sich die Verlage ins eigene Fleisch. Kaum jemand wird noch den virtuellen Weg zu den Anbietern finden oder danach suchen. Es soll auch nicht unerwähnt bleiben, dass jeder Anbieter selbst die Möglichkeit besitzt, sich dem Indizieren von Suchmaschinen zu entziehen. Dabei gibt es sehr vielversprechende Geschäftsmodelle über Abo- Angebote bis hin zur Werbefinanzierung. Es scheint so, als wollten die Verlage kein Stück von dem Kuchen abgeben, der ihnen längst nicht mehr allein gehört bzw. ihnen eigentlich auch nie allein gehörte. Einerseits wollen sie die Vorzüge des Internets in Anspruch nehmen, aber andererseits die Nachteile per Gesetz zum Vorteil umwandeln.

Die eigentlichen Urheber, also die Autoren, wirken wie ohnmächtige Beobachter in einem Spiel, dass sie nie gewinnen können. Anstatt sich von der Regulierungswut der Verwertungsgesellschaften abzuwenden,  wäre es für die Autoren sinnvoller, sich mit den Verlagen und Verwertern auf neue Bezahl- und Beteiligungsmodelle zu einigen. Der Softwareentwickler oder Programmierer kann bei seinem Chef eine Gehaltserhöhung einfordern, wenn er denkt, unter Wert entlohnt worden zu sein. Abhängig ist diese Verhandlungssache von der Nachfrage nach dem Produkt und der Leistung des Arbeitnehmers. Die Wertschätzung findet somit nicht erst beim Konsumenten statt, sondern im Wesentlichen schon beim Verwerter. Viele Urheber erkennen in der Zwischenschaltung der Verwertungsindustrie eine unverzichtbare Notwendigkeit. Tatsächlich ist es aber grundlegend anders, insbesondere seit durch das Internet völlig neue Möglichkeiten für Urheber und Konsumenten entstanden sind. Ein Leistungsschutzrecht würde demnach lediglich diese zum Teil überflüssig gewordene Verwertungsindustrie massiv gegenüber Konsumenten und Urhebern stärken. Die Blogger führen es eindrucksvoll vor, wie man die Verwertungsgesellschaften aus dieser digitalen Nahrungskette erfolgreich entfernen kann. Nun müssen die meisten Blogger nicht von ihrem geistigen Eigentum ihren Unterhalt bestreiten, sodass womöglich die Verwertungsindustrie doch noch eine Existenzberechtigung zu besitzen scheint. Tatsächlich ist das auch so. Als Dienstleister in beide Richtungen können Verwertungsgesellschaften die geistigen Produkte von Urhebern vermarkten und nutzen. Das etablierte Konzept der Verwertung und Nutzung von geistigem Eigentum entspricht längst nicht mehr den Gegebenheiten.

Als weitere Scheinargumentation werden dann Raubkopierer ins Spiel gebracht, die sich ohne Bezahlung das geistige Eigentum anderer aneignen und damit Geschäfte machen. Die Verwertungsindustrie, die mit erheblichem Aufwand diese Immaterialgüter erst verwendbar aufbereitet hat, muss angeblich dadurch hohe Verluste hinnehmen. Das ist nur zum Teil richtig, denn die Vertriebswege können sie selbst bestimmen und sind nicht gezwungen, diese Produkte umsonst anbieten zu müssen. Falls sie das dennoch tun, ist nicht der Konsument dafür verantwortlich zu machen, wenn Umsatzeinbußen die Folge sind. Was zusätzlich noch durch Raubkopieren, also dem sogenannten Diebstahl geistigen Eigentums, an Schaden zu beklagen ist, kann juristisch ohne zusätzliches Leistungsschutzrecht geahndet werden. Was im realen Leben verboten ist, gilt auch für die virtuelle Welt. Das Märchen vom rechtsfreien Raum existiert schlichtweg nicht. Interessanterweise bietet die technische Einbettung des Netzes hervorragende Strukturen, das geltende Urheberrecht, vorausgesetzt man versteht es, durchsetzen zu können. In der analogen Welt ist die Strafverfolgung ungleich schwieriger. Es ist deshalb völlig absurd, schärfere Gesetze im Internet umsetzen zu wollen, auch ein Leistungsschutzrecht ist obsolet.

