Präkognition für den deutschen Michel – Minority Report light

Ein Morgen wie jeder andere auch. Der Wecker klingelt, aber irgendwie fühle ich mich unwohl. Fieber und Schnupfen bringen mich zu der Entscheidung, anstatt wie gewöhnlich meinen Arbeitsplatz aufzusuchen, einen Besuch beim Arzt meines Vertrauens zu beschließen. Pflichtbewußt telefoniere ich also zunächst mit einem Kollegen in der Firma und vereinbare im Anschluss ebenfalls einen Termin beim Hausarzt. Beide Telefonate könnten später exakt belegen, ob ich mich tatsächlich zur angegebenen Zeit dort aufgehalten habe, wie ich es meinem Chef Glauben machen wollte, dank Vorratsdatenspeicherung.
Da der Termin beim Arzt mir noch eine Stunde Zeit beschert, erledige ich am Computer noch schnell einige Dinge. Ich versende schnell noch 2 Emails und recherchiere noch diverse Themen im Internet. Diese Tätigkeiten lassen nachhaltig erkennen, mit wem ich wann und wo per Internet Kontakt gehabt habe und welche Internetpräsenzen ich besucht habe, dank Vorratsdatenspeicherung. Schließlich mache ich mich auf den Weg zum Arzt und werde auf meinem Mobiltelefon angerufen. Kurz vor der Arztpraxis nutze ich die Gelegenheit, den Kontakt, der in meinem Mobilfunktelefon nun hinterlegt wurde, zurück zu rufen. Allein durch den ankommenden Anruf und meinen Rückruf lässt sich mein Bewegungsprofil zwischen Wohnung und Arztpraxis quasi exakt bestimmen, dank Vorratsdatenspeicherung.
Die Abgabe meiner Versicherungskarte in der Hausarztpraxis erzeugt weitere Datenspuren, die zwar nicht der Vorratsdatenspeicherung zum Opfer fallen, aber durchaus zur Abrundung meines Tagesablaufes beitragen, indem dieser unscheinbare digitale Fingerabdruck erfasst wird. Auf dem Weg zur Apotheke fällt mir ein, dass ich ja eben mal am Geldautomaten Bares abheben könnte und hinterlasse so auch dort meine digitalen Spuren. Neben der Apotheke befindet sich ein Supermarkt, sodass ich kurzerhand beschließe, noch schnell einige Einkäufe zu erledigen, dass ich in meinem Zustand dies nicht später nachholen muss. Ich bezahle mit Kreditkarte und hinterlasse auch dort meine digitalen Spuren. Befinden sich in diesem Supermarkt bereits RFID- Chips im Einsatz, könnte man sogar problemlos nachverfolgen, welche Waren ich eingekauft habe. Dazu braucht man ebenfalls keine Vorratsdatenspeicherung. Dass ich aber fortwährend mein Handy angeschaltet habe, wird mein Bewegungsprofil alleine dadurch immer auf dem neuesten Stand gehalten, diesmal aber doch wegen der Vorratsdatenspeicherung. Glücklicherweise verwende ich keine Paybackkarten oder benutze öffentliche Verkehrsmittel, die weitere Datenspuren von mir erzeugen könnten. Ich konnte es aber nicht vermeiden, dass die Kameras in der Bank und im Supermarkt meine rotverfärbte Schnupfennase konturscharf dokumentierten.
Welche Erkenntnisse die Voyeure der Strafverfolgungsbehörden und die privaten und öffentlichen Datensammler daraus schließen, dürfe nicht schwer zu erraten sein: Ein kranker Durchschnittsbürger verlebt einen öden, wenig aufregenden Tag…
Was die Datenschnüffler jedoch nicht mitbekommen haben, war das Treffen mit dem konspirativen Freund im Wartezimmer beim Arzt, wo ich einige wichtige Dokumente mit ihm austauschen konnte. Die Telefonate, die ich zwischendurch von einem Einweg- Handy führte, konnten zwar erfasst werden, doch ein Bewegungsprofil lässt sich daraus nicht generieren, ich habe peinlich darauf geachtet, das Gerät immer auszuschalten. Die wirklich wichtigen Emails und Besuche auf konspirativen Internetseiten tätigte ich anonym über ein Internetcafe, bar bezahlt. Sicherheitshalber habe ich mein eigenes Mobiltelefon eingeschaltet beim Hausarzt liegen lassen, sodass mein Bewegungsprofil vorsätzlich verfälscht wurde. Öffentlichen Kameras bin ich bestmöglich aus dem Weg gegangen und ich achtete darauf, mich möglichst unauffällig zu verhalten…
Wozu nochmal dient die Vorratsdatenspeicherung?

Dies ist ein fiktives Beispiel, welches anhand eines realistischen Szenarios, die Unwirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung und sonstigen derartigen Maßnahmen veranschaulicht, wenn man es darauf anlegen würde. Man darf sich darauf verlassen, dass wirklich kriminelle Gruppierungen, die womöglich sogar terroristische Absichten verfolgen, die digitalen Datenspuren absichtlich und vorsätzlich verfälschen oder gar vermeiden werden. Hingegen werden brave Bürger kaum derartige Anstrengungen unternehmen, um Datenspuren zu vermeiden.
Welchen Vorteil ergibt sich durch die Vorratsdatenspeicherung für die Ermittlungsbehörden?

15 Antworten to “Präkognition für den deutschen Michel – Minority Report light”

  1. Skapiratin Says:

    Schau mal auf diese Internetpräsenz. Gibt es auch in anderen Bundesländern. Ist jedenfalls auch eine sehr interessante Sache 😉

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  2. Skapiratin Says:

    Ach hab übersehen, dass ich die Interenetpräsenz nicht direkt in meinem Kommentar reingeschrieben habe…SRY

    http://www.akdatenbanken.de/joomla/

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  3. Heinrich Lorenz i.A. v. Thomas de Mazière Says:

    Für Ihre beiden E-Mails vom 10. März 2010 an den Bundesminister des Innern, Herrn Dr. Thomas de Mazière, zum Thema Vorratsdatenspeicherung danke ich Ihnen. Ich bin darum gebeten worden, Ihnen zu antworten.