Die Verwertungsgesellschaften, im Printbereich also beispielsweise die VG Wort die Verlage, verweisen gerne auf den Ihren Aufwand, die redaktionellen Inhalte attraktiv zu gestalten und in Form des gerne überstrapazierten Qualitätsjournalismus anbieten zu können. Für wirkliche Qualität sind die Kunden sogar bereit, etwas zu bezahlen und die Bereitschaft, entsprechende Angebote zu nutzen, besteht durchaus. Leider haben sich viele Vertreter der renommierten Presselandschaft an Lobbyisten prostituiert oder unterliegen parteipolitischen Zwängen. Der Informationsgehalt des sogenannten Qualitätsjournalismus hat sich selbst entwertet, indem die Neutralität der Berichterstattung oftmals verloren geht. Der geneigte Leser erwartet aber eine ungefilterte Berichterstattung, die keinen politischen Einflüssen unterliegt. Die Bloggerszene hat darauf reagiert. Die Möglichkeit der Meinungsbildung aus verschiedenen Quellen ist erst durch das Internet geschaffen worden. Die Verlage müssen verlorengegangenes Vertrauen zurück gewinnen.

Verlage sind wichtig und keineswegs überflüssig. Sie müssen allerdings lernen, mit den neuen Bedingungen zu Recht zu kommen. Es mag sein, dass das goldene Kalb geschlachtet und restlos verwertet wurde und nunmehr nur noch ein silbernes zur Verfügung steht, welches man mit noch mehr Leuten teilen muss. Rechtfertigen diese neuen Umstände tatsächlich ein Leistungsschutzrecht, welches nur einseitig Vorteile erzeugt?

Anmerkung: Ich wurde freundlicherweise darauf hingewiesen, dass die Begriffe „Verwerter“, „Verwertungsgesellschaft“ und „Verwertungsindustrie“ verschiedene Bedeutungen besitzen und auch oft falsch verstanden werden. Auch ich muss zugeben, nicht genau spezifiziert zu haben. Während man in Deutschand beispiesweise die GEMA und VG Wort zu den Verwertungsgesellschaften zählen kann, gehören Verlage und Musiklabels nicht unbedingt dazu. Hier kann man unter Umständen von „Verwertern“ sprechen. Alles zusammen wird pauschal als Verwertungsindustrie betitelt. Eine klare Definition oder Unterscheidung scheint es nicht zu geben. Praktisch kann ein Urheber also auch sein eigener Verwerter sein, wenn er seine Produkte selbst vermarktet.  

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8 Antworten to “Leistungsschutzrecht – der Blinddarm des Urheberrechts”

  1. Ulf J. Froitzheim Says:

    „Die Verwertungsgesellschaften, im Printbereich also die Verlage, …“

    Ich bitte alle Sehbehinderten, mir meine Wortwahl zu verzeihen: Hier schreibt leider jemand wie ein Blinder von der Farbe. Wer nicht weiß, was eine Verwertungsgesellschaft ist, sollte sich erst einmal darüber informieren, bevor er mit diesem Begriff hantiert. Wenn man sich anmaßt, unter dem Motto „Des Schwachsinns fette Beute“ andere Leute abzukanzeln, sollte man besser nicht auf den ersten Blick erkennen lassen, dass man selbst völlig desorientiert ist.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Verwertungsgesellschaft

    Also: Erst mal die Hausaufgaben machen, vielleicht auch mal die Nase ins Urheberrechtsgesetz stecken, darüber nachdenken und dann schreiben/mitdiskutieren.