    Mit der Entscheidung vom 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht sowohl die die Speicherungspflicht regelnden §§ 113a, 113b Telekommunikationsgesetz (TKG) als auch die korrespondierende Abrufbefugnis aus § 100g Strafprozessordnung (StPO) für mit Artikel 10 Grundgestz (GG) als unvereinbar und nichtig erklärt.

    Die auf der Grundlage der für nichtig erkannten Vorschriften erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen; behördlichen Auskunftsersuchen dürfen die privaten Telekommunikationsdiensteanbieter nicht entsprechen. Zukünftig kann im Rahmen der Strafverfolgung daher bis zu einer vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich für verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig erklärten Neuregelung der Vorratsdatenspeicherungspflicht und korrespondierender Abrufbefugnisse nicht mehr auf die auf Vorrat gespeicherten Daten zurückgegriffen werden.

    Die Urteilsbegründung ist nunmehr gründlich zu bewerten, um eine Entscheidung innerhalb der Bundesregierung zu einer möglichen Neuregelung und deren genauer Inhalte zu ermöglichen.

    Eine Entscheidung, ob überhaupt und falls ja, in welcher Form die Bundesregierung auf der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts einen neuen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen wird, steht noch nicht fest. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich noch nicht abschließend Stellung nehmen kann.

    Federführend für grundsätzliche Fragen der Vorratsdatenspeicherung ist das Bundesministerium der Justiz.
    Ich erlaube mir daher, Sie auch auf die Internetseite des Bundesministeriums der Justiz hinzuweisen.
    Link: http://www.bmj.bund.de/enid/8234976beeb6c6fe4855ad2896a0f484,0/Meta-Seiten/Suche_56.html?searchstr=Vorratsdatenspeicherung&Suche.x=7&Suche.y=10
    Mit freundlichen Grüßen

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  4. Patrik Schreiber i.A. v. Jimmy Schulz Says:

    Vielen Dank für ihre geradezu abschreckende email und Ihr Engagement.
    Jimmy Schulz setzt sich schon seit mehreren Jahren für unsere Rechte und den
    Schutz der Privatsphäre ein- übrigens oft zusammen mit den AKs Vorrat und
    Zensur. Wenn Sie einen kurzen Blick auf seinen Blog
    (jimmy-schulz.blogspot.com) oder die Tweets (twitter.com/jimmyschulz) werfen
    werden Sie werden merken dass sich Ihre Positionen sehr ähneln.

    Sicherheit darf nicht gegen Freiheit ausgespielt werden. Eine zu 100%
    sichere Gesellschaft kann es nicht geben. Wir verwehren
    uns gegen Versuche, unter dem Feigenblatt der Verbrechens- oder
    Terrorismusbekämpfung Grundrechte auszuhebeln.

    Wir werden die weitere Entwicklung in Sachen Vorratsdatenspeicherung weiter
    äußerst kritisch begleiten. Wir werden uns mit unseren FDP-Kollegen in
    Brüssel für eine Änderung der EU-Richtlinie einsetzen- hier bitte ich Sie
    allerdings um ein wenig Geduld, da internationale Verhandlung und Abstimmung
    keine Sache von wenigen Tagen sein kann.

    Patrik Schreiber MA
    Wissenschaftlicher Mitarbeiter

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  5. Dr. Peter Gauweiler Says:

    vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung vom 15.03.10.
    Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre.
    Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht – wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat – in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch.
    Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind nach Art. 10 GG unverletzlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die Geltung dieses Grundrechtes in bemerkenswerter Deutlichkeit gestärkt und klargestellt, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt.
    Ich bin der Auffassung, dass die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale, technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte. Eine Datenspeicherung gegen jedermann, die dem Staat immer mehr Möglichkeiten eröffnet, „verdachtsunabhängig“ in die Privatsphäre aller Menschen einzugreifen, dreht die staatliche Schutzaufgabe in ihr Gegenteil.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Peter Gauweiler

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  6. Dennis Majewsk i.A.v. Björn Sänger Says:

    vielen Dank für Ihr Schreiben zur Vorratsdatenspeicherung.

    Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt. Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Ebenso hat sich die FDP schon frühzeitig dafür stark gemacht, dass die Bundesregierung in Brüssel eine entsprechenden Richtlinie ablehnt. Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Richtlinie im Rat zugestimmt.

    Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits deutlich erklärt, dass es nun keinen Automatismus für eine schnellstmögliche Umsetzung des geltenden EU-Rechts bis an die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen äußersten Grenzen des Grundgesetzes gibt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die rote Linie aufgezeigt. Diese letzte Grenze darf aber nicht die Richtschnur für die Gesetzgebung sein, sondern Richtschnur muss die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem Maße sein. Die FDP-Bundestagsfraktion wird nur eine Politik mittragen, die sich daran orientiert, Gesetze möglichst grundrechtsfreundlich zu gestalten. Einer Politik, die sich daran orientiert, bis zur gerade eben noch möglichen verfassungsrechtlichen Grenze – und oft genug darüber hinaus – zu gehen, findet hingegen nicht unsere Zustimmung.

    In diesem Zusammenhang darf ich Sie auch auf meine Pressemeldungen zu anderen Bürgerrechtsthemen wie Nacktscanner oder Steuerdaten-Ankauf auf meiner Homepage (www.bjoern-saenger.de) aufmerksam machen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihr Björn Sänger
    Mitglied des Deutschen Bundestages

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  7. Marina Schuster Says:

    ich danke Ihnen für Ihr Schreiben zum Thema Vorratsdatenspeicherung, in dem Sie Ihre Bedenken ausdrücken.

    Das Bundesverfassungsgericht hat am 2. März die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Es hat damit die Datensammelwut des Staates in ihre Grenzen verwiesen.
    Es waren erneut Liberale, die beim Bundesverfassungsgericht den Schutz von Freiheit und Bürgerrechten erstritten haben. Das ist ein großer Erfolg für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und weitere Liberale, die beim Bundesverfassungsgericht geklagt haben.

    Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass es bei der Umsetzung von EU-Richtlinien enge Grenzen durch die deutsche Verfassung gibt.
    Außerdem hat dieses Urteil gezeigt, dass die alte Bundesregierung und namentlich die bisherige Bundesjustizministerin Frau Zypries und die SPD offensichtlich dem Schutz von Daten und der Freiheit nicht den genügenden Raum beigemessen haben.
    Wir haben damit erneut die Bestätigung der Position der FDP beim Bundesverfassungsgericht erlebt.

    Die FDP als Bürgerrechtspartei wird sich in der christlich-liberalen Koalition dafür einsetzen, dass die Grundrechte wie Meinungs-, Informations- und Telekommunikationsfreiheit ebenso wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in unserer Informationsgesellschaft verteidigt werden.
    Wir werden auf eine verfassungskonforme Gesetzgebung achten, denn Politik sollte in Berlin und nicht in Karlsruhe gemacht werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Marina Schuster

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  8. Nadine Müller Says:

    ich habe Ihre E-Mail von Herrn Staatssekretär Dr. Scheuer erhalten. Als Abgeordnete des Wahlkreises St. Wendel beantworte ich Ihre Frage sehr gerne. Sie sprechen in Ihrer E-Mail ein spannendes und vielschichtiges Thema an.
    Die Rechtspolitik bewegt sich im Bereich der Telekommunikationsüberwachung in einem Spannungsfeld. Dem Grundrechtsschutz der Bürger steht die ebenfalls verfassungsrechtlich gebotene Pflicht des Staates zu einer effektiven Strafverfolgung gegenüber. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag des staatlichen Gemeinwesens hervorgehoben (BVerfGE 107, 299, 316 m. w. N.). Grundrechtsschutz der Bürger und Strafverfolgungsinteresse des Staates müssen deshalb in einen vernünftigen Ausgleich gebracht werden.
    Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist ein Ermittlungsinstrument, das für die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten unabdingbar ist. In der Diskussion hierüber wird vielfach übersehen, dass bereits nach der gegenwärtigen Rechtslage Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) zu Abrechnungszwecken speichern dürfen. Gesprächsinhalte dürfen insoweit nicht gespeichert werden. Über diese Daten haben die Telekommunikationsunternehmen nach den Vorschriften der Strafprozessordnung den Strafverfolgungsbehörden Auskunft zu erteilen, wenn es um die Verfolgung schwerer Straftaten geht. Die Anordnung der Erteilung einer Auskunft ist an strenge rechtsstaatliche Voraussetzungen (u. a. konkreter begründeter Verdacht, keine anderweitige Möglichkeit der Aufklärung, Richtervorbehalt) geknüpft. Dieses Instrument der Verbindungsdatenabfrage hat sich in der Vergangenheit als unverzichtbar bei der Bekämpfung und Aufdeckung schwerer Kriminalität erwiesen. Mit der stetigen Zunahme sogenannter „Flatratetarife“, bei denen eine Speicherung von Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken durch die Telekommunikationsunternehmen nicht mehr erforderlich war, drohte es mehr und mehr seine Wirksamkeit zu verlieren. Die Möglichkeit, alleine durch Nutzung solcher Flatratetarife, Strafverfolgungsmaßnahmen zu erschweren oder zu vereiteln, dürfte insbesondere der organisierten Kriminalität nicht verborgen geblieben sein. Deshalb war es erforderlich, eine entsprechende Speicherungsverpflichtung der Telekommunikationsunternehmen, unabhängig davon, ob diese Daten zu Abrechnungszwecken benötigt werden, gesetzlich festzulegen.
    Nicht zuletzt diese Erwägungen hatten die Bundesregierung bewogen, der Richtlinie Nr. 2006/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, zuzustimmen. Die Bundesregierung hat dies mit Unterstützung des Deutschen Bundestages getan (vgl. Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vom 7. Februar 2006 ). Auch der Deutsche Bundestag hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten insbesondere bei Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und bei mittels Telekommunikation begangenen Straftaten unverzichtbar ist (Nr. I. 5 und 6 der Beschlussempfehlung).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzgeberische Grundentscheidung, dass in bestimmten Fällen schwerwiegender Straftaten ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG möglich ist, bestätigt. Es hat auch zugestanden, dass die Vorratsdatenspeicherung und der darauf gründende Verkehrsdatenabruf zur Aufklärung solcher Straftaten erforderliche und geeignete Ermittlungsinstrumente sind. Lediglich die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungsgemäß und (mit 4:4 Stimmen) für nichtig gehalten.
    Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, das Urteil sorgfältig zu analysieren. Da das Gericht in seinen Urteilsgründen für die Korrektur der Regelungen klare Vorgaben gemacht hat, kann aus Sicht von CDU und CSU jetzt zügig nachgebessert werden.
    Die gegenwärtige Situation, in der die Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr gar nicht mehr eingesetzt werden kann, halte ich für nicht hinnehmbar. Von den kritischen Kommentaren aus Fachkreisen, sei hier nur auf die Stellungnahme des Bundes Deutscher Kriminalbeamter vom 02.03.2010 hingewiesen. Dort wird u. a. befürchtet, dass das Recht und der Anspruch des Bürgers, nicht Opfer einer Straftat zu werden, erheblich reduziert werden. Das Urteil schütze den Täter, der sich der elektronischen Kommunikation bediene. Wir sind als CDU/CSU-Fraktion nicht bereit, uns dem Vorwurf auszusetzen, durch gesetzgeberisches Unterlassen die Sicherheit der Menschen zu gefährden.
    Zudem verpflichtet uns auch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zur Umsetzung. Diese Richtlinie gilt nach wie vor.
    Diese Gründe gelten auch angesichts der jetzigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unverändert fort.
    Ich hoffe, dass wir eine allen Interessen angemessene Lösung finden werden. Nochmals herzlichen Dank für Ihre Beitrag zur Diskussion.
    Mit freundlichen Grüßen
    Nadine Müller, MdB

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    • forenwanderer Says:

      Guten Tag und danke Frau Müller für Ihre ausführliche Antwort.