    Wäre dieser abenteuerliche Schwachfug…

    „Die Möglichkeit der Meinungsbildung aus verschiedenen Quellen ist erst durch das Internet geschaffen worden.“

    …gedruckt worden, würde man sagen: „Schade ums Papier.“ So ist’s nur schade um die Elektronen. Aber das Netz ist halt geduldig, es erträgt sehr viel als Schlaumeierei getarnte Dummheit. (Oder ist das hier in Wirklichkeit eine Fake-Seite, die die Piraten als ahnungslose Stammtischschwätzer verunglimpfen soll?)

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    • forenwanderer Says:

      Danke Herr Froitzheim für Ihren Korrekturhinweis. Ich habe dies natürlich richtig gestellt und auch den Fehler meinerseits nachvollziehbar dargestellt. Auf diese Weise verliert Ihr Kommentar nicht seinen Sinn.
      Ihre aggressive und herablassende Art jedoch finde ich einer sachlichen Auseinandersetzung nicht förderlich. Wenngleich Sie hier beleidigend werden, lasse ich Ihren Kommentar dennoch als gewinnbringenden Beitrag unverändert durchgehen. Und ja, ich bin dabei, die Hausaufgaben zu machen und bemühe mich wenigstens. Andere offensichtlich, wie ich Ihrem Weblog entnehmen kann, sind da weniger lernbereit, obwohl dort schon fundierte Kompetenz herrschen müsste: BMJ: Copyright in Deutschland
      Ihren zweiten Kritikpunkt weise ich zumindest in weiten Teilen zurück. Es mag in der Prä- Internet Epoche auch die Möglichkeit gegeben haben, eine umfassende Meinungsbildung allein über Printmedien zu erzielen, war aber deutlich aufwendiger und von erheblich geringerer Reichweite. Man sollte die Aussage eher pauschal bewerten und nicht das Haar in der Suppe suchen.
      Als Journalist und auch Blogger, wie ich feststellen durfte, könnten Sie ja tatsächlich zu diesem heiklen Thema vernünftige Impulse beisteuern. Sie aber begnügen sich lieber mit Beleidigungen Andersdenkender. Genau diese starre Haltung macht wirkliche Fortschritte in diesem Themenkomplex unmöglich. Schade…

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      • Ulf J. Froitzheim Says:

        Werter Forenwanderer,

        meine „aggressive und herablassende Art“ finden Sie also „einer sachlichen Auseinandersetzung nicht förderlich“. Denken Sie nicht, dass Sie da erst einmal bei sich anfangen sollten, bevor Sie andere kritisieren?

        Wer von „Urheberknechten“ schreibt und das Urheberrecht als „Religion der Verwerterindustrie“ verächtlich macht, kann ja wohl kaum für sich in Anspruch nehmen, an einer sachlichen Auseinandersetzung interessiert zu sein. Sie werfen mit groben Klötzen um sich und werden empfindlich, wenn Sie einen groben Keil vorfinden.

        „Ihren zweiten Kritikpunkt weise ich zumindest in weiten Teilen zurück. Es mag in der Prä-Internet-Epoche auch die Möglichkeit gegeben haben, eine umfassende Meinungsbildung allein über Printmedien zu erzielen, war aber deutlich aufwendiger und von erheblich geringerer Reichweite.“

        Ich bin alt genug, diese Zeit sehr bewusst miterlebt zu haben. Wir bildeten unsere Meinung keineswegs allein mittels Printmedien (die man nicht alle kaufen musste, weil man immer irgendwo ausgelesene Exemplare fand und es auch öffentliche Bibliotheken gab), sondern auch per Hörfunk und Fernsehen (in besserer Qualität als heute) und durch Besuch von Veranstaltungen, auf denen man Menschen traf, die sich nicht hinter Nicknames, Gravataren und Guy-Fawkes-Masken versteckten. Das mag aufwendiger gewesen sein, aber nicht schlecht. Aufwand zu sparen ist kein Wert an sich, es sei denn, man wäre faul. Und wenn man sich durch die Weiten des Netzes kämpft, relativiert sich das Argument mit dem scheinbar geringeren Aufwand auch sehr schnell. Dank Internet finde ich heute nämlich das gleiche in zigfacher Wiederholung.