      Bei allem Respekt bezüglich Ihrer Ausführungen habe ich den Eindruck, dass Sie meine „Anekdote“ zum Thema Vorratsdatenspeicherung gar nicht richtig durchgelesen haben.

      Gerade die CDU/CSU- Fraktion wehrt sich vehement gegen die Aufweichung von Gesetzen, die nichts anderes bewirken, als alle Bürger zunächst einmal unter Generalverdacht zu stellen. Die Datensammelwut scheint insbesondere bei der Union auf reichlich Befürworter zu stoßen. Es ist für mich unverständlich und zugleich nicht nachvollziehbar, weshalb dies so ist, gerade weil Fachleute aus der IT- Branche immer wieder davor warnen und Juristen mit Fachkompetenz für IT- Sachverhalte aus rechtlicher Sicht diese Befürchtungen bestätigen. Immer deutlicher werde ich dadurch in der Erkenntnis bestärkt, dass die CDU/CSU einen Kontroll- und Überwachungsstaat anstrebt.

      Es geht ja gar nicht darum, den Strafverfolgungsbehörden ihre Ermittlungstätigkeiten zu erschweren, jedoch ist eine sinnvolle Abwägung gegenüber dem „gläsernen Bürger“ für eine verantwortungsbewusste Regierung unausweichlich. Im Falle des Zugangserschwerungsgesetzes hat die CDU/CSU trotz der erwiesenen Sinnfreiheit der Von der Leyen’schen Internetsperren immer noch Probleme damit, diesen Unsinn aufzugeben. Eigentlich kann ich Sie mir nicht als so faktenresistent vorstellen, wie viele Ihrer Kollegen älterer Generation dies immer wieder unter Beweis stellen.
      Die Argumente der Union und der Polizeigewerkschaft lassen sich sehr schnell entkräften:

      Quelle: http://www.malte-spitz.de/themen/buergerrechte/3159812.html

      „Wenn sich das herumspricht, dann wird Internetkriminalität nach Deutschland verlagert“, sagte de Maizière der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ Quelle: heise.de
      Falsch. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist noch lange nicht in allen EU Mitgliedstaaten umgesetzt. So gibt es in Schweden oder auch Österreich gerade Diskussionen über eine Umsetzung bzw. ob es überhaupt umgesetzt werden soll. Obwohl in diesen Ländern also gerade keine Vorratsdatenspeicherung gilt, hat sich die Internetkriminalität nicht in diese Länder verlagert. Siehe dazu die aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamts (PDF) von Österreich, wo von KEINER besonderen Problematik mit Internetkriminalität gesprochen wird.

      „Uns wird mit der Nutzung dieser Daten ein zentrales Instrument zur Bekämpfung und Aufklärung von Verbrechen aus der Hand genommen. Es gibt Täter, denen wir ohne die Nutzung von Telekommunikationsdaten nicht auf die Spur kommen. Da geht es auch um Beleidigung, Betrug und Stalking übers Internet.“ Klaus Jansen, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Quelle: Passauer Neue Presse

      Falsch. Die Verfolgung von Straftaten hat auch vor dem 1. Januar 2008 in Deutschland stattgefunden, bis dahin gab es in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung. Trotzdem wurden Delikte wie Betrug oder auch Beleidigung geahndet. Zudem sind gerade Tatbestände wie Beleidigung schon seit dem Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts vom März 2008 zu den Fällen zu zählen, wo keine Daten aus der Vorratsdatenspeicherung genutzt werden durften.

      „Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) schlug in unserer Zeitung Alarm: In zwei von drei Fällen sei die Polizei bei ihren Ermittlungen inzwischen auf Vorratsdaten angewiesen. „Tendenz deutlich steigend“, sagte BDK-Chef Klaus Jansen.“ Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

      Falsch. Die Anzahl von Verfahren in denen Daten aus der Vorratsdatenspeicherung abgefragt wurden lag im Jahr 2008 bei gerade einmal 8316. Insgesamt gab es aber laut offizieller Kriminalitätsstatistik rund 6,39 Millionen polizeilich registrierte Straftaten, dies bedeutet nicht zwei von drei Fällen sondern einer von 760 Fällen! Hier noch einmal die aktuelle Übersicht des Bundesamts für Justiz zur Abfrage nach §100g Abs. 1 StPO als PDF für 2008. Zahlen für 2009 werden erst im Sommer 2010 veröffentlicht.

      „Viele Straftaten könnten nur mit den Daten aus der Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden, sagte der CDU-Politiker der „Bild-Zeitung“ (Dienstagsausgabe). „Sollte das Gericht das Gesetz verwerfen, werden viele Täter nicht mehr überführt werden können. Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff.“ sagt Wolfgang Bosbach (CDU-Innenexperte) Quelle: Reuters

      Falsch. Bereits im Jahr 2007 hat das Max-Planck-Institut für Strafrecht herausgefunden das die Möglichkeit der Nutzung von Informationen aus der Vorratsdatenspeicherung nur minimale Verbesserungen der Aufklärungsquote in der Verbrechensbekämpfung bringen würden. Andere Instrumente wie die TKÜ oder Abfrage von Bestandsdaten im Telekommunikationsbereich dürfen zudem weiterhin genutzt werden. Alternative Ansätze wie Quick Freeze sind außerdem ähnlich wirksam, bedeuten aber keine permanente Massenüberwachung der Gesamtbevölkerung. Die aktuelle Verurteilung der Mitglieder der so genannten Sauerland-Gruppe zeigt zudem, die Terrorismus-Bekämpfung ist auch ohne Vorratsdatenspeicherung möglich. Die Verhaftung der Sauerland-Gruppe fand im September 2007 statt, die Vorratsdatenspeicherung wurde aber erst zum 1. Januar 2008 eingeführt.

      Was sagen Sie zu diesen Gegenargumenten, die faktisch belegbar sind, während die Argumentation von Union und Polizeigewerkschaft von rein populistischer Natur zu sein scheint, jedenfalls werden sie nicht faktisch belegt?

      Ich bin selbst in der IT- Branche tätig und befasse mich hautnah mit jeglicher IT- Infrastruktur (Hardware, Software, Netzwerktechnik, Datensicherheit usw.) und kann Ihnen definitiv versichern, dass eine Vorratsdatenspeicherung quasi in Zukunft keinerlei Erfolgschancen in der Bekämpfung von Terrorismus und geplanter Schwerstkriminalität haben wird. Sicherlich dient sie zur Aufklärung diverser Betrugsdelikte und fördert die Abmahnanwälte bei ihrem lukrativen, aber zwielichtigem Geschäft, doch ursprünglich war die Vorratsdatenspeicherung als Maßnahme für die Terrorabwehr gedacht. Dieser Bestimmung wird die Vorratsdatenspeicherung in keiner Weise mehr gerecht werden, weil sich in Zukunft Terroristen damit arrangieren können und werden. Ich lege Ihnen nochmals meine kleine Anekdote ans Herzen, die Ihnen sehr anschaulich erklärt, wie man die Vorratsdatenspeicherung zum kriminellen Vorteil verwenden kann.

      Ich würde es begrüßen, wenn Sie Ihre Kollegen in der CDU/CSU Fraktion über die tatsächliche Situation aufklären würden und nicht eine Maßnahme zu verteidigen zu versuchen, die in erheblichem Maße die Bürgerrechte verletzt. Es kann doch nicht so schwer sein, simple Sachverhalte zu verstehen? Da wir quasi geographische Nachbarn (Güdesweiler) sind, könnte ich Ihnen sogar persönlich die Unsinnigkeit einer Vorratsdatenspeicherung demonstrieren.

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  9. Florian Bernschneider Says:

    vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. März 2010. In Ihrer E-Mail haben Sie
    Ihre Ablehnung gegenüber der Vorratsdatenspeicherung bekundet.
    Ich verstehe Ihre Empörung in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung und
    möchte Ihnen mitteilen, dass die FDP-Bundestagsfraktion die
    Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt hat. Sie hat daher im Bundestag
    gegen das von der schwarz-roten Regierungskoalition in der vergangenen
    Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der
    Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat die
    Kritik der FDP und vieler besorgter Bürger mit seinem Urteil vom 2. März
    2010 zur Vorratsdatenspeicherung bestätigt. Das Urteil hat die
    Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig und
    nichtig erklärt. Damit wurde der anlasslosen Sammlung von
    Telekommunikationsverkehrsdaten vorerst ein Ende gesetzt.

    Auch ich persönlich habe die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt und
    habe ihre Wiedereinführung nie gefordert. Im Anhang finden Sie eine
    Pressemitteilung, in der ich meine Zustimmung zum Urteilsspruch des
    Bundesverfassungsgerichts bekunde.

    Das für verfassungswidrig erklärte Gesetz sollte eine EU-Richtlinie zur
    Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umsetzen. Das
    Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass einer Umsetzung der
    EU-Richtlinie, die für Deutschland bindend ist, durch das Grundgesetz
    enge Grenzen gesetzt sind. Die FDP vertritt die Ansicht, dass sich die
    künftige Gesetzgebung maßgeblich an der Achtung der Grundrechte
    orientieren muss. Denn es hat sich einmal mehr gezeigt: Die immer weiter
    getriebene Datensammelwut des Staates birgt die Gefahr, dass bürgerliche
    Freiheiten beschränkt werden. Dabei ist es mehr als zweifelhaft, dass
    neue Sicherheitsmaßnahmen automatisch einen besseren Schutz vor
    Terrorismus und Kriminalität bieten. Deshalb treten wir für eine Innen
    — und Rechtspolitik ein, die mit Augenmaß vorgeht und die zukünftig
    wieder in Berlin und nicht in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht
    entschieden wird.
    Ich hoffe, dass ich Ihre Zweifel an meiner Position zum Thema
    Vorratsdatenspeicherung ausräumen konnte.

    Mit freundlichen Grüßen

    Florian Bernschneider MdB

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  10. Edmund Geisen Says:

    vielen Dank für Ihr Schreiben zur Vorratsdatenspeicherung.

    Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Vorratsdatenspeicherung stets
    abgelehnt. Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten
    Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene
    Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Ebenso hat
    sich die FDP schon frühzeitig dafür stark gemacht, dass die
    Bundesregierung in Brüssel eine entsprechenden Richtlinie ablehnt.
    Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der
    Richtlinie im Rat zugestimmt.

    Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits deutlich erklärt, dass es nun
    keinen Automatismus für eine schnellstmögliche Umsetzung des geltenden
    EU-Rechts bis an die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen äußersten
    Grenzen des Grundgesetzes gibt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die rote Linie aufgezeigt. Diese letzte
    Grenze darf aber nicht die Richtschnur für die Gesetzgebung sein,
    sondern Richtschnur muss die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem
    Maße sein. Die FDP-Bundestagsfraktion wird nur eine Politik mittragen,
    die sich daran orientiert, Gesetze möglichst grundrechtsfreundlich zu
    gestalten. Einer Politik, die sich daran orientiert, bis zur gerade eben
    noch möglichen verfassungsrechtlichen Grenze — und oft genug darüber
    hinaus — zu gehen, findet hingegen nicht unsere Zustimmung.