        Was ich heute „dank“ Netz viel mehr finde, sind neben einigen wenigen hochinteressanten Blogs vor allem die Texte, die früher in den Papierkörben der Leserbriefredakteure landeten. Heute nennt man diese Leute Trolle, aber es gab sie früher schon. Man nahm sie in der Öffentlichkeit nur nicht so wahr.

        „Man sollte die Aussage eher pauschal bewerten und nicht das Haar in der Suppe suchen.“

        Keine Sorge, ich musste nicht lange suchen. Es lag ja ein ganzes Toupet in der Bouillon.

        „Als Journalist und auch Blogger, wie ich feststellen durfte, könnten Sie ja tatsächlich zu diesem heiklen Thema vernünftige Impulse beisteuern.“

        Warum im Irrealis?

        „Sie aber begnügen sich lieber mit Beleidigungen Andersdenkender.“

        Ich weiß ja, wer’s sagt. Schauen Sie doch mal in den Spiegel (ich meine den an der Wand)!

        „Genau diese starre Haltung macht wirkliche Fortschritte in diesem Themenkomplex unmöglich.“

        Fortschritt heißt für Sie, dass Sie vorangehen und andere Ihnen folgen. Korrekt?

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      • forenwanderer Says:

        Werter Herr Froitzheim,

        Denken Sie nicht, dass Sie da erst einmal bei sich anfangen sollten, bevor Sie andere kritisieren?

        Was war zuerst da, die Henne oder das Ei? Da ich hier einen eigenständigen Blogartikel verfasst habe, der aus gutem Grund unpersönlich gehalten ist, habe ich definitiv nicht mit persönlicher Kritik begonnen, die sogar zu Beleidigungen abdriftet, sondern eben Sie.

        …kann ja wohl kaum für sich in Anspruch nehmen, an einer sachlichen Auseinandersetzung interessiert zu sein.

        Ach, das können sie anhand von Überschriften ablesen?

        Keine Sorge, ich musste nicht lange suchen. Es lag ja ein ganzes Toupet in der Bouillon.

        Das ist ja dann schön. Wie ich sehen konnte, sind auch Sie ein Unterzeichner des Pamphlets Wir sind die Urheber. Das erklärt vieles und erübrigt jede weitere Diskussion.

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      • Ulf J. Froitzheim Says:

        Herr Brück, da haben Sie wohl etwas falsch verstanden. Ich habe doch nicht Sie persönlich angegriffen (nicht beleidigt), sondern natürlich nur Ihren Avatar. Natürlich sollte ich mich freuen, wenn ein Pirat überhaupt mal Wörter wie „geistiges Eigentum“ und „Raubkopie“ benutzt, ohne gleich Pusteln zu bekommen. Andererseits bestätigen Sie mit dem letzten Absatz, dass die verbreitete Ansicht, Piraten seien nicht willens, andere Meinungen zu tolerieren (von respektieren mag ich gar nicht reden!), doch nicht völlig aus der Luft gegriffen ist.

        Nun zu dem „Pamphlet“, wie Sie es in beleidigender Absicht gegenüber mehreren tausend Autoren nennen:

        Sie dürfen mir glauben, dass ich Verleger kenne, die nicht ihren Sekt aus meiner Hirnschale trinken wollen. Natürlich gibt es üble Ausbeuter in dem Gewerbe, wer wollte das bestreiten? Aber die Medienwelt ist nicht so schwarzweiß, wie es die Orangenen sich einreden. Ich bin da einfach näher dran als Sie und erhalte mir meinen differenzierten Blick. Und wenn ich die Wahl habe, mit einem Verlag hart zu verhandeln, um nicht über den Tisch gezogen zu werden, oder mir ein Urheberrecht nach Piratenart vorsetzen zu lassen, bei dem ich als Ersatz für Honorare nur noch Anspruch auf staatliche Grundsicherung habe, weiß ich, was das kleinere Übel ist.

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      • forenwanderer Says:

        da haben Sie wohl etwas falsch verstanden. Ich habe doch nicht Sie persönlich angegriffen (nicht beleidigt), sondern natürlich nur Ihren Avatar.

        Ja so muss es sein, wenn ein Kleingeist wie ich mit Ihnen in Korrespondenz tritt. Glücklicherweise ist unsere Kommunikation hier chronologisch hinterlegt und die Beurteilung überlasse ich sicher nicht Ihnen.

        Nun zu dem “Pamphlet”, wie Sie es in beleidigender Absicht gegenüber mehreren tausend Autoren nennen:

        Wie immer man diese Online- Aktion nennen mag, es steht dort viel Unsinn geschrieben, sodass Ihre Bemühungen, bei mir krampfhaft Wissenslücken aufdecken zu wollen, beinahe wie ein Ablenkungsmanöver erscheint:

        Nur mal ein bezeichnendes Beispiel:

        …den profanen Diebstahl geistigen Eigentums zu rechtfertigen oder gar seine Legalisierung zu fordern.

        „Geistiges Eigentum“ kann nicht gestohlen werden. Im Gegensatz zu einem entwendbaren Gegenstand wie ein Fahrrad oder ein Autoradio, bleibt das geistige Eigentum am Ursprung nach dem Kopiervorgang weiterhin erhalten. Das ist ein physikalisches Gesetz, dem auch Sie sich nicht entziehen können. Im der Digitaltechnik wird deswegen auch richtigerweise von „Kopieren“ gesprochen, wenn man eine Datei auf einer Festplatte zusätzlich auf einen externen Datenträger transferiert. Der Ausdruck, wenn man die Datei von der Ursprungsstelle entfernt und an einen neuen Speicherort überträgt, wird korrekterweise mit „Verschieben“ bezeichnet. Eine Legalisierung von Diebstahl wird auch nicht gefordert. Wenn klar definierte Kopiervorgänge legalisiert werden sollen, ist das was ganz anderes. Dass es auch weiterhin Kopiervorgänge geben wird, die als illegal eingestuft werden, steht außer Frage, findet aber in Ihrer Argumentation keine Berücksichtigung.

        Da ich allerdings nicht der einzige bin, der die genannte Aktion, von mir als Pamphlet bezeichnet, nicht richtig findet, muss ich mich offensichtlich mit vielen anderen Menschen auf einem Irrweg befinden, die zum Teil selbst Urheber sind. Ist das nicht merkwürdig, dass ausgerechnet unter der betroffenen Gesellschaftsschicht so vehemente Unterschiede zeigen:

        Dass auch noch jenseits der Urheber Menschen existieren, die sich ebenfalls auf dem gleichen Irrweg wie ich befinden, lässt ein wenig Hoffnung in mir aufkommen, dass weder mein Avatar noch ich völlig die Situation verkennen:

        Aber in Ihren Augen sind diese Unterzeichner sicher alles böse Raubkopierer?

        Aber die Medienwelt ist nicht so schwarzweiß, wie es die Orangenen sich einreden.

        Das wäre ja mal ein Anfang. Aktuell wurde gerade ein „runder Tisch“ mit Vertrtern der GEMA und der Piratenpartei ergebnislos beendet. Während die Piraten schon darin einen Erfolg werteten, dass die GEMA sich überhaupt dazu durchringen konnte, erlaubte die GEMA im Gegenzug keinen Live- Stream der Veranstaltung. Was hätte man denn dadurch verlieren können? Ich brauche mir nichts einzureden, die Tatsachen sprechen für sich…

        Ich bin da einfach näher dran als Sie und erhalte mir meinen differenzierten Blick.