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung,
    das auch die Klägerinnen und Kläger aus den Reihen der
    FDP-Bundestagsfraktion wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gisela
    Piltz, Dr. Hermann Otto Solms oder Johannes Vogel, erstritten haben,
    gibt Anlass, nun erst recht die Forderung der FDP aus dem
    Bundestagswahlprogramm umzusetzen, und auf europäischer Ebene eine
    Änderung der Rechtslage herbeizuführen. Die Grundrechte, die in Europa
    mit dem Vertrag von Lissabon gestärkt wurden, können auch auf EU-Ebene
    nicht unberücksichtigt bleiben. Vielmehr muss die
    Vorratsdaten-Richtlinie jetzt umgehend auf den Prüfstand, zumal acht
    Mitgliedsstaaten diese ohnehin noch nicht umgesetzt haben. Wir begrüßen
    daher die Ankündigung der EU-Kommissarin Cecilia Malmström, dass die
    Kommission diese Prüfung umgehen angehen werde.

    Darüber hinaus muss auf nationaler Ebene auch bei einer Umsetzung
    zwingenden europäischen Rechts genau geprüft werden, in welchem Rahmen
    eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt noch möglich sein kann, ohne das
    Grundgesetz zu verletzen. Hier muss über die Erhebung und Speicherung
    ebenso wie über die Frage der Nutzung wofür und durch wen genau beraten
    werden. Auch muss die Sicherheit von Daten, sofern diese überhaupt
    erhoben werden, gewährleistet sein; dies hat das
    Bundesverfassungsgericht deutlich klargestellt.

    Das Urteil gibt zudem Anlass, auch andere Datenspeicherungen auf den
    Prüfstand zu stellen. Zudem muss gerade der Aspekt der Datensicherheit
    bei jeglichen Datensammlungen, insbesondere bei solchen, die staatlich
    veranlasst oder durchgeführt werden, beachtet werden. Dies bedeutet,
    dass unter beiden Gesichtspunkten beispielsweise der Elektronische
    Entgeltnachweise (ELENA) oder die Fluggastdatenübermittlung einer
    neuerlichen Prüfung bedürfen. Die von der FDP-Bundestagsfraktion in
    diesem Zusammenhang schon in der Vergangenheit geäußerten Bedenken sind
    durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestärkt worden.

    Sie können daher gewiss sein, dass die FDP-Bundestagsfraktion — wie
    schon mehrfach öffentlich deutlich gemacht — Ihr Anliegen, den
    Datenschutz in Deutschland zu stärken und eine grundrechtsfreundliche
    Politik umzusetzen, teilt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Edmund Geisen

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  11. Manuel Höferlin Says:

    vielen Dank für Ihre Email vom 10.03.2010.

    Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt. Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Ebenso hat sich die FDP schon frühzeitig dafür stark gemacht, dass die Bundesregierung in Brüssel eine entsprechenden Richtlinie ablehnt. Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Richtlinie im Rat zugestimmt.

    Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits deutlich erklärt, dass es nun keinen Automatismus für eine schnellstmögliche Umsetzung des geltenden EU-Rechts bis an die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen äußersten Grenzen des Grundgesetzes gibt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die rote Linie aufgezeigt. Diese letzte Grenze darf aber nicht die Richtschnur für die Gesetzgebung sein, sondern Richtschnur muss die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem Maße sein. Die FDP-Bundestagsfraktion wird nur eine Politik mittragen, die sich daran orientiert, Gesetze möglichst grundrechtsfreundlich zu gestalten. Einer Politik, die sich daran orientiert, bis zur gerade eben noch möglichen verfassungsrechtlichen Grenze – und oft genug darüber hinaus – zu gehen, findet hingegen nicht unsere Zustimmung.

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, das auch die Klägerinnen und Kläger aus den Reihen der FDP-Bundestagsfraktion wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms oder Johannes Vogel, erstritten haben, gibt Anlass, nun erst recht die Forderung der FDP aus dem Bundestagswahlprogramm umzusetzen, und auf europäischer Ebene eine Änderung der Rechtslage herbeizuführen. Die Grundrechte, die in Europa mit dem Vertrag von Lissabon gestärkt wurden, können auch auf EU-Ebene nicht unberücksichtigt bleiben. Vielmehr muss die Vorratsdaten-Richtlinie jetzt umgehend auf den Prüfstand, zumal acht Mitgliedsstaaten diese ohnehin noch nicht umgesetzt haben. Wir begrüßen daher die Ankündigung der EU-Kommissarin Cecilia Malmström, dass die Kommission diese Prüfung umgehen angehen werde.

    Darüber hinaus muss auf nationaler Ebene auch bei einer Umsetzung zwingenden europäischen Rechts genau geprüft werden, in welchem Rahmen eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt noch möglich sein kann, ohne das Grundgesetz zu verletzen. Hier muss über die Erhebung und Speicherung ebenso wie über die Frage der Nutzung wofür und durch wen genau beraten werden. Auch muss die Sicherheit von Daten, sofern diese überhaupt erhoben werden, gewährleistet sein; dies hat das Bundesverfassungsgericht deutlich klargestellt.

    Das Urteil gibt zudem Anlass, auch andere Datenspeicherungen auf den Prüfstand zu stellen. Zudem muss gerade der Aspekt der Datensicherheit bei jeglichen Datensammlungen, insbesondere bei solchen, die staatlich veranlasst oder durchgeführt werden, beachtet werden. Dies bedeutet, dass unter beiden Gesichtspunkten beispielsweise der Elektronische Entgeltnachweise (ELENA) oder die Fluggastdatenübermittlung einer neuerlichen Prüfung bedürfen. Die von der FDP-Bundestagsfraktion in diesem Zusammenhang schon in der Vergangenheit geäußerten Bedenken sind durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestärkt worden.

    Sie können daher gewiss sein, dass die FDP-Bundestagsfraktion – wie schon mehrfach öffentlich deutlich gemacht – Ihr Anliegen, den Datenschutz in Deutschland zu stärken und eine grundrechtsfreundliche Politik umzusetzen, teilt.

    Mit freundlichem Gruß,
    Manuel Höferlin MdB

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  12. Christian Ahrendt Says:

    vielen Dank für Ihr Schreiben zur Vorratsdatenspeicherung.

    Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Vorratsdatenspeicherung stets
    abgelehnt. Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten
    Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene
    Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Ebenso hat
    sich die FDP schon frühzeitig dafür stark gemacht, dass die
    Bundesregierung in Brüssel eine entsprechenden Richtlinie ablehnt.
    Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der
    Richtlinie im Rat zugestimmt.

    Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits deutlich erklärt, dass es nun
    keinen Automatismus für eine schnellstmögliche Umsetzung des geltenden
    EU-Rechts bis an die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen äußersten
    Grenzen des Grundgesetzes gibt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die rote Linie aufgezeigt. Diese letzte
    Grenze darf aber nicht die Richtschnur für die Gesetzgebung sein,
    sondern Richtschnur muss die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem
    Maße sein. Die FDP-Bundestagsfraktion wird nur eine Politik mittragen,
    die sich daran orientiert, Gesetze möglichst grundrechtsfreundlich zu
    gestalten. Einer Politik, die sich daran orientiert, bis zur gerade eben
    noch möglichen verfassungsrechtlichen Grenze – und oft genug darüber
    hinaus – zu gehen, findet hingegen nicht unsere Zustimmung.

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung,
    das auch die Klägerinnen und Kläger aus den Reihen der
    FDP-Bundestagsfraktion wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gisela
    Piltz, Dr. Hermann Otto Solms oder Johannes Vogel, erstritten haben,
    gibt Anlass, nun erst recht die Forderung der FDP aus dem
    Bundestagswahlprogramm umzusetzen, und auf europäischer Ebene eine
    Änderung der Rechtslage herbeizuführen. Die Grundrechte, die in Europa
    mit dem Vertrag von Lissabon gestärkt wurden, können auch auf EU-Ebene
    nicht unberücksichtigt bleiben. Vielmehr muss die
    Vorratsdaten-Richtlinie jetzt umgehend auf den Prüfstand, zumal acht
    Mitgliedsstaaten diese ohnehin noch nicht umgesetzt haben. Wir begrüßen
    daher die Ankündigung der EU-Kommissarin Cecilia Malmström, dass die
    Kommission diese Prüfung umgehen angehen werde.

    Darüber hinaus muss auf nationaler Ebene auch bei einer Umsetzung
    zwingenden europäischen Rechts genau geprüft werden, in welchem Rahmen
    eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt noch möglich sein kann, ohne das
    Grundgesetz zu verletzen. Hier muss über die Erhebung und Speicherung
    ebenso wie über die Frage der Nutzung wofür und durch wen genau beraten
    werden. Auch muss die Sicherheit von Daten, sofern diese überhaupt
    erhoben werden, gewährleistet sein; dies hat das
    Bundesverfassungsgericht deutlich klargestellt.

    Das Urteil gibt zudem Anlass, auch andere Datenspeicherungen auf den
    Prüfstand zu stellen. Zudem muss gerade der Aspekt der Datensicherheit
    bei jeglichen Datensammlungen, insbesondere bei solchen, die staatlich
    veranlasst oder durchgeführt werden, beachtet werden. Dies bedeutet,
    dass unter beiden Gesichtspunkten beispielsweise der Elektronische
    Entgeltnachweise (ELENA) oder die Fluggastdatenübermittlung einer
    neuerlichen Prüfung bedürfen. Die von der FDP-Bundestagsfraktion in
    diesem Zusammenhang schon in der Vergangenheit geäußerten Bedenken sind
    durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestärkt worden.

    Sie können daher gewiss sein, dass die FDP-Bundestagsfraktion – wie
    schon mehrfach öffentlich deutlich gemacht – Ihr Anliegen, den
    Datenschutz in Deutschland zu stärken und eine grundrechtsfreundliche
    Politik umzusetzen, teilt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Christian Ahrendt

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  13. Stephan Mayer Says:

    Für Ihr Schreiben vom 10. März 2010, in dem Sie das Urteil des
    Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung vom 2. März 2010 ansprechen, danke ich Ihnen. Nachfolgend möchte ich Ihnen gerne den Standpunkt der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag darstellen.
    Die Erhebung und Speicherung von Kommunikationsdaten ist ein wichtiges Instrument zur Aufklärung terroristischer und anderer schwerer Straftaten (beispielsweise die Anschläge von Madrid im Jahr 2004). Sie stellt zudem aus unserer Sicht ein milderes Mittel als die vollständige Überwachung von Kommunikationsinhalten dar. Angesichts der umfangreichen Nutzung moderner Telekommunikationsmittel durch die organisierte Kriminalität und den internationalen Terrorismus, die sich beide häufig durch komplexe Täterstrukturen auszeichnen, stellt die
    Vorratsdatenspeicherung somit eine effektive Waffe im Kampf gegen diese dar, für die es keinen gleichwertigen Ersatz gibt.

    Mit der EU-Richtlinie (2006/24/EG) vom 15. März 2006 über die
    Vorratsspeicherung von Daten sollten daher einheitliche
    Rahmenbedingungen für alle Mitgliedstaaten der EU geschaffen werden.
    Somit sollte gemäß Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie sichergestellt werden,
    dass die Daten zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung
    von schweren Straftaten, wie sie von jedem Mitgliedstaat in seinem
    nationalen Recht bestimmt werden, zur Verfügung stehen. Für eine
    effektive Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der
    organisierten Kriminalität war aus unserer Sicht diese erfolgte
    Abstimmung geeigneter Maßnahmen auf Europäischer Ebene auch unerlässlich.