        Die erste Behauptung gestehe ich Ihnen ungeprüft zu, doch den differenzierten Blick zweifele ich nach Ihren Kommentaren an.

        Und wenn ich die Wahl habe, mit einem Verlag hart zu verhandeln, um nicht über den Tisch gezogen zu werden…

        Mehr würde ich gar nicht fordern wollen und eine Reform des Urheberrechts an dieser Stelle wäre überflüssig. Doch der merkwürdige Begriff „Buy out- Vertrag“ schwirrt durch die Medien und scheint keine Illusion zu sein:

        Google liefert für den Sammelbegriff „Buy out Vertrag“ immerhin 12900 Treffer. Das ist beachtlich für etwas, was es nicht geben soll. Ich erspare mir die Erklärung…

        …oder mir ein Urheberrecht nach Piratenart vorsetzen zu lassen, bei dem ich als Ersatz für Honorare nur noch Anspruch auf staatliche Grundsicherung habe, weiß ich, was das kleinere Übel ist.

        Wo wird genau das von der Piratenpartei gefordert? Da müssen Sie mir nun aber die Quelle nennen!

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      • Ulf J. Froitzheim Says:

        Auf die abgedroschenen „Wer-kopiert-nimmt-doch-nichts-weg“-Textbausteine (also das Glaubensbekenntnis aus der Piratenbibel) jetzt auch noch hier einzugehen, ist vergebene Liebesmüh.

        Darum nur kurz zu zu Full- oder Total Buyout: Natürlich gibt es das. Die Rechtsabteilungen einiger Großverlage denken sich immer wieder neue AGB mit neuen Gemeinheiten aus – und dann scheitern sie damit vor Gericht. Wir Autoren brauchen keine ungebetene Hilfe der Piraten, um uns dagegen zur Wehr zu setzen.

        Was ich „Grundsicherung“ genannt habe, ist in Piraten-Papieren das Fantasiekonstrukt BGE, und wo das steht, wissen Sie selber. Da es aber nun mal in keinem Land der Welt ein existenzsicherndes BGE geben kann, sondern nur ein GEMVUB (Grundeinkommen mit vielen unfairen Bedingungen, z.B. nur für deutsche Staatsbürger), vermeide ich den Ausdruck.

        Und damit Schluss der Debatte, sie führt zu nix.

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      • forenwanderer Says:

        Auf die abgedroschenen “Wer-kopiert-nimmt-doch-nichts-weg”-Textbausteine (also das Glaubensbekenntnis aus der Piratenbibel) jetzt auch noch hier einzugehen, ist vergebene Liebesmüh.

        In etwa eine solche Antwort habe ich erwartet. Das ist weder ein Glaubensbekenntnis noch handelt es sich um reine Textbausteine. Hier sprechen Fakten für sich. Dass man auch durch „Kopieren“ einen Schaden anrichten kann, steht außer Frage, nur eben Diebstahl kann es nicht sein. Demzufolge wäre z.B. China ein Volk der Diebe, da bekanntermaßen Unmengen von Plagiaten unseren Markt überschwemmen. Kein Politiker würde gegenüber chinesischen Staatsleuten den Begriff „Dieb“ verwenden. Aber Internetnutzer, die sich Daten „kopieren“ sind offensichtlich welche? Unter Umständen könnte man in manchen Fällen von Verletzern des Urheberrechts reden, aber eben nicht von Dieben.

        …ist in Piraten-Papieren das Fantasiekonstrukt BGE

        Es sollte Ihnen bewusst sein, dass sie damit völlig unterschiedliche Themen vermischen. Ihre Ansicht darüber ist für die hiesige Diskussion irrelevant und lenkt nur davon ab. Sie haben aber recht, es führt zu nix, diese Debatte mit Ihnen fortzuführen…

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