    Die Vorratsdatenspeicherung ist dann in Deutschland durch das „Gesetz
    zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der EU-Richtlinie (2006/24/EG)“ zum 01. Januar 2008 eingeführt worden. Gegen Teile dieses Gesetzes waren unmittelbar nach Inkrafttreten Verfassungsbeschwerden eingelegt worden.
    Diesen wurde nunmehr mit Urteil vom 2. März 2010 durch das Bundesverfassungsgericht stattgegeben.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass die gesetzgeberische Grundentscheidung, in bestimmten Fällen schwerer Straftaten Ein-griffe in das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG
    vorzunehmen, möglich und auch verfassungsgemäß ist. Es hat auch
    zugestanden, dass die Vorratsdatenspeicherung und der darauf gründende Verkehrsdatenabruf zur Aufklärung solcher Straftaten erforderliche und geeignete Ermittlungsinstrumente sind. Es hat jedoch auch die konkrete nationale Umsetzung der Vorgaben der EU-Richtlinie (2006/24/EG) als nicht verfassungskonform angesehen und daher bei einem Abstimmungsverhältnis von 4:4 nur drei Normen (§§ 113a, 113b TKG und §100g Abs. 1 S. 1 StPO) für nichtig erklärt.

    Aufgrund der für die Bundesrepublik Deutschland bindenden Vorgaben der EU be-steht somit nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Verpflichtung, die in der EU-Richtlinie (2006/24/EG) dargestellte Vorratsdatenspeicherung erneut in nationales Recht umzusetzen.

    Deutschland kann und wird sich dieser Verpflichtung auch nicht
    entziehen. Schweden wurde beispielsweise wegen Nichtumsetzung der
    EU-Richtlinie bereits rechtskräftig vom EuGH am 4. Februar 2010
    verurteilt. Gegen Österreich wurde durch die Kommission ebenfalls
    bereits ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung angestrengt.

    Die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström hat zudem bereits
    verlauten las-sen, dass zwar eine Evaluierung der Richtlinie Ende des
    Jahres in Betracht komme, eine vollständige Aufhebung allerdings nicht
    beabsichtigt sei.

    Der Gesetzgeber ist daher jetzt gefordert, sorgfältig die Anforderungen
    des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der konkreten Ausgestaltung der Vorratsdaten-speicherung zu analysieren und in einem zweiten Schritt, zügig die erforderlichen Nachbesserungen im Wege eines neuen
    Gesetzgebungsverfahrens anzugehen.

    Abschließend möchte ich festhalten, dass sich die Rechtspolitik im
    Bereich der Tele-kommunikationsüberwachung immer in einem Spannungsfeld zwischen dem Grund-rechtsschutz der Bürger und der ebenfalls verfassungsrechtlich gebotenen Pflicht des Staates zu einer effektiven Strafverfolgung bewegt. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen
    Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag des staatlichen Gemeinwesens hervorgehoben (vgl. BVerfG Urteil v. 12.03.2003 – 1 BvR 330/96 und 1 BvR 348/99; BVerfGE 107, 299, 316 m. w. N.).
    Grundrechtsschutz der Bürger und Strafverfolgungsinteresse des Staates
    müssen deshalb in einen vernünftigen Ausgleich gebracht werden. Hierfür setzen wir uns ein.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr
    Stephan Mayer
    Bundestagsabgeordneter

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    • forenwanderer Says:

      Aus Ihren Erläuterungen muss ich jedoch erkennen, dass die CSU- Landesgruppe im Deutschen Bundestag offensichtlich einigen Irritationen
      erlegen ist.

      Die Erhebung und Speicherung von Kommunikationsdaten ist ein wichtiges
      Instrument zur Aufklärung terroristischer und anderer schwerer
      Straftaten (beispielsweise die Anschläge von Madrid im Jahr 2004).

      Zur Kriminalitätsbekämpfung sind auch ohne eine Totalprotokollierung jeder Benutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet genügend Verbindungsdaten verfügbar:

      •Zu Abrechnungszwecken wurden bestimmte Verbindungsdaten ohnehin gespeichert, in Deutschland bis zu sechs Monate lang.
      •Darüber hinaus können die Sicherheitsbehörden bei Bedarf eine richterliche Anordnung beantragen, der zufolge die Verbindungsdaten bestimmter Verdächtiger aufzuzeichnen sind.
      •Die terroristischen Anschläge in Madrid im Jahr 2004 konnten mit Hilfe von Verbindungsdaten aufgeklärt werden, die ohnehin verfügbar waren. Eine Vorratsdatenspeicherung war nicht erforderlich.
      •Bis zum Beschluss der Vorratsspeicherungs-Richtlinie im Jahr 2006 gab es weltweit nur wenige Länder mit Vorratsspeicherungspflichten. In keinem Land gab es eine so umfassende Protokollierung wie in der EU-Richtlinie vorgesehen. Die weltweiten Sicherheitsbehörden sind stets ohne eine Totalprotokollierung der Telekommunikation ausgekommen.

      Sie können mich gerne korrigieren, wenn ich damit falsch liegen sollte.

      Im Übrigen ist es nicht zielführend, wenn Sie als Mitglied der CSU- Bundestagsfraktion die längst widerlegten Argumente wiedergeben. Meine kleine Anekdote war satirischen Ursprungs und sollte jedem, auch CSU- Politikern verdeutlichen, dass mit einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von allen Verkehrsdaten aller Bürger letztendlich der eigentliche Sinn und Zweck von geeigneten Mitteln gegen den Terrorismus in das Gegenteil umgekehrt werden. Es ist überaus schade, dass die CSU offensichtlich lernresistent ist und den totalen Überwachungsstaat anstrebt.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Forenwanderer

